Das Bundesgericht
Damit in einem Staat die Macht nicht allein einer Person oder einer Organisation gehört, gibt es die Gewaltenteilung. Es gibt drei Staatsgewalten: Die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Die Judikative ist dafür zuständig, dass in einem Land das Recht eingehalten wird.
In der Schweiz ist das Bundesgericht die Judikative. Es ist das oberste Gericht der Schweiz. Dies bedeutet, dass alle anderen nationalen und kantonalen Gerichte dem Bundesgericht untergeordnet sind.
Übersicht
- Das Bundesgericht
- Wie ist das Bundesgericht entstanden?
- Was sind die Aufgaben des Bundesgerichts?
- Andere nationale Gerichte
- Die Bundesverfassung
- Wie ist die Bundesverfassung entstanden?
- Was steht in der Bundesverfassung?
Mehr Infos
Wie ist das Bundesgericht entstanden?
1848 Gründung der Schweiz
Das Bundesgericht wurde durch die erste Bundesverfassung von 1848 gegründet. Jedoch wurde das Bundesgericht nur zu gewissen Anlässen und an verschiedenen Orten aktiv.
1974 Totalrevision der Bundesverfassung
Im Jahr 1874 gab es eine Totalrevision der Bundesverfassung, sie wurde also komplett überarbeitet und angepasst. Seither ist das Bundesgericht eine ständige Institution mit festem Hauptsitz in Lausanne. «Ständig» bedeutet, dass das Gericht durchgehend aktiv ist, und nicht nur an gewissen Anlässen.
1999 2. Totalrevision der Bundesverfassung
Mit der Totalrevision der Verfassung von 1999 bekam das Bundesgericht eine stärkere Rolle. Es ist seither das höchste Gericht der Schweiz im Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht. Im Verlauf der 2000er-Jahre wurde auch Luzern zu einem weiteren Standort des Bundesgerichts
Wie ist das Bundesgericht aufgebaut?
Was sind die Aufgaben des Bundesgerichts?
Überprüfen von Urteilen unterer Gerichte
Das Schweizer Bundesgericht ist die höchste Instanz im Schweizer Recht. Es ist also das oberste nationale Gericht. Die Schweiz kennt mehrere Gerichte mit unterschiedlichen Kompetenzen.
In den Kantonen gibt es sogenannte Bezirks- oder Regionalgerichte. Diese Gerichte diskutieren und urteilen als erste Gerichte über Verletzungen des Gesetzes. Ist eine Person mit dem Urteil nicht einverstanden, so kann sie es von einem höhergestellten Gericht überprüfen lassen. Im Recht spricht man davon, ein Urteil weiterzuziehen.
Einheitliche Rechtsanwendung
Das Bundesgericht schaut, dass das Schweizer Recht einheitlich angewendet wird. Die gleichen Angelegenheiten sollen also vor allen Gerichten in der Schweiz die gleichen Folgen haben.
Obwohl die Gesetze oft sehr genau und ausführlich sind, können sie unterschiedlich aufgefasst werden. Es ist daher möglich, dass z. B. ein Gericht in der Westschweiz ein Gesetz anders deutet als ein Gericht in der Ostschweiz. Dies kann zu unterschiedlichen Urteilen führen. Da jeder Mensch in der Schweiz gleich ist vor dem Gesetz, dürfen gleiche Angelegenheiten nicht unterschiedliche Urteile zur Folge haben. Aus diesem Grund schauen die Gerichte der Schweiz auf die Urteile des Bundesgerichts. Sie orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Dadurch hat jede/r Bürger/-in dieselben Rechte, dieselben Pflichten und dieselbe Bestrafung.
Entwicklung des Rechts
In der Schweiz gibt es über 5000 nationale und internationale Gesetze. Dazu kommen noch viele kantonale Gesetze, die von Kanton zu Kanton anders sind. Zusätzlich können Rechte und Pflichten auch in anderen Texten des Rechts, wie z. B. Verordnungen, geregelt sein. Nichtsdestotrotz kommt es vor, das gewisse Anliegen nicht oder nicht eindeutig im Gesetz definiert sind. In diesen Fällen liegt es an dem zuständigen Gericht, ein Urteil zu fällen. Da das Bundesgericht das höchste Gericht der Schweiz ist, sind die Urteile des Bundesgerichts endgültig. Die untergeordneten Gerichte benutzen die Urteile des Bundesgerichts für ähnliche Fälle. Durch diese Urteile wird die Umsetzung von Gesetzen klarer geregelt. So kann sich das Recht weiterentwickeln.
Beispielurteile des Bundesgerichts findest du auf der Website des Bundes.
