Bilaterale I
Die Bilateralen I gelten seit 2002. Sie bestehen aus sieben einzelnen Verträgen, die zusammen ein Vertragspaket bilden. Wenn ein Vertrag der Bilateralen I gekündigt, wird, werden also alle Verträge der Bilateralen I gekündigt (dies nennt man Guillotine-Klausel). Durch die Bilateralen I hat die Schweiz in gewissen Bereichen Zugang zum EU-Binnenmarkt. Ein Vertrag der Bilateralen I ist zum Beispiel die Personenfreizügigkeit. Darin wird geregelt, dass Arbeitnehmende grundsätzlich frei wählen können, wo in der Schweiz oder der EU sie arbeiten und wohnen wollen. Weitere Verträge der Bilateralen I beschäftigen sich unter anderem mit der Forschung und der Landwirtschaft.
Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)
Bilaterale
Bilaterale Verträge I
Bilaterale Verträge I