Fortpflanzungsmedizin-Gesetz5. Juni 2016

Ziel: Bei künstlichen Befruchtungen soll es in zwei Fällen möglich sein, die Embryos vor dem Einsetzen in die Gebärmutter zu untersuchen.

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Ausgangslage

Bei einer künstlichen Befruchtung wird die Eizelle einer Frau im Labor befruchtet. Daraus entsteht ein Embryo. Dieser wird danach in die Gebärmutter eingesetzt. Bei einer künstlichen Befruchtung dürfen höchstens drei Embryonen erzeugt werden. Diese müssen sofort in die Gebärmutter eingesetzt werden. Das heisst, sie dürfen nicht für eine spätere Behandlung eingefroren werden.

Weiter ist es verboten, die Gene des Embryos vor dem Einsetzen in die Gebärmutter zu untersuchen. Diese Untersuchung wird Präimplantationsdiagnostik (PID) genannt. Der Embryo darf erst während der Schwangerschaft untersucht werden.

Im Jahr 2015 hat die Stimmbevölkerung jedoch einen Verfassungsartikel angenommen, der die PID in Zukunft ermöglicht. Um ihn umzusetzen, hat das Parlament das Gesetz angepasst. Gegen dieses geänderte Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

Was würde sich ändern?

Wird das Gesetz angenommen, so ist es in zwei Fällen erlaubt, die Gene des Embryos vor dem Einsetzen in die Gebärmutter zu untersuchen (PID): Erstens dann, wenn ein Paar nicht auf natürlichem Weg Kinder bekommen kann. Durch die PID kann in diesen Fällen ein Embryo ausgewählt werden, der besonders entwicklungsfähig sein sollte.

Zweitens dann, wenn ein Paar Träger einer Erbkrankheit ist. Durch die PID kann in diesem Fall ein Embryo ausgewählt werden, der keine Erbkrankheit hat.

Weiterhin darf die PID nicht durchgeführt werden, um beispielsweise das Geschlecht oder die Augenfarbe zu bestimmen. Zudem dürfen neu 12 Embryos erzeugt werden. Diese müssen nicht alle sofort in die Gebärmutter eingesetzt werden. Sie können also eingefroren und wenn nötig später eingesetzt werden. Bevor ein Paar eine PID durchführen kann, muss es von einem Arzt darüber informiert werden. Es muss die PID schliesslich auch selbst bezahlen.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Mit der PID können schwere Erbkrankheiten bereits vor der Schwangerschaft festgestellt werden und nicht erst während der Schwangerschaft.  
  • Die PID ist heute in vielen Ländern in Europa erlaubt. Bleibt sie in der Schweiz verboten, gehen die Paare dafür ins Ausland. 
  • Die PID ist nur in zwei ganz bestimmten Fällen möglich. Es wird deshalb auch weiterhin keine sogenannte «Retter-Babys» geben.

Argumente der Gegner/-innen

  • Durch das Auswählen von «Top-Embryos» erhalten nur noch gesunde Menschen ein Recht auf Leben. Das diskriminiert Menschen mit Behinderung. 
  • Studien zeigen, dass unfruchtbare Paare auch mit der PID nicht schneller ein Kind bekommen.
  • Der Bundesrat hat ursprünglich ein Gesetz mit strengeren Regeln vorgeschlagen. Das aktuelle Gesetz geht jetzt aber zu weit. Das Gesetz muss darum nochmals überarbeitet werden.