Andere Nationale Gerichte
Das Bundesgericht ist das oberste Schweizer Gericht und regelt in vielen Fällen Urteile, welche von einem kantonalen Gericht gesprochen und daraufhin weitergezogen wurden. In der Schweiz kommt es jedoch auch vor, dass gewisse Anliegen von nationaler Natur sind. Das heisst, dass die Anliegen die Schweiz als Land betreffen und nicht auf kantonaler Stufe geregelt werden können. Für diese Fälle gibt es drei weitere nationale Gerichte und die Militärjustiz.
Die Bundesverfassung
Wie ist die Schweizer Rechtsprechung aufgebaut?
Das Bundesgericht ist dafür zuständig, dass das Schweizer Recht eingehalten wird. Aber was ist «das Schweizer Recht» überhaupt?
Das Recht schreibt vor, was in einer Gesellschaft erlaubt ist und was nicht. Diese Verhaltensgrundsätze werden Rechtsnormen genannt. In der Schweiz werden die Rechtsnormen in der Bundesverfassung, in Gesetzen und Verordnungen geregelt.
Wann ist die Bundesverfassung entstanden?
1848 Erste Schweizer Verfassung
Im Jahr 1848 wurde aus dem Staatenbund der Schweiz ein Bundesstaat. Ein Staatenbund ist eine internationale Gemeinschaft mit denselben Interessen (z. B. die Afrikanische Union). Der Schweizer Bundesstaat ist seit 1848 ein Staat bestehend aus Kantonen, welche in gewissen Bereichen selbständig sind (wie z. B. die Vereinigten Staaten von Amerika). Dieser Wandel wurde in der ersten Schweizer Verfassung vom 12. September 1848 geregelt.
1874 Totalrevision der Bundesverfassung
Im Jahr 1874 gab es die erste Totalrevision der Bundesverfassung. Das heisst, dass die erste Verfassung aus dem Jahr 1848 überarbeitet wurde. So wurde zum Beispiel das fakultative Referendum eingeführt.
1999 2. Totalrevision der Bundesverfassung
Die Bundesverfassung, wie wir sie heute kennen, stammt aus dem Jahr 1999. In diesem Jahr wurde die Verfassung zuletzt totalrevidiert. Bei dieser Überarbeitung der Verfassung wurden vor allem bisherige Entscheidungen des Bundesgerichts eingebaut.
Was Steht in der Bundesverfassung?
Präambel
Die Bundesverfassung beginnt mit der Präambel. Eine Präambel ist eine feierliche Einleitung einer Verfassung, eines Vertrags, eines Gesetzes und anderer Texte. Die Präambel der Bundesverfassung zeigt das Denken, die Kultur und die Werte der Schweiz in kurzer Form auf.
Erster Teil
Der erste Teil der Bundesverfassung befasst sich mit der allgemeinen Organisation der Schweiz. Zum Beispiel nennt der erste Artikel der Verfassung alle Kantone der Schweiz und der vierte Artikel alle Landessprachen.
Zweiter Teil
Der zweite Teil enthält die Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele der Schweiz. So ist zum Beispiel geregelt, dass alle Menschen gleich sind vor dem Gesetz und dass das Verhüllen des Gesichtes im öffentlichen Raum grundsätzlich verboten ist.
Dritter Teil
Der dritte Teil zeigt die Aufgaben des Bundes, jene der Kantone und wo sie zusammenarbeiten. Zum Beispiel steht in Artikel 54 der Verfassung, dass internationale Angelegenheiten normalerweise vom Bund geregelt werden.
Vierter Teil
Der vierte Teil zeigt die Rechte des Volkes in politischen Angelegenheiten. Inhalt dieses Teils sind die politischen Rechte und Pflichten. Zum Beispiel das Recht zur Volksinitiative und zum obligatorischen und fakultativen Referendum. Ausserdem steht z. B. in Artikel 137 der Verfassung, dass die Parteien an der Meinungsbildung des Volkes mitwirken.
Fünfter Teil
Im fünften Teil stehen Regelungen, die den Bundesrat, die Verwaltung, die Bundesversammlung – National- und Ständerat – und das Bundesgericht betreffen. Beispiele für den Inhalt dieses Teils sind die jeweilige Amtsdauer, die Zusammensetzung oder die Zuständigkeiten.
Sechster Teil
Der sechste und letzte Teil regelt die Revisionen und Übergangsbestimmungen. Eine Revision ist eine Überarbeitung der Bundesverfassung. Übergangsbestimmungen regeln den Übergang vom bisherigen zum neuen Recht. Dies verhindert, dass Änderungen miteinander in Konflikt geraten. hh
Die komplette Bundesverfassung findest du hier.