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Übersicht
- Migration: Was ist Migration? Welche Arten von Migration gibt es?
- Personenfreizügigkeit: Was ist die Personenfreizügigkeit? Was sagen die BefürworterInnen, was die GegnerInnen?
- Asylwesen: Was ist Asyl? Wie werden Flüchtlinge in Europa verteilt?
Migration
Was heisst Migration?
Man spricht von Migration, wenn Menschen ihren Wohnort wechseln. Meistens ist damit die Migration zwischen verschiedenen Ländern gemeint, wenn eine Person also aus einem Land in ein anderes Land zieht. Eine solche Person wird Migrant/-in genannt.
Aus Schweizer Sicht können zwei Begriffe unterschieden werden: Immigration bedeutet Einwanderung. Immigrant/-innen sind Personen, die aus einem anderen Land in die Schweiz einwandern. Emigration bedeutet Auswanderung. Emigrant/-innen sind Personen, die aus der Schweiz in ein anderes Land auswandern.
Personenfreizügigkeit
Was ist das Personenfreizügigkeitsabkommen?
Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist eines von sieben Abkommen der Bilateralen I zwischen der Schweiz und der EU. Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen können EU- und EFTA-Bürger/-innen unter bestimmten Bedingungen ihren Arbeits- und Wohnort innerhalb der EU und der EFTA frei wählen. Zur EFTA gehören neben der Schweiz Island, Liechtenstein und Norwegen.
EinE EU- oder EFTA-Bürger/-in darf mit ihrer oder seiner Familie in einem anderen EU- oder EFTA-Land wohnen und arbeiten, wenn sie oder er eine der folgenden Bedingungen erfüllt: Sie oder er hat einen Arbeitsvertrag in diesem Land, ist selbstständig erwerbend oder hat genügend Geld zum Leben.
Wird also beispielsweise eine oder ein Schwed/-in von einem Unternehmen in der Schweiz angestellt, so darf sie oder er zusammen mit ihrer oder seiner Familie in der Schweiz wohnen. Gleichzeitig darf eine oder ein Schweizer/-in mit ihrer oder seiner Familie in Portugal wohnen, wenn sie oder er bei einem Unternehmen in Portugal angestellt ist.
Debatte um Personenfreizügigkeitsabkommen
Am 9. Februar 2014 wurde in einer nationalen Volksabstimmung die Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ angenommen. Das Ziel der Initiative war es, Höchstzahlen für die Einwanderung von Ausländer-/innen zu bestimmen. Die Höchstzahlen sollten die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz berücksichtigen. Auch sollten die Höchstzahlen Schweizer-/innen einen Vorrang auf dem Schweizer Arbeitsmarkt ermöglichen.
Insbesondere seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative wird das Personenfreizügigkeitsabkommen intensiv diskutiert. Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU will die unbeschränkte Migration zwischen der Schweiz und der EU. Der Bundesrat hat gesagt, dass die Initiative nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar ist. Weil das Freizügigkeitsabkommen Teil der bilateralen Verträge ist, ist die Initiative auch nicht mit den bilateralen Verträgen vereinbar.
Befürworter-/innen der Personenfreizügigkeit sind der Meinung, dass die Wirtschaft stark profitiert, da sie damit einfacher Mitarbeiter-/innen anstellen kann, die sie in der Schweiz nicht findet.
Kritiker-/innen der Personenfreizügigkeit sind hingegen der Meinung, dass die Schweiz so die Zuwanderung aus der EU nicht mehr selbstständig regeln kann.
ASYLWESEN
Asylsuchende sind Personen, welche aus einem anderen Land in die Schweiz kommen und hier Schutz suchen. Dafür stellen sie ein Asylgesuch. Im Asylverfahren wird geprüft, ob diese Personen in der Schweiz Asyl erhält.
Wann wird Asyl erteilt?
