Der Bundesrat

ÜBERSICHT

  • Wie wird der Bundesrat gewählt?
  • Bundesrats Q&A

Die Bundesratswahlen

Wer wählt den Bundesrat?

Der Bundesrat wird von der vereinigten Bundesversammlung gewählt. Die vereinigte Bundesversammlung besteht aus den 200 Nationalrät/-innen und den 46 Ständerät/-innen – also 246 Personen. Alle Nationalrät/-innen und Ständerät/-innen haben eine Stimme.

Wer kann in den Bundesrat gewählt werden?

Es können alle stimmberechtigten SchweizerInnen gewählt werden. Es können also nicht nur Nationalrät/-innen und Ständerät/-innen gewählt werden.

Wo wird der Bundesrat gewählt?

Der Bundesrat wird im Nationalratssaal gewählt. Die Nationalrät/-innen sitzen an ihren üblichen Plätzen. Die Ständerät/-innen haben ihren Platz in der hintersten Reihe an der Wand.

Amtsdauer

Wie lange wird der Bundesrat gewählt?

Der Bundesrat wird für jeweils vier Jahre gewählt. Oft bleiben Personen länger als vier Jahre im Bundesrat, das heisst, sie werden wiedergewählt. Bundesrät/-innen können jederzeit zurücktreten. Die vereinigte Bundesversammlung kann ein Mitglied des Bundesrates auch als amtsunfähig erklären oder vom Amt entheben.

Wer wird BundespräsidentIn?

Der/die Bundespräsident/-in wird jeweils für ein Jahr gewählt. Die gleiche Person kann nicht zwei Jahre hintereinander gewählt werden. Auch eine/ein Vizepräsident/-in wird jährlich festgelegt. Der/die Bundespräsident/-in wird von der Bundesversammlung gewählt. Normalerweise übernimmt  jeweils das dienstälteste Mitglied des Bundesrats die Bundespräsidentschaft. 

Was ist die Zauberformel?

Die Zauberformel besagt, dass den drei stärksten Parteien der Schweiz jeweils zwei und der viertstärksten Partei ein Sitz im Bundesrat zustehen. Kleinere Parteien bekommen keinen Sitz im Bundesrat. Die Zauberformel ist keine offizielle Regel und muss deshalb nicht zwingend befolgt werden. Neben der Parteienverteilung wird bei der Wahl des Bundesrats auch darauf geachtet, dass die Sprachen, Geschlechter und Regionen der Schweiz angemessen vertreten sind.

Wie wird gewählt?

Der Bundesrat wird in mehreren Wahlgängen gewählt. In den ersten zwei Wahlgängen dürfen alle wählbaren Personen gewählt werden. Ab dem dritten Wahlgang dürfen keine neuen Kandidierenden mehr antreten. Nur wer in den ersten beiden Wahlgängen Stimmen erhalten hat, kann noch gewählt werden. Wenn niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommt (= absolutes Mehr), scheidet die Person mit den wenigsten Stimmen vor dem nächsten Wahlgang aus. Dies wird so lange wiederholt, bis eine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommt und damit gewählt ist.

Ein neu gewähltes Mitglied des Bundesrates beginnt ihr Amt spätestens zwei Monate nach der Wahl. Die gewählte Person kann nach der Wahl aber auch auf das Amt verzichten

Bundesratsfragen

Wie viele Bundesrät/-innen wurden abgewählt und wieso?

In den letzten hundert Jahren wurden zwei Bundesrät/-innen abgewählt:

Ruth Metzler und Christoph Blocher.

Ruth Metzler wurde im März 1999 für die CVP in den Bundesrat gewählt. Sie war bei der Wahl 34 Jahre alt das zweitjüngste Mitglied, das der Bundesrat je hatte. Sie wurde 2003 abgewählt, weil die SVP bei den Wahlen so viele neue Sitze im National- und Ständerat erhalten hatte, dass sie laut der Zauberformel Anspruch auf einen weiteren Sitz im Bundesrat geltend machen konnte. Statt ihr wurde Christoph Blocher gewählt. Er blieb bis 2007 im Bundesrat. Dann wurde auch er abgewählt, weil viele Mitglieder der Bundesversammlung Eveline Widmer-Schlumpf bevorzugten.

Wie viele Frauen waren schon im Bundesrat? 

  • Seit der Einführung des Frauenstimmrechts (1971) gab es zehn Frauen im Bundesrat.
  • Elisabeth Kopp – FDP (1984-1989)
  • Ruth Dreifuss – SP (1993-2002)
  • Ruth Metzler-Arnold – CVP (1999-2003)
  • Micheline Calmy-Rey – SP (2002-2011)
  • Doris Leuthard – CVP (2006-2018)
  • Eveline Widmer Schlumpf – BDP (2007-2015)
  • Simonetta Sommaruga – SP (2010-2022)
  • Karin Keller-Sutter – FDP (seit 2018)
  • Viola Amherd – Die Mitte (Seit 2018)
  • Elisabeth Baume-Schneider – SP (Seit 2022)

Dürfen auch Parteilose Bundesrät/-in werden?

