Kostenbremse9. Juni 2024

Ziel: In der Schweiz soll eine Kostenbremse für die Krankenversicherung eingeführt werden. Die Kosten für die Krankenversicherung sollen nicht viel stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne.

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Ausgangslage

Jede Person in der Schweiz muss eine Grundversicherung bei einer Krankenkasse abschliessen und für diese eine Krankenkassenprämie bezahlen. Die Krankenkasse übernimmt dafür einen Teil der Kosten für die medizinischen Leistungen. Wie viel medizinische Leistungen kosten, bestimmen die Krankenkassen zusammen mit den Verbänden der Leistungserbringer (z. