DER BUNDESRAT 

Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz. Der Bundesrat setzt Gesetze um, die der National- und Ständerat beschliessen. Er darf auch Vorschläge für neue Gesetze machen. Der Bundesrat hat sieben Mitglieder und wird alle vier Jahre vom National- und Ständerat zusammen gewählt. Mitglieder des Bundesrates können auch früher zurücktreten. Dann gibt es eine Ersatzwahl.

ÜBERSICHT

  • Der Bundesrat in Kürze
  • Wer sitzt im Bundesrat?
  • Die Aufgaben des Bundesrates
  • Die sieben Departemente

Wer Sitzt im Bundesrat?

Beat Jans (SP)

Beat Jans (SP)

Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD)

Elisabeth Baume-Schneider (SP)

Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI)

Albert Rösti (SVP)

Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Karin Keller-Sutter (FDP)

Karin Keller-Sutter (FDP)

Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD)

Viola Amherd (die Mitte)

Viola Amherd (die Mitte)

Bundespräsidentin 2024

Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

Guy Parmelin (SVP)

Guy Parmelin (SVP)

Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

Ignazio Cassis (FDP)

Ignazio Cassis (FDP)

Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

Die Aufgaben des Bundesrats

Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz. Er führt Gesetze aus und macht Vorschläge für neue Gesetze. Zusätzlich plant er staatliche Tätigkeiten. Über diese Tätigkeiten muss er die Öffentlichkeit rechtzeitig und korrekt informieren. Doch was heisst das genau? Staatliche Tätigkeiten sind:

  • Dafür sorgen, dass das Recht eingehalten wird.
  • Die Bundesfinanzen führen.
  • Die Beziehungen zwischen den Kantonen und dem Bund pflegen.
  • Die Beziehungen der Schweiz zum Ausland pflegen.
  • Die Bundesverwaltung leiten.

 

Unterstützt wird der Bundesrat von der Bundeskanzlei und der oder dem Bundeskanzler/-in.

 

Planung und Organisation

Der Bundesrat trifft sich mindestens einmal in der Woche in einer Sitzung. Anwesend sind dabei jeweils die sieben BundesrätInnen, der/die Bundeskanzler/-in, sowie die Vizekanzler/-innen. Manchmal werden Expert/-innen oder wichtige Angestellte der Bundesverwaltung zur Sitzung eingeladen. Normalerweise findet die Sitzung im Bundesratszimmer statt. Ein bis zwei Mal im Jahr wird die Sitzung in einem anderen Kanton gehalten. Damit zeigt der Bundesrat seine Verbundenheit zu den Kantonen. Während den Sitzungen spricht jedes Mitglied des Bundesrats seine Muttersprache. Der Bundesrat darf erst über etwas entscheiden, wenn mindestens vier der sieben Mitglieder anwesend sind. 

Vier Mal im Jahr trifft sich der Bundesrat mit den Präsident/-innen der Bundesparteien. Diese Treffen heissen «Von-Wattenwyl-Gespräche». Sie sind dazu da, aktuelle Themen zu besprechen

Der Bundesrat erstellt auch verschiedene Pläne für die Schweiz, so beispielsweise die Legislaturplanung oder der Finanzplan.

Die Legislaturplanung

Die Legislaturplanung ist die Planung über die wichtigsten Ziele und Massnahmen des Bundesrats. Sie wird alle vier Jahre erstellt. Die Planung zeigt der Bundesversammlung, was der Bundesrat vorhat. Ausserdem formuliert der Bundesrat jedes Jahr Ziele für sich und die Departemente, die auf der Legislaturplanung basieren. In einem Geschäftsbericht zeigt der Bundesrat am Ende des Jahres, wie gut er diese Ziele erreicht hat. Der Bundesrat zeigt die Legislaturplanung, die Jahresplanung und den Geschäftsbericht der Bundesversammlung.

Der Finanzplan

Der Finanzplan ist eine Art Budget der Schweiz für die kommenden Jahre. Der Finanzplan wird in der Wintersession der Bundesversammlung vorgestellt. Er wird nur umgesetzt, wenn die Bundesversammlung damit zufrieden ist. Der Bundesrat ist auch dafür verantwortlich, die laufenden Kosten zu erfassen und Ende Jahr eine Schlussrechnung zu erstellen. Dort sind alle Ausgaben und Einnahmen vermerkt, die die Schweiz im jeweiligen Jahr hatte. Die Schlussrechnung wird in der Sommersession auch von der Bundesversammlung geprüft.

