mehr Infos

übersicht

  • Die Bundesversammlung in Kürze
  • Wie wird die Bundesversammlung gewählt?
  • Was sind die Aufgaben der Bundesversammlung
  • Was sind die Kommissionen der Bundesversammlung?

Die Bundesversammlung

Die Bundesversammlung besteht aus dem Nationalrat und dem Ständerat. Die Bundesversammlung wird auch das Parlament genannt. Das Parlament ist die Legislative der Schweiz. Das heisst, dass sie die Gesetze machen. Zusammen mit dem Bundesrat (Exekutive) und den Gerichten (Judikative) bildet die Bundesversammlung den Schweizer Staat. Die Bundesversammlung trifft sich vier Mal im Jahr für die regulären Sessionen. Während diesen Sessionen wird ein Grossteil ihrer Arbeit erledigt. Dort behandeln sie z. B. Gesetzesvorschläge und wählen den Bundesrat. Was genau während den Sessionen passiert, erfährst du hier. Die Bundesversammlung wird alle vier Jahre gewählt. 

Wie wird die Bundesversammlung Gewählt?

Der Nationalrat

Der Nationalrat vertritt das Schweizer Volk. Der Nationalrat besteht aus 200 Sitzen. Die Sitze werden proportional zu der Wohnbevölkerung an die Kantone verteilt: Grössere Kantone haben mehr Mitglieder im Nationalrat als kleine Kantone. Jeder Kanton bekommt aber mindestens einen Sitz. Die meisten Sitze hat der Kanton Zürich (35). Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Uri haben jeweils einen Sitz. Die Mitglieder werden alle vier Jahre in den jeweiligen Kantonen gewählt. Der Nationalrat wird von dem/der Nationalratspräsident/-in geführt.

Wieviele Sitze haben die Kantone im Nationalrat?
  • Aargau: 16
  • Appenzell Ausserrhoden: 1
  • Appenzell Innerrhoden: 1
  • Basel-Landschaft: 7
  • Basel-Stadt: 4
  • Bern: 24
  • Freiburg: 7
  • Genf: 12
  • Glarus: 1
  • Graubünden: 5
  • Jura: 2
  • Luzern: 9
  • Neuenburg: 4
  • Nidwalden: 1
  • Obwalden: 1
  • St. Gallen: 12
  • Schaffhausen: 2
  • Schwyz: 4
  • Solothurn: 6
  • Thurgau: 6
  • Tessin: 8
  • Uri: 1

Der Ständerat

Der Ständerat vertritt die Schweizer Kantone. Der Ständerat besteht aus 46 Mitgliedern. Jeder Kanton hat zwei Mitglieder im Ständerat. Die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden haben je ein Mitglied im Ständerat. Sie werden Kantone mit geteilter Standesstimme oder umgangssprachlich Halb-Kantone genannt. Die Wahl der Ständeratsmitglieder wird von den Kantonen selbst geregelt. Alle Kantone ausser Appenzell Innerrhoden wählen ihre Ständeräte geheim. Im Appenzell Innerrhoden wählt die Landsgemeinde den Ständerat. Die Landsgemeinde ist eine öffentliche Versammlung aller StimmbürgerInnen. Die Mitglieder des Ständerats werden in allen Kantonen alle vier Jahre gewählt. Der Ständerat wird von dem/der Ständeratspräsident/-in geführt.

Aufgaben der Bundesversammlung

Die Bundesversammlung hat viele verschiedene Aufgaben. Ihre Hauptaufgabe ist vor allem Gesetze zu machen. Sie bestimmt auch das Budget der Schweiz und kontrolliert, ob die Kantonsverfassungen dem Bundesrecht entsprechen. Die Bundesversammlung ist für die Wahl und die Aufsicht des Bundesrats zuständig. Ausserdem entscheidet die Bundesversammlung bei Zuständigkeitskonflikten, Begnadigungen und Amnestien. 

Gesetzgebung

Die Bundesversammlung kann Änderungen der Bundesverfassung vorschlagen, sowie Bundesgesetze und Verordnungen erlassen.

Verfassung ändern

Die Bundesversammlung ist für das Erarbeiten und Verändern der Bundesverfassung zuständig, wenn eine Überarbeitung verlangt wird. Die Bundesverfassung hält die wichtigsten Rechte der Schweizer Bevölkerung fest und regelt die Organisation des Landes.

Wir eine Überarbeitung verlangt, diskutiert der National- und der Ständerat über die Änderung. Wenn sich die zwei Räte einig sind, wird die Bundesverfassung überarbeitet. Dieser Entwurf wird dann dem Volk zur Abstimmung übergeben. Wenn eine Initiative zustande kommt, wird immer darüber abgestimmt, auch wenn die Bundesversammlung oder der Bundesrat die Initiative nicht gut finden. 