Ja, jede in der Schweiz stimmberechtige Person über 18 Jahren kann Bundesrät/-in werden. Es ist nicht nötig, einer Partei anzugehören oder ein politisches Amt zu haben.

Wie alt war der/die jüngste Bundesrät/-in bei Amtsantritt?

Das jüngste Mitglied des Bundesrats, das es je gab, war Numa Droz. Er wurde 1875 mit 31 Jahren Bundesrat. Er blieb bis 1892 im Amt.

Kann ein Bundesrat auch während der Amtszeit sein Amt verlieren und falls ja, ist das schon mal vorgekommen?

Ein Mitglied des Bundesrats kann während seiner Amtszeit sein Amt verlieren, aber nur aus schwerwiegenden Gründen. Z. B.:

  • weil er/sie so krank wird, dass er/sie die Aufgabe des Bundesrats nicht mehr erfüllen kann, also amtsunfähig wird;
  • wenn die Handlungen des Bundesratsmitglied der Stellung der Schweiz in der Welt grossen Schaden zufügen;
  • wenn ein Verdacht auf illegales Verhalten besteht.

Im Falle einer schweren Krankheit kann die Bundesversammlung die Amtsunfähigkeit feststellen, indem sie darüber abstimmt.

Es gibt aber kein direktes Verfahren, um einen/eine Bundesrät/-in in den anderen Fällen vom Amt zu befreien. Stattdessen muss seine/ihre politische Immunität aufgehoben werden. Bisher wurde erst einmal die Immunität einer Bundesrätin aufgehoben. Die Bundesrätin Elisabeth Kopp trat 1989 nach dem Verdacht, dass sie das Amtsgeheimnis verletzt habe, zurück. Damit der Verdacht untersucht werden konnte, wurde ihre politische Immunität aufgehoben. 1990 wurde sie freigesprochen.

Welche Privilegien haben Bundesrät/-innen?

Lohn

Bundesrät/-innen erhalten einen jährlichen Bruttolohn von 472‘958 Franken (Stand 1.1.2024). und 30'000 Franken, um ihre Spesen zu decken. Wer Bundespräsident/-in ist, bekommt noch zusätzlich 12'000 Franken.

Verkehr und Reisen

Alle Bundesrät/-innen erhalten gratis ein GA für die erste Klasse und ein weiteres GA für die Schweizer Seilbahnen. Sie haben ausserdem Anspruch auf ein persönliches Dienstfahrzeug sowie auf ein Fahrzeug mit Fahrpersonal. Die Autos dürfen auch für private Zwecke wie z. B. Ferien genutzt werden. In diesem Fall müssen aber die Bundesrät/-innen selbst für die Übernachtungsmöglichkeiten und die Verpflegung des Fahrpersonals aufkommen.

Apropos Ferien: Sowohl die Bundesrät/-innen wie auch ihre Ehepartner/-innen und Kinder (bis 18 Jahre alt) erhalten einen Diplomatenpass. Somit brauchen sie in einigen Ländern kein Visum.

Wenn es aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich ist im gewöhnlichen Flugzeug zu reisen, können Bundesrät/-innen ausserdem einen der beiden Bundesratsjets nutzen.

Privat

Ausserdem wird den Bundesrät/-innen das Festnetz, das Handy, Internet und Fernsehabonnement bezahlt. Die Radio- und Festnetzgebühr (serafe) zahlen sie allerdings selbst. Auch ihre Wohnkosten müssen sie selbst zahlen.

Sicherheit

Die Bundesrät/-innen haben ausserdem ein Recht auf Sicherheit. Wie genau ihre Sicherheit garantiert wird, wird aber nicht veröffentlicht.

Wer hat die höchsten Wahlchancen am 13. Dezember?

Bisherige Bundesrät/-innen werden fast immer wiedergewählt.

Wie werden die Departemente verteilt?

Wer welches Departement übernimmt, klären die Bundesrät/-innen unter sich. Die Person, die am längsten im Bundesrat ist, darf zuerst ihr Wunschdepartement äussern. Das geht der Reihe nach so weiter, bis das neuste Mitglied an der Reihe ist. Falls die Mitglieder des Bundesrats sich nicht einig sind, wer was übernimmt, wird darüber abgestimmt. Danach muss der/die Bundesrät/-in das zugewiesene Departement übernehmen.

Oft möchten die Mitglieder des Bundesrats ein Departement, das für ihre Partei besonders wichtig ist. Sie können dort nämlich Einfluss nehmen, indem sie z. B. bestimmen, wer es abgesehen von ihnen leitet oder indem sie Entscheidungen beschleunigen oder verlangsamen.

Wie funktioniert das konkret, wenn ich (keine Politiker/-in, kein Parteimitglied) für den Bundesrat kandidieren möchte?

Dafür musst du einfach genügend Mitglieder der Bundesversammlung davon überzeugen, dich zu wählen. Eine offizielle Kandidatur braucht es nicht.

Du hast noch mehr Fragen? Kein Problem! Schreibe uns auf info @ easyvote.ch