Übersicht

  • Europäische Union
  • Mitgliedstaaten
  • Was macht die EU?
  • Wer entscheidet in der EU?
  • Beziehungen Schweiz - EU
  • Rahmenabkommen mit der Schweiz

Europäische Union

Nach dem Zweiten Weltkrieg haben sich verschiedene Länder in Europa dazu entschieden, stärker zusammenzuarbeiten. Deswegen wurden mit der Zeit verschiedene Organisationen gegründet und Verträge abgeschlossen. Im Jahr 1992 wurden diese Organisationen und Verträge zusammengefasst und die EU, wie wir sie jetzt kennen, gegründet. Heute hat die EU 27 Mitgliedstaaten. Die Schweiz ist kein Mitglied.

Mitgliedstaaten

1958: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande; 1973: Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich*; 1981: Griechenland; 1986: Portugal, Spanien; 1995: Finnland, Österreich, Schweden; 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern; 2007: Bulgarien, Rumänien; 2013: Kroatien

*Was ist mit Grossbritannien #Brexit?

Im Juni 2016 haben 51.9 Prozent der Abstimmenden im Vereinigten Königreich einem Austritt aus der Europäischen Unionzugestimmt. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ist als Brexit bekannt. Nach langen Verhandlungen ist das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Das Austrittsabkommen legte eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 vor. Bis dahin galten im Vereinigten Königreich weiterhin alle Regeln der EU, nur hatten die Brit/-innen keine Mitspracherechte mehr in den Institutionen der Europäischen Union mehr. Seit dem Austritt aus der EU ist das Vereinigte Königreich auch nicht mehr Mitglied des Schengenraums. Das heisst, dass britische BürgerInnen weniger einfach innerhalb der EU reisen und arbeiten können als vorher.

Das Vereinigte Königreich und die EU haben einen Partnerschaftsvertrag ausgehandelt, der seit dem 01. Januar 2021 gilt. Der Partnerschaftsvertrag regelt die zukünftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU. Der Vertrag beinhaltet ein Freihandelsabkommen, ähnlich wie es die Schweiz mit der EU hat. Import und Export sollen weiterhin einfach bleiben, aber es gibt neue Regelungen. Seit Januar 2022 werden zum Beispiel Import-Güter für Unternehmen kontrolliert. Einige Sachen wie z. B. Lebensmittel dürfen aufgrund unterschiedlicher Regulierungen nicht mehr aus Grossbritannien in die EU exportiert werden. Ausserdem wurde dafür gesorgt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Justizbehörden der EU und Grossbritanniens möglich ist. Es wurde auch festgelegt wie zukünftige Verhandlungen stattfinden und kontrolliert werden.

Was macht die EU?

Das Ziel der EU ist, die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken. Das wichtigste wirtschaftliche Ziel ist der europaweite Binnenmarkt. Ein Binnenmarkt ist ein gemeinsamer Markt, in dem freier Handel betrieben wird. Damit freier Handel möglich ist, gibt es vier Grundfreiheiten: der freie Warenverkehr, der freie Personenverkehr (Personenfreizügigkeit), die Dienstleistungsfreiheit und die Kapitalfreiheit.

Zum Beispiel

  • Ein/Eine Schuhmacher/-in aus Deutschland darf Schuhe ohne Bewilligung in Polen verkaufen (Warenfreiheit).
  • In diesem Schuhladen in Polen darf eine Person aus Italien arbeiten (Personenfreizügigkeit).
  • Ein Architekturbüro aus Schweden darf den Schuhladen in Polen bauen (Dienstleistungsfreiheit).
  • Eine Person aus Lettland darf in das Architekturbüro in Schweden investieren (Kapitalfreiheit).

Damit im ganzen Binnenmarkt die gleichen Regeln gelten, werden die Gesetze in den Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Neben diesem gemeinsamen Binnenmarkt fördert und regelt die EU die Zusammenarbeit auch in anderen Bereichen, wie z. B. in der Umwelt, der Bildung oder dem Verkehr.

