Legislative

Damit in einem Staat die Macht an verschiedene Personen verteilt ist, gibt es die Gewaltenteilung. Die drei Gewalten sind die Legislative (Gesetze machen), die Exekutive (Gesetze umsetzen) und die Judikative (Einhaltung kontrollieren). In der Schweiz bildet die Bundesversammlung  (Nationalrat und Ständerat) die Legislative. Bei den Kantonen bildet das  jeweilige Kantonsparlament die Legislative."gewählt. 

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

legislativ