Der Bundesrat
ÜBERSICHT
- Wie wird der Bundesrat gewählt?
- Bundesrats Q&A
Die Bundesratswahlen
Wer wählt den Bundesrat?
Der Bundesrat wird von der vereinigten Bundesversammlung gewählt. Die vereinigte Bundesversammlung besteht aus den 200 Nationalrät/-innen und den 46 Ständerät/-innen – also 246 Personen. Alle Nationalrät/-innen und Ständerät/-innen haben eine Stimme.
Wer kann in den Bundesrat gewählt werden?
Es können alle stimmberechtigten SchweizerInnen gewählt werden. Es können also nicht nur Nationalrät/-innen und Ständerät/-innen gewählt werden.
Wo wird der Bundesrat gewählt?
Der Bundesrat wird im Nationalratssaal gewählt. Die Nationalrät/-innen sitzen an ihren üblichen Plätzen. Die Ständerät/-innen haben ihren Platz in der hintersten Reihe an der Wand.
Wie lange wird der Bundesrat gewählt?
Der Bundesrat wird für jeweils vier Jahre gewählt. Oft bleiben Personen länger als vier Jahre im Bundesrat, das heisst, sie werden wiedergewählt. Bundesrät/-innen können jederzeit zurücktreten. Die vereinigte Bundesversammlung kann ein Mitglied des Bundesrates auch als amtsunfähig erklären oder vom Amt entheben.
Wer wird BundespräsidentIn?
Der/die Bundespräsident/-in wird jeweils für ein Jahr gewählt. Die gleiche Person kann nicht zwei Jahre hintereinander gewählt werden. Auch eine/ein Vizepräsident/-in wird jährlich festgelegt. Der/die Bundespräsident/-in wird von der Bundesversammlung gewählt. Normalerweise übernimmt jeweils das dienstälteste Mitglied des Bundesrats die Bundespräsidentschaft.
Was ist die Zauberformel?
Die Zauberformel besagt, dass den drei stärksten Parteien der Schweiz jeweils zwei und der viertstärksten Partei ein Sitz im Bundesrat zustehen. Kleinere Parteien bekommen keinen Sitz im Bundesrat. Die Zauberformel ist keine offizielle Regel und muss deshalb nicht zwingend befolgt werden. Neben der Parteienverteilung wird bei der Wahl des Bundesrats auch darauf geachtet, dass die Sprachen, Geschlechter und Regionen der Schweiz angemessen vertreten sind.
Wie wird gewählt?
Der Bundesrat wird in mehreren Wahlgängen gewählt. In den ersten zwei Wahlgängen dürfen alle wählbaren Personen gewählt werden. Ab dem dritten Wahlgang dürfen keine neuen Kandidierenden mehr antreten. Nur wer in den ersten beiden Wahlgängen Stimmen erhalten hat, kann noch gewählt werden. Wenn niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommt (= absolutes Mehr), scheidet die Person mit den wenigsten Stimmen vor dem nächsten Wahlgang aus. Dies wird so lange wiederholt, bis eine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommt und damit gewählt ist.
Ein neu gewähltes Mitglied des Bundesrates beginnt ihr Amt spätestens zwei Monate nach der Wahl. Die gewählte Person kann nach der Wahl aber auch auf das Amt verzichten
Bundesratsfragen
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