Personen erhalten nur Asyl, wenn sie zielgerichtet verfolgt werden. Asyl erhalten Personen, für die in ihrem Heimatstaat direkt und persönlich die Gefahr besteht, körperlich oder psychisch verletzt zu werden. Das Aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Meinung.
Geflüchtete weltweit
Laut dem Wolrd-Migration Report gab es 2020 281 Millionen Migrant/-innen. Das entspricht 3.6 Prozent der Weltbevölkerung. Migrant-/innen sind Menschen, die heute nicht mehr in dem Land wohnen, indem sie geboren sind. Im Jahr 2000 gab es noch 150 Millionen Migrant-/innen.
Laut der Flüchtlingsagentur der UNO gab es 2022 weltweit 108.4 Millionen gewaltsam vertriebene Personen. Als gewaltsam vertrieben zählen alle, die wegen Krieg, Gewalt Verfolgung, oder Menschenrechtsverletzungen von ihrem Zuhause weggehen mussten. Das sind Geflüchtete, Asylsuchende und Binnenvertriebene.
Binnenvertriebene sind gewaltsam vertriebene Menschen, die innerhalb ihres Landes auf der Flucht sind. Für den Schutz von Binnenvertriebenen ist der Staat, in dem sie leben verantwortlich. Die Flüchtlingsagentur der UNO schätzt, dass es 2022 etwa 62.5 Millionen Binnenflüchtige gab.
Geflüchtete sind gewaltsam vertriebene Menschen, die ins Ausland flüchten. Schaffen sie die Flucht ins Ausland, können sie Asyl beantragen. Dann werden sie Asylsuchende. Laut der Flüchtlingsagentur der UNO gab es 2022 weltweit 35.3 Million Flüchtlinge und 5.4 Millionen Asylsuchende. Flüchtlinge sind unter internationalem Recht geschützt. Deswegen dürfen sie nicht zurück in die Gefahrenzone geschickt werden.
Die meisten Geflüchteten leben heute in der Türkei (2022: 3.6 Millionen Menschen), Iran (2022: 3.4 Millionen Menschen), Kolumbien (2022: 2.5 Millionen Menschen), Deutschland (2022: 2.1 Millionen Menschen) und Pakistan (2022: 1.7 Millionen Menschen). Die meisten Geflüchteten stammen aus Syrien (2022: 6.5 Millionen Menschen), Ukraine (5.7 Millionen Menschen) und Afghanistan (5.7 Millionen Menschen)
DUBLIN-ABKOMMEN
Die Schweiz ist Mitglied des Dublin-Abkommens. Das Dublin-Abkommen ist ein Vertrag zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein. Es regelt die Zusammenarbeit der Staaten im Asylbereich.
Das Dublin-Abkommen sieht vor, dass jenes Land für das Asylverfahren zuständig ist, in dem die asylsuchende Person als erstes ein Asylgesuch gestellt hat. Es ist nicht möglich, in einem zweiten Dublin-Staat ein Asylgesuch zu stellen.
Stellt beispielsweise eine Person in der Schweiz ein Asylgesuch, so prüft die Schweiz in der gemeinsamen Datenbank, ob die Person bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Gesuch gestellt hat. Hat sie noch kein Gesuch gestellt, so ist die Schweiz für das Asylverfahren der Person zuständig. Hat sie bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Gesuch gestellt, so ist der andere Staat für das Asylverfahren zuständig.
Befürworter-/innen des Dublin-Abkommens
Das Dublin-Abkommen ist effizienter als das alte System. Ein Gesuch muss nur einmal geprüft werden. Zudem werde sichergestellt, dass ein Gesuch tatsächlich geprüft wird. Asylsuchende können so nicht einfach in ein anderes Land abgeschoben werden.
Kritiker-/innen des Dublin-Abkommens
Staaten mit Aussengrenzen erhalten mehr Asylgesuche als Binnenländer. Diese sind oft überlastet, die Zahl der Flüchtlinge zu bewältigen. Zudem versuchen Flüchtlinge illegal weiter in den Norden zu gelangen.