Wer entscheidet in der EU?

Die Institutionen der EU

Den Aufbau und die Organisation der EU kann man nicht einfach mit jenem eines Nationalstaates wie z. B. der Schweiz vergleichen. Denn die EU ist kein eigenes Land – sie ist ein sogenannter Staatenbund, in dem verschiedene Nationalstaaten zusammenarbeiten. Grundsätzlich kann die EU nur Dinge entscheiden, die ihr von den Nationalstaaten übertragen wurden.

Die EU hat darum nicht wie ein klassischer Nationalstaat eine Regierung und ein Parlament. In der EU gibt es verschiedene Institutionen:

Der Europäische Rat

Die Staats- und Regierungschef/-innen der Mitgliedstaaten bilden den Europäischen Rat. Sie legen die allgemeinen Ziele und Prioritäten der EU fest.

Die Europäische Kommission

Sie besteht aus einer oder einem Vertreter/-in pro Mitgliedstaat. Sie schlägt neue Gesetze für die EU vor. 

Der Ministerrat

Im Ministerrat treffen sich die Minister/-innen (Teil der Regierung) der Mitgliedstaaten. Sie sind in ihrem Land für den gleichen Bereich zuständig. So treffen sich im Ministerrat z. B. alle Aussenminister/-innen oder alle Finanzminister/-innen der Mitgliedstaaten.

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament besteht aus 705 Mitgliedern. Wie viele Vertreter/-innen ein Mitgliedstaat im Parlament hat, ist von seiner Bevölkerungszahl abhängig.

Der Ministerrat und das Europäische Parlament stimmen beide über die Gesetze ab.

Die Aufgaben der EU

Die Aufgaben sind zwischen der EU und den Mitgliedstaaten aufgeteilt. Grundsätzlich kann die EU nur jene Aufgaben wahrnehmen, die in Verträgen geregelt sind. Damit ein Vertrag gilt, müssen alle Mitgliedstaaten einverstanden sein. Die Mitgliedstaaten entscheiden also selbst, welche Aufgaben die EU haben soll.
  • Es gibt Bereiche, in denen die EU alleine zuständig ist. Die EU kann in diesen Bereichen Gesetze machen. Die Mitgliedstaaten müssen sich an die Gesetze halten. Die Mitgliedstaaten können in diesen Bereichen keine eigenen Gesetze mehr machen (z. B. in der Handelspolitik).
  • Für andere Bereiche sind die EU und die Mitgliedstaaten zuständig. Die Mitgliedstaaten machen in diesen Bereichen eigene Gesetze, die EU kann diese aber ergänzen (z. B. in der Umweltpolitik).
  • In gewissen Bereichen machen die Mitgliedstaaten selbst Gesetze, sprechen sich aber mit anderen Mitgliedstaaten ab und arbeiten zusammen (z. B. Zusammenarbeit der Polizei).
  • In den restlichen Bereichen sind die Mitgliedstaaten unabhängig. Für diese Bereiche machen sie selbst Gesetze (z. B. in der Jugendförderung).

Beziehungen Schweiz EU

Die Schweiz ist kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU). Sie arbeitet aber eng mit der EU zusammen. Dazu hat sie mit der EU verschiedene Verträge ausgehandelt, unter anderem die Bilateralen I und II.

Bilaterale Verträge I

Die Bilateralen I gelten seit 2002. Sie bestehen aus sieben einzelnen Verträgen. Die Verträge bilden ein Paket: Wenn ein Vertrag der Bilateralen I gekündigt wird, fallen alle Verträge der Bilateralen I dahin (Guillotine-Klausel). Durch die Bilateralen I hat die Schweiz in gewissen Bereichen Zugang zum EU-Binnenmarkt. Ein Vertrag der Bilateralen I ist zum Beispiel die Personenfreizügigkeit. Darin wird geregelt, dass Arbeitnehmende grundsätzlich frei wählen können, ob sie in der EU oder in der Schweiz arbeiten und wohnen wollen. Weitere Verträge der Bilateralen I beschäftigen sich zum Beispiel mit der Forschung und der Landwirtschaft.