Wenn der Entwurf angenommen wird, tritt die neue überarbeitete Version in Kraft. Wird der Entwurf abgelehnt, bleibt die alte Version gültig. Meistens werden nur Teile der Verfassung überarbeitet, also ein spezifisches Recht oder Gesetz. Es kann aber auch die ganze Verfassung neu verfasst werden. Das ist bis jetzt nur zweimal passiert. Die letzte komplette Überarbeitung ist 1999 in Kraft getreten.

Wer darf alles eine Änderung der Verfassung verlangen?

Gesetze festlegen

Die Bundesversammlung kann neue Gesetze erlassen oder bestehende Gesetze anpassen. Wichtige Entscheide müssen in Form eines Bundesgesetzes festgehalten werden. Die Bundesgesetze unterliegen dem fakultativen Referendum. Wenn das Referendum zustande kommt, kann das Volk über eine Gesetzesänderung oder ein neues Gesetz abstimmen. Entscheidet sich das Volk dagegen, tritt das Gesetz nicht in Kraft. 

In dringenden Fällen kann ein Gesetz sofort erlassen werden. Dazu muss eine Mehrheit des National- und des Ständerates für das dringliche Gesetz sein. Wenn es mehr als ein Jahr gültig sein soll, unterliegt es dem Referendum. Ein dringliches Gesetz, mit Verfassungsgrundlage unterliegt dem fakultativen Referendum. Ein dringliches Gesetz ohne Verfassungsgrundlage unterliegt dem obligatorischen Referendum. Das Covid-19 Gesetz z. B. ist ein dringliches Gesetz mit Verfassungsgrundlage. Dagegen ist das fakultative Referendum ergriffen worden. Deshalb haben wir im November 2021 darüber abgestimmt. 

Verordnungen erlassen

Verordnungen konkretisieren bereits vorhandene Gesetze. Meistens werden Verordnungen vom Bundesrat erlassen. Sie können aber auch von der Bundesversammlung oder dem Bundesgericht erlassen werden. Es können aber nur weniger wichtige Entscheide der Bundesversammlung als Verordnung erlassen werden. Die Verordnungen durchlaufen dieselben Phasen wie die Bundesgesetze. Sie unterliegen nicht dem obligatorischen Referendum und es kann kein fakultatives Referendum ergriffen werden.

Planen

Die Bundesversammlung erteilt dem Bundesrat den Auftrag, Pläne zu machen oder bestehende Pläne zu ändern. Wenn der Bundesrat diese Pläne erstellt hat, gibt er sie der Bundesversammlung zur Überprüfung. Zu diesen Plänen zählen der Finanzplan und die Legislaturplanung. Der Finanzplan ist eine Art Budget für die Schweiz. Die Legislaturplanung  ist die Planung über die wichtigsten Ziele und Massnahmen des Bundesrats.

Finanzen festlegen

Der Bundesrat erstellt jedes Jahr den Budgetplan und übergibt den der Bundesversammlung. Die Finanzkommissionen beraten zuerst über den Plan. Dann beraten die beiden Räte getrennt über den Plan. Sind beide Räte mit der Planung unzufrieden, muss der Bundesrat eine neue Planung erstellen. Sind beide Räte mit der Planung zufrieden, wird sie veröffentlicht. Haben beide Räte unterschiedliche Meinungen, treffen sich beauftragte aus beiden Räten, um einen Kompromiss zu finden. Bestehen nach drei Treffen immer noch unterschiedliche Meinungen, gibt es eine Einigungskonferenz. Falls die Räte sich danach immer noch uneinig sind, schauen sie sich nochmals ihre Vorschläge aus der dritten Diskussionsrunde an. Der Vorschlag, der ein tieferes Budget vorsieht, wird angenommen. Am Ende wird die Entscheidung der Räte in Form eines Bundesbeschlusses veröffentlicht.

Es kann sein, dass das Jahresbudget nicht überall ausreicht. In diesem Fall schlägt der Bundesrat der Bundesversammlung einen Nachtragskredit vor. Ein Nachtragskredit ist ein zusätzlicher Geldbetrag, der zusätzlich zum Budgetplan anfällt. Die beiden Räte beraten über jeden Nachtragskredit. Diese Beratungen verlaufen ähnlich wie die Beratung über den Budgetplan. Zudem genehmigt die Bundesversammlung jedes Jahr in der Sommersession die Jahresrechnung des Bundesrates.

Oberaufsicht

Die Bundesversammlung hat die Aufgabe, die Bundesbehörden zu überprüfen. Die Überprüfung machen die Aufsichtskommissionen der zwei Räte.

Die Ergebnisse der Überprüfung werden in einem Bericht zusammengefasst. In diesem Bericht können die Kommissionen Kritik äussern oder Vorschläge machen. Sie dürfen aber keine Entscheide aufheben oder Strafen verhängen.

