Service public5. Juni 2016

Ziel: Bei der Grundversorgung sollen neue Regeln für den Bund und bundesnahe Unternehmen gelten.

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Ausgangslage

In der Schweiz gibt es insbesondere in den Bereichen des öffentlichen Verkehrs, der Post oder der Telekommunikation eine Grundversorgung. Diese nennt man auch Service public. Einen Teil der Grundversorgung übernehmen bundesnahe Unternehmen. Bundesnahe Unternehmen sind eigenständige Unternehmen, die ganz oder mehrheitlich dem Bund gehören. So beispielsweise die Post, die Swisscom oder die SBB. Der Bund beaufsichtigt sie im Bereich der Grundversorgung und gibt ihnen gewisse Vorgaben, wie sie die Grundversorgung anbieten müssen. So hat die Swisscom beispielsweise den Auftrag vom Bund, dass sie jedem Haushalt in der Schweiz einen Telefon- und Internetanschluss anbieten muss. Die Swisscom kann aber zusätzlich auch Leistungen anbieten, die nicht zur Grundversorgung gehören. 

Was würde sich ändern?

Die Initiative will unter anderem, dass der Bund und bundesnahe Unternehmen bei der Grundversorgung nicht nach Gewinn streben. Machen sie dennoch Gewinn, so muss das Geld im Unternehmen bleiben. Sie dürfen den Gewinn also nicht mehr den Aktionären geben und der Bund darf das Geld auch nicht für andere Aufgaben ausgeben. Ebenfalls sollen bundesnahe Unternehmen ihren Mitarbeitern nicht höhere Löhne bezahlen, als sie in der Bundesverwaltung üblich sind. Zudem müssen bundesnahe Unternehmen in der Rechnungslegung die Leistungen in der Grundversorgung klar von ihren restlichen Leistungen trennen. 

Argumente der Befürworter/-innen

  • Bundesnahe Unternehmen machen hohe Gewinne. Trotzdem steigen die Preise für KundInnen. Mit der Initiative wird dies verbessert. 
  • Die Grundversorgung ist für die Schweizer Bevölkerung da. Dank der Initiative kann sie endlich auch mitreden, welche Regeln gelten sollen. 
  • Die Führungspersonen der bundesnahen Betriebe erhalten zu hohe Löhne. Es wird in der Zukunft nicht mehr möglich sein, dass sie mehr verdienen als BundesrätInnen. 

Argumente der Gegner/-innen

  • Die Grundversorgung ist bereits heute sehr gut. Die Initiative ist darum nicht nötig und könnte sie sogar schwächen. 
  • Die Initiative schränkt die bundesnahen Unternehmen zu stark ein. Dadurch werden sie im Vergleich zu privaten Unternehmen weniger attraktiv. 
  • Machten bundesnahe Unternehmen Gewinn, so bekam bisher auch der Bund als Aktionär einen Teil des Gewinns. Dieses Geld wird ihm fehlen.