Bilaterale Verträge II

Die Bilateralen II gelten seit 2005. Sie bestehen aus neun einzelnen Verträgen. Ein Vertrag ist zum Beispiel das Schengen-Abkommen, das die Grenzkontrollen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz aufhebt. Wer zum Beispiel von der Schweiz nach Frankreich reist, muss nicht durch die Grenzkontrolle. Weitere Verträge der Bilateralen II beschäftigen sich zum Beispiel mit Medien, Bildung und Umwelt.

EU-Abstimmungen in der Schweiz

Die Beziehung zwischen der Schweiz und der EU wird immer wieder diskutiert. Das Schweizer Volk konnte schon mehrmals darüber abstimmen.

  • 1992: 50.3% Nein-Stimmen zum Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Mit einem Beitritt hätte sich die Schweiz noch stärker am EU-Binnenmarkt beteiligen können.
  • 2000: 67.2% Ja-Stimmen zu den Bilateralen Verträgen I als Alternative zum EWR
  • 2001: 76.8% Nein-Stimmen zu einer EU-Beitrittsinitiative
  • Zwischen 2005 und 2009: Verschiedene Erweiterungen der Bilateralen Beziehungen
  • 2019: 63.7% Ja-Stimmen zur Übernahme der EU-Waffenrichtlinie
  • 2021: 71.5% Ja-Stimmen zur finanziellen und personellen Unterstützung der Europäischen Grenzwache

Rahmenabkommen mit der Schweiz

Die Schweiz und die EU verhandelten seit 2002 über ein Rahmenabkommen. 

Der Bundesrat sagt, die Uneinigkeiten zwischen der Schweiz und der EU seien zu gross gewesen. Deshalb hat er am 26.05.2021 die Verhandlungen zum Rahmenabkommen beendet. Die europäische Kommission gibt an, bestehende Verträge unter diesen Umständen 2023 nicht verlängern zu wollen. Um die Beziehungen zur EU aufrecht zu erhalten, will der Bundesrat weitere Gespräche über bestehende Verträge führen.

Hintergrund Rahmenabkommen

Mit dem Rahmenabkommen wollten die Schweiz und die EU festlegen, wie die gemeinsamen Regeln in den bilateralen Verträgen weiterentwickelt werden. Zudem sollte geklärt werden, wie Streitigkeiten gelöst werden (z. B. wenn die Schweiz und die EU Regeln unterschiedlich verstehen).

Das Rahmenabkommen war von verschiedenen Seiten in der Kritik. Einige Kritiker/-innen warnten davor, dass die Schweiz damit ihre Eigenständigkeit verliert. Man müsse in Zukunft viel mehr Regeln übernehmen, ohne mitbestimmen zu können. Zudem lehnten sie es ab, dass ein Gericht der EU über Streitigkeiten mit der Schweiz entschieden hätte.

Andere kritisierten, dass der Schutz von Arbeitnehmenden (z. B. Lohnschutz) durch das Rahmenabkommen gefährdet gewesen wäre. Durch das Rahmenabkommen wäre es möglich gewesen, dass Schweizer Regeln zum Schutz der Arbeitnehmenden abgeschafft werden müssten.

Befürworter/-innen des Rahmenabkommens sagten, das Rahmenabkommen wäre sehr wichtig für die Schweizer Wirtschaft gewesen. Denn die EU sei mit Abstand der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Damit die Schweizer Wirtschaft auch in Zukunft gute Geschäfte mit Unternehmen in der EU machen kann, brauche es das Rahmenabkommen.

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