Bilaterale I

Die Bilateralen I gelten seit  2002. Sie bestehen aus sieben einzelnen Verträgen, die zusammen ein  Vertragspaket bilden. Wenn ein Vertrag der Bilateralen I gekündigt,  wird, werden also alle Verträge der Bilateralen I gekündigt (dies nennt  man Guillotine-Klausel). Durch die Bilateralen I hat die Schweiz in  gewissen Bereichen Zugang zum EU-Binnenmarkt. Ein Vertrag der  Bilateralen I ist zum Beispiel die Personenfreizügigkeit. Darin wird  geregelt, dass Arbeitnehmende grundsätzlich frei wählen können, wo in  der Schweiz oder der EU sie arbeiten und wohnen wollen. Weitere  Verträge der Bilateralen I beschäftigen sich unter anderem mit der  Forschung und der Landwirtschaft. 

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

Bilaterale
Bilaterale Verträge I