Rechtsprechung

Verkündet ein/e Richter/-in am Ende eines Gerichtsfall das Urteil, so spricht die Person das Recht.  

Genauer gesagt versteht man unter Rechtsprechung aber die Entscheidungen eines Gerichts, die das Recht betreffen. In der Schweiz gelten die Urteile des Bundesgerichts als Rechtsprechung. Diese Urteile werden aufgeschrieben. Untergeordnete Gerichte müssen sich an diesen orientieren. 

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)