 

Die Beziehung zwischen Bund und den Kantonen pflegen

Der Bundesrat pflegt die Beziehungen zu und zwischen den Kantonen. Grundsätzlich ist der Bundesrat dafür zuständig, dass das Bundesrecht, die Kantonsverfassungen und die Verträge zwischen den Kantonen eingehalten werden. Auch besucht der Bundesrat regelmässig die Regierungen der Kantone. Manche Beschlüsse der Kantone müssen vom Bundesrat genehmigt werden. Welche Beschlüsse das sind, wird im Bundesrecht festgehalten. Im Bundesgesetz über Umweltschutz steht z.B., dass die Kantone die Genehmigung des Bundesrates brauchen, wenn sie zusätzliche Richtlinien zur Abfallentsorgung erstellen möchten. So kontrolliert der Bundesrat, dass das Bundesrecht eingehalten wird. Die meisten Genehmigungen werden aber von den Departementen erteilt. Der Bundesrat selbst entscheidet nur in Streitfällen über die Genehmigung. Der Bundesrat darf Verträge zwischen den Kantonen oder mit dem Ausland verbieten

Gesetze und Rechte entwerfen

Der Bundesrat ist dafür zuständig, dass die verschiedenen Gesetze der Schweiz umgesetzt werden. Der Bundesrat kann selbst keine Gesetze erlassen. Er kann aber der Bundesversammlung Gesetzesvorschläge machen oder Verordnungen erlassen. Verordnungen konkretisieren bereits vorhandene Gesetze. Der Bundesrat setzt Beschlüsse der Bundesversammlung um, wie z. B. Aufträge, um etwas zu planen.

Die Sicherheit der Schweiz wahren

In sehr dringenden Fällen kann der Bundesrat ohne die Zustimmung der vereinigten Bundesversammlung handeln. Wenn es z. B. Krieg gibt, sich eine Naturkatastrophe ereignet oder eine Pandemie ausbricht. In solchen Fällen darf er dringliche Verordnungen oder Verfügungen beschliessen, um die Bevölkerung zu schützen. Solche Verordnungen sind sechs Monate gültig. Die Gültigkeit einer Notfall-Verordnung kann verlängert werden, indem der Bundesrat der vereinigten Bundesversammlung innerhalb der sechs Monate einen Gesetzesentwurf vorschlägt.

Die Schweiz im Ausland vertreten

Der Bundesrat vertritt die Schweiz im Ausland. Er schliesst Verträge mit anderen Ländern ab. Verträge müssen jeweils auch von der Bundesversammlung gutgeheissen werden. 

Die Bundesverwaltung leiten

Der Bundesrat leitet die Bundesverwaltung. Die Verwaltung ist in sieben Departemente aufgeteilt. Jedes Mitglied des Bundesrates ist für ein Departement zuständig. Der Bundesrat wählt die wichtigsten Angestellten der Departemente, wie z. B StaatssekretärInnen oder die Leitung der Finanzkontrolle. Die Personen, die sie wählen, müssen von der Bundesversammlung genehmigt werden

Die Sieben Departemente 

Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

Das EDA ist für die Vertretung der Interessen der Schweiz im Ausland zuständig. Es pflegt die Beziehungen der Schweiz zum Ausland und ist die Anlaufstelle für AuslandschweizerInnen

Departement des Inneren (EDI)

Das EDI setzt sich mit wichtigen Themen innerhalb der Schweiz auseinander. Das Departement sorgt sich um die Familienpolitik und die Kulturförderung. Auch die Gesundheit und die Gleichstellung der Schweizer Bevölkerung gehören zum Aufgabenbereich des EDI.

Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)

Das Departement befasst sich mit dem Zusammenleben der Menschen in der Schweiz. Es ist unter anderem zuständig für die Schweizer Justiz, Fragen zur Migration und die Polizei.

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

Das Departement ist zuständig für das Militär der Schweiz. Es kümmert sich zudem um den Bevölkerungsschutz, um Sport und um den Nachrichtendienst des Bundes. Der Nachrichtendienst ist für die frühe Erkennung von Bedrohungen und für die Sicherheit der Schweiz zuständig.

Finanzdepartement (EFD)

Das EFD setzt sich vor allem mit Finanzen auseinander. Es erstellt unter anderem das Bundesbudget und ist zuständig für Zoll und Steuern. Ausserdem stellt es die Informatikdienste für die gesamte Bundesverwaltung zur Verfügung.

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

Das Departement ist unter anderem zuständig für Wirtschaftsfragen, Landwirtschaft und Bildung. Auch der Zivildienst und die Wohnungspolitik gehören zu den Aufgaben des WBF.

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Das Departement ist vor allem für Infrastruktur- und Umweltfragen zuständig. Es sorgt z. B. für das Schweizer Stromnetz.

 

Die Bundeskanzlei unterstützt und beaufsichtigt die Departemente.