Was überprüfen die Komissionen?
  • Ob die Tätigkeiten der Bundesbehörden der Verfassung und dem Gesetz entsprechen
  • Ob die Bundesbehörden die Aufgaben erfüllt haben, die ihnen die Bundesversammlung gegeben hat.
  • Ob die Entscheidungen der Bundesbehörden sinnvoll sind
  • Ob die Entscheidungen der Bundesbehörden die gewünschte Wirkung haben
  • Ob die Bundesbehörden ihre Mittel richtig einsetzen.

 

Die Kantonsverfassung gewährleisten

Alle Kantone haben eigene kantonale Verfassungen. Das Parlament der Kantone kann gleich wie die Bundesversammlung für die Bundesverfassung Änderungen beschliessen. Alle kantonalen Verfassungsänderungen müssen der Bundesversammlung vorgelegt werden.

Die Bundesversammlung überprüft, ob die Änderungen der Kantonsverfassung dem Bundesrecht entsprechen.  Die Änderung darf schon in Kraft treten, bevor die Bundesversammlung das Okay gibt. Beide Räte müssen aber die Änderung annehmen, sonst wird sie rückgängig gemacht.

Wählen

Die Bundesversammlung ist für die Wahl der wichtigsten Bundesbehörden zuständig.

Alle vier Jahre wählt die Bundesversammlung in der Wintersession nach den Nationalrats- und Ständeratswahlen den neuen Bundesrat. Jedes Jahr wird zudem in der Wintersession die Bundespräsidentschaft gewählt.

Zudem wählt die vereinigte Bundesversammlung

Im Kriegsfall bestimmt die Bundesversammlung den General oder die Generalin der Schweizer Armee.

Die Bundesversammlung ist auch für die Bestätigung von Wahlen zuständig. Wenn der Bundesrat zum Beispiel eine neue Leitung der Finanzkontrolle wählt, bestätigt die Bundesversammlung die Person im Amt.

Die Sicherheit der Schweiz wahren

Die Bundesversammlung ist zusammen mit dem Bundesrat dafür zuständig die Sicherheit der Schweiz zu schützen. Dafür kann die Bundesversammlung in Notfallsituationen Verordnungen oder einfache Bundesbeschlüsse erlassen. Dagegen kann kein Referendum ergriffen werden. Ein Bundesbeschluss ist Entscheid der Bundesversammlung, der kein neues Gesetz schafft. Zum Schutz der Schweiz darf die Bundesversammlung auch die Armee aufbieten. Ausserdem kann die Bundesversammlung Notfallmassnahmen des Bundesrates nachträglich verändern oder für ungültig erklären.

An der Aussenpolitik Mitwirken

Zusammen mit dem Bundesrat ist die Bundesversammlung auch für die Beziehungen mit dem Ausland verantwortlich. Im Bezug zum Ausland hat die Bundesversammlung zwei Hauptaufgaben: Sie genehmigt internationale Verträge und wirkt in internationalen Versammlungen, wie z. B. dem Europarat, mit.

Völkerrechtliche Verträge

Jedes Jahr verfasst der Bundesrat einen Bericht über die internationalen Verträge, die er abgeschlossen hat und zeigt ihn der Bundesversammlung. Einige Völkerrechtliche Verträge, die der Bundesrat abschliesst, müssen von der Bundesversammlung genehmigt werden. Als Völkerrechtliche Verträge gelten z. B. Beitritte zu internationalen Organisationen oder wenn EU-Gesetze übernommen werden. Genehmigen heisst, dass die Bundesversammlung entscheidet, ob der Vertrag angenommen oder abgelehnt wird.

Internationale Versammlungen

Die Bundesversammlung wird im Ausland durch Delegationen vertreten. Eine Delegation ist eine Gruppe, die aus Mitgliedern aus beiden Räten besteht. Die Schweiz hat Delegationen, die die Schweiz in parlamentarische Versammlungen vertreten. Z.B. in der parlamentarischen Versammlung des Europarates und in der NATO. Auch gibt es Delegationen, die für die Beziehungen mit den Nachbarländern zuständig sind.

Die Kommissionen

Der Nationalrat und der Ständerat können Aufgaben an Kommissionen weitergeben. Eine Kommission ist eine Gruppe Ratsmitgliedern, die Aufträge zu einem bestimmten Thema bearbeiten. Sie entwerfen z. B. Gesetzesentwürfe zu ihrem Thema oder prüfen Vorschläge des Bundesrates. Es gibt ständige Kommissionen und Spezialkommissionen. Die ständigen Kommissionen sind über einen längeren, unbestimmten Zeitraum für ein Thema zuständig. Die Spezialkommission wird extra für einen spezifischen Auftrag geschaffen. Wenn der Auftrag fertig bearbeitet ist, wird die Spezialkommission wieder aufgelöst. Der Nationalrat besitzt zwölf ständige Kommissionen, der Ständerat besitzt elf. Es gibt auch Kommissionen, die beide Räten zusammen haben und Kommissionen, die der vereinigten Bundesversammlung angehören.

Die ständigen Kommissionen der Bundesversammlung 

Ständige Kommissionen die beide Räte haben:

Finanzkommission (FK);

Die FK ist für die Aufsicht der Finanzen in verschiedenen Bereichen des Schweizer Staats zuständig. Sie prüfen z. B. die Finanzplanungen und Anfragen des Bundesrats.

Geschäftsprüfungskommission (GPK);

Die GPK kontrolliert die Geschäftsführung in verschiedenen Bereichen des Schweizer Staats, z. B. dem Bundesrat und der Eidgenössischen Gerichte.

Aussenpolitische Kommission (APK);

Die APK ist für die Beziehungen zum Ausland und internationalen Organisationen zuständig.

Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK);

Die WBK beschäftigt sich mit allen Geschäften zum Thema Wissenschaft, Bildung und Kultur. Dazu gehört z. B. auch die Förderung der Mehrsprachigkeit.

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK);

Die SGK beschäftigt sich mit Fragen des sozialen Lebens. Dazu gehört z. B die AHV oder die persönliche Gesundheit.

Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK);

Die UREK behandelt die Themenbereiche Umwelt, Raumplanung und Energie. Dazu gehören z. B. Umweltschutz, aber auch Jagdgesetze.

Sicherheitspolitische Kommission (SiK);

Die SiK beschäftigt sich mit der Sicherheit der Schweiz. Sie sind unter anderem zuständig für Fragen um die Armee, Terrorismusbekämpfung und Cybersicherheit.

Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF);

Die KVF ist für Verkehr, Medien und Telekommunikation zuständig.

Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK);

Die WAK kümmert sich um Wirtschaftsfragen. Dazu gehören z. B. Steuern und Tourismus

Staatspolitische Kommission (SPK);

Die SPK ist zuständig für staatliche Fragen. Sie kontrollieren z. B. die Organisation der Bundesverwaltung

Kommission für Rechtsfragen (RK);

Die RK beschäftigt sich mit Rechtsfragen. Dazu gehört z. B. das Strafrecht oder Vertragsrecht. Die RK des Ständerats ist zudem für Immunitätsfragen zuständig.

Ständige Kommissionen die nur der Nationalrat hat:

Immunitätskommission (IK).

Die IK ist für die Aufhebung der Immunität von PolitikerInnen der Bundesversammlung, des Bundesrats und einigen anderen Ämtern zuständig. Diese Aufgabe übernimmt im Ständerat die Kommission für Rechtsfragen. Politische Immunität, was ist das? 

Gemeinsame Ständige Kommissionen:

Redaktionskommission

Die Redaktionskommission überprüft den Wortlaut der Beschlüsse der Bundesversammlung und verfasst die endgültige Version der Beschlüsse.

Delegationen für die Vertretung im Ausland

Eine Delegation ist eine Spezialform der Kommission. Die Bundesversammlung besitzt zwölf Delegationen, die für die Vertretung der Schweiz ins Ausland zuständig sind. Fünf für den Kontakt mit den Parlamenten der Nachbarländer (Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Fürstentum Lichtenstein) und sieben für die Vertretung an internationalen Versammlungen.

Kommissionen der vereinigten Bundesversammlung

Gerichtskommission

Die Gerichtskommission ist zuständig für die Vorbereitung der Wahl der wichtigen Angestellten des Bundesgerichts. Sie schreibt z. B. die Stellen aus und schlägt BewerberInnen vor.

Begnadigungskommission

Die Begnadigungskommission prüft Begnadigungen. Bei einer Begnadigung wird eine Person, die eine Straftat begangen hat, begnadigt. Das heisst, dass ihre Strafe gemindert oder aufgehoben wird.

Was ist der Unterschied zwischen gemeinsamen Kommissionen und Kommissionen der vereinigten Bundesversammlung?

Die Kommissionen der vereinigten Bundesversammlung sind für die Vorbereitung von Geschäften zuständig, die die gesamte Bundesversammlung zusammen behandeln muss, z. B. die Wahl neuer Bundesrichter/-innen. Die gemeinsamen Kommissionen sind Kommissionen, bei denen es Sinn macht, zusammenzuarbeiten, weil sie denselben Auftrag haben. Diese Kommissionen bereiten aber keine Inhalte für die Bundesversammlung vor, sondern sind z. B. für die Nachkontrolle der Beschlüsse des National- und Ständerats zuständig.