Übersicht

  • Migration: Was ist Migration? Welche Arten von Migration gibt es?
  • Personenfreizügigkeit: Was ist die Personenfreizügigkeit? Was sagen die BefürworterInnen, was die GegnerInnen?
  • Asylwesen: Was ist Asyl? Wie werden Flüchtlinge in Europa verteilt?

Migration

Was heisst Migration?

Man spricht von Migration, wenn Menschen ihren Wohnort wechseln. Meistens ist damit die Migration zwischen verschiedenen Ländern gemeint, wenn eine Person also aus einem Land in ein anderes Land zieht. Eine solche Person wird Migrant/-in genannt.

Aus Schweizer Sicht können zwei Begriffe unterschieden werden: Immigration bedeutet Einwanderung. Immigrant/-innen sind Personen, die aus einem anderen Land in die Schweiz einwandern. Emigration bedeutet Auswanderung. Emigrant/-innen sind Personen, die aus der Schweiz in ein anderes Land auswandern.

Personenfreizügigkeit (Personen aus EU-/EFTA-Staaten)

Die Personenfreizügigkeit ist ein Vertrag, den die Schweiz mit der Europäischen Union (EU) abgeschlossen hat. Sie gilt für alle Bürger/-innen aus EU- und EFTA-Staaten. Die Personenfreizügigkeit ermöglicht es EU- und EFTA-BürgerInnen unter bestimmten Voraussetzungen, den Arbeits- und Wohnort innerhalb der EU- und EFTA-Staaten frei zu wählen. Wollen EU- und EFTA-Bürger/-innen zum Beispiel in der Schweiz wohnen, so müssen sie einen Arbeitsvertrag in der Schweiz haben, selbständig erwerbend sein oder vorweisen können, dass sie genügend finanzielle Mittel für das Leben in der Schweiz haben.

Zudem darf auch die eigene Familie in der Schweiz wohnen. Dieser sogenannte Familiennachzug ist für die Ehepartner, die Kinder und, unter gewissen Umständen, auch für die Eltern möglich. Umgekehrt gilt für SchweizerInnen dasselbe in den anderen EU- oder EFTA-Mitgliedsstaaten. Erfüllen sie eine der drei Voraussetzungen, so dürfen sie mit ihrer Familie in einem anderen EU- oder EFTA-Land wohnen.

Personen aus anderen Staaten (Drittstaaten)

Länder, die nicht EU- oder EFTA-Mitglied sind, werden in der Schweiz Drittstaaten genannt. Für Personen aus Drittstaaten gelten für die Einwanderung in die Schweiz andere Regeln als für Personen aus EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten. Die Bedingungen, um in der Schweiz arbeiten und wohnen zu können, sind für Personen aus Drittstaaten strenger. Es dürfen nur qualifizierte ArbeitnehmerInnen aus Drittstaaten in der Schweiz arbeiten. Das bedeutet, dass sie eine gute Ausbildung oder langjährige Berufserfahrung haben müssen.

Zudem dürfen Personen aus Drittstaaten erst dann eingestellt werden, wenn für die Stelle keine Person gefunden wurde, die bereits in der Schweiz lebt oder aus einem EU-/EFTA-Staat kommt. Zusätzlich gibt es jährliche Höchstzahlen (Kontingente). In einem Jahr darf also nur eine bestimmte Anzahl Personen aus Drittstaaten in die Schweiz einwandern.

Asylsuchende

Wenn Personen in ein anderes Land flüchten, können sie dort ein Asylgesuch stellen. Sobald sie dies getan haben, gelten sie offiziell als Asylsuchende. Das Land prüft dann, ob die Person tatsächlich Asyl erhält. In der Schweiz wird ein solches Gesuch bewilligt, wenn die asylsuchende Person in ihrem Heimatland z. B. aufgrund der Nationalität, Religion oder politischen Meinung verfolgt wird. Wird das Asylgesuch bewilligt, so erhält die asylsuchende Person eine Aufenthaltsbewilligung. Damit wird sie als Flüchtling anerkannt und darf in der Schweiz bleiben.

Wird das Asylgesuch abgelehnt, so muss die asylsuchende Person die Schweiz grundsätzlich verlassen. Ist die Rückreise in das Heimatland aber nicht möglich (z. B. wegen eines Krieges), so darf die asylsuchende Person vorläufig in der Schweiz bleiben. Diese Personen werden vorläufig aufgenommene Ausländer/-innen genannt. Sobald die Rückreise in ihr Heimatland wieder möglich ist, müssen vorläufig aufgenommene AusländerInnen die Schweiz wieder verlassen.

Personenfreizügigkeit

Was ist das Personenfreizügigkeitsabkommen?

Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist eines von sieben Abkommen der Bilateralen I zwischen der Schweiz und der EU. Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen können EU- und EFTA-Bürger/-innen unter bestimmten Bedingungen ihren Arbeits- und Wohnort innerhalb der EU und der EFTA frei wählen. Zur EFTA gehören neben der Schweiz Island, Liechtenstein und Norwegen.

EinE EU- oder EFTA-Bürger/-in darf mit ihrer oder seiner Familie in einem anderen EU- oder EFTA-Land wohnen und arbeiten, wenn sie oder er eine der folgenden Bedingungen erfüllt: Sie oder er hat einen Arbeitsvertrag in diesem Land, ist selbstständig erwerbend oder hat genügend Geld zum Leben.

Wird also beispielsweise eine oder ein Schwed/-in von einem Unternehmen in der Schweiz angestellt, so darf sie oder er zusammen mit ihrer oder seiner Familie in der Schweiz wohnen. Gleichzeitig darf eine oder ein Schweizer/-in mit ihrer oder seiner Familie in Portugal wohnen, wenn sie oder er bei einem Unternehmen in Portugal angestellt ist.

Debatte um Personenfreizügigkeitsabkommen

Am  9.  Februar  2014  wurde  in  einer  nationalen  Volksabstimmung  die  Volksinitiative  „Gegen  Masseneinwanderung“  angenommen.  Das Ziel der Initiative war es, Höchstzahlen für die Einwanderung von  Ausländer-/innen  zu  bestimmen.  Die  Höchstzahlen  sollten  die  wirtschaftlichen  Interessen  der  Schweiz  berücksichtigen.  Auch  sollten  die  Höchstzahlen  Schweizer-/innen  einen  Vorrang  auf  dem  Schweizer Arbeitsmarkt ermöglichen.

Insbesondere  seit  der  Annahme  der  Masseneinwanderungsinitiative wird das Personenfreizügigkeitsabkommen intensiv diskutiert. Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU will die unbeschränkte Migration zwischen der Schweiz und der EU. Der Bundesrat hat gesagt, dass die Initiative nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar ist. Weil das Freizügigkeitsabkommen Teil der bilateralen Verträge ist, ist die Initiative auch nicht mit den bilateralen Verträgen vereinbar.

Befürworter-/innen der Personenfreizügigkeit sind der Meinung, dass die Wirtschaft stark profitiert, da sie damit einfacher Mitarbeiter-/innen anstellen kann, die sie in der Schweiz nicht findet.

Kritiker-/innen der Personenfreizügigkeit sind hingegen der Meinung, dass die Schweiz so die Zuwanderung aus der EU nicht mehr selbstständig regeln kann.

ASYLWESEN 

Asylsuchende sind Personen, welche aus einem anderen Land in die Schweiz kommen und hier Schutz suchen. Dafür stellen sie ein Asylgesuch. Im Asylverfahren wird geprüft, ob diese Personen in der Schweiz Asyl erhält.

Wann wird Asyl erteilt?

Personen erhalten nur Asyl, wenn sie zielgerichtet verfolgt werden. Asyl erhalten Personen, für die in ihrem Heimatstaat direkt und persönlich die Gefahr besteht, körperlich oder psychisch verletzt zu werden. Das Aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Meinung.

Geflüchtete weltweit

Laut dem Wolrd-Migration Report gab es 2020 281 Millionen Migrant/-innen. Das entspricht 3.6 Prozent der Weltbevölkerung. Migrant-/innen sind Menschen, die heute nicht mehr in dem Land wohnen, indem sie geboren sind. Im Jahr 2000 gab es noch 150 Millionen Migrant-/innen.

Laut der Flüchtlingsagentur der UNO gab es 2022 weltweit 108.4 Millionen gewaltsam vertriebene Personen. Als gewaltsam vertrieben zählen alle, die wegen Krieg, Gewalt Verfolgung, oder Menschenrechtsverletzungen von ihrem Zuhause weggehen mussten. Das sind Geflüchtete, Asylsuchende und Binnenvertriebene.

Binnenvertriebene sind gewaltsam vertriebene Menschen, die innerhalb ihres Landes auf der Flucht sind. Für den Schutz von Binnenvertriebenen ist der Staat, in dem sie leben verantwortlich. Die Flüchtlingsagentur der UNO schätzt, dass es 2022 etwa 62.5 Millionen Binnenflüchtige gab.

Geflüchtete sind gewaltsam vertriebene Menschen, die ins Ausland flüchten. Schaffen sie die Flucht ins Ausland, können sie Asyl beantragen. Dann werden sie Asylsuchende. Laut der Flüchtlingsagentur der UNO gab es 2022 weltweit 35.3 Million Flüchtlinge und 5.4 Millionen Asylsuchende. Flüchtlinge sind unter internationalem Recht geschützt. Deswegen dürfen sie nicht zurück in die Gefahrenzone geschickt werden.

Die meisten Geflüchteten leben heute in der Türkei (2022: 3.6 Millionen Menschen), Iran (2022: 3.4 Millionen Menschen), Kolumbien (2022: 2.5 Millionen Menschen), Deutschland (2022: 2.1 Millionen Menschen) und Pakistan (2022: 1.7 Millionen Menschen). Die meisten Geflüchteten stammen aus Syrien (2022: 6.5 Millionen Menschen), Ukraine (5.7 Millionen Menschen) und Afghanistan (5.7 Millionen Menschen)

Wichtige Begriffe

Abschreibungen

Hier handelt es sich um Mehrfachregistrierungen, Doppelgesuche oder Todesfälle.

Asylgewährungen

Diese Personen erfüllen die Kriterien für Asyl (siehe AB «Asylsuchende in der Schweiz»)

Ablehnungen mit VA

Diese Personen erhalten eine vorläufige Aufnahme (VA), da sie nicht in das Herkunftsland zurückgeschickt werden können (bspw. wegen Krieg). Die Kriterien für Asyl erfüllen sie jedoch nicht.

Ablehnungen ohne VA

Diese Personen erfüllen die Kriterien für Asyl nicht. Sie bekommen auch keine vorläufige Aufnahme in der Schweiz.

Nichteintreten

Auf diese Asylgesuche wird nicht eingegangen. Oft haben diese Personen bereits in einem anderen Land ein Gesuch gestellt. Das Dublin-Abkommen tritt in Kraft.

Rückzug

Diese Personen haben ihr Asylgesuch zurückgezogen.

DUBLIN-ABKOMMEN

Die Schweiz ist Mitglied des Dublin-Abkommens. Das Dublin-Abkommen ist ein Vertrag zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein. Es regelt die Zusammenarbeit der Staaten im Asylbereich.

Das Dublin-Abkommen sieht vor, dass jenes Land für das Asylverfahren zuständig ist, in dem die asylsuchende Person als erstes ein Asylgesuch gestellt hat. Es ist nicht möglich, in einem zweiten Dublin-Staat ein Asylgesuch zu stellen. 

Stellt beispielsweise eine Person in der Schweiz ein Asylgesuch, so prüft die Schweiz in der gemeinsamen Datenbank, ob die Person bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Gesuch gestellt hat. Hat sie noch kein Gesuch gestellt, so ist die Schweiz für das Asylverfahren der Person zuständig. Hat sie bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Gesuch gestellt, so ist der andere Staat für das Asylverfahren zuständig.

Befürworter-/innen des Dublin-Abkommens

Das Dublin-Abkommen ist effizienter als das alte System. Ein Gesuch muss nur einmal geprüft werden. Zudem werde sichergestellt, dass ein Gesuch tatsächlich geprüft wird. Asylsuchende können so nicht einfach in ein anderes Land abgeschoben werden. 

Kritiker-/innen des Dublin-Abkommens

Staaten mit Aussengrenzen erhalten mehr Asylgesuche als Binnenländer. Diese sind oft überlastet, die Zahl der Flüchtlinge zu bewältigen. Zudem versuchen Flüchtlinge illegal weiter in den Norden zu gelangen.