Judikative
Damit in einem Staat die Macht an verschiedene Personen verteilt ist, gibt es die Gewaltenteilung. Die drei Gewalten sind die Legislative (Gesetze machen), die Exekutive (Gesetze umsetzen) und die Judikative (Einhaltung kontrollieren).
Die Judikative sind die Gerichte. Sie entscheiden in einem Streitfall darüber, wie ein Gesetz angewendet werden soll. In der Schweiz gibt es verschiedene Gerichte auf allen Ebenen (Bund-Kanton-Gemeinde). Auf Gemeindeebene gibt es beispielse Bezirksgerichte, auf Kantonsebene gibt es beispielsweise Kantonsgerichte. Die einzelnen Gerichte sind einander untergeordnet. Das heisst, dass zum Beispiel das Bundesgericht das letzte Wort über die Kantonsgerichte hat. Die RichterInnen des Bundesgerichts werden von der vereinigten Bundesversammlung (National- und Ständerat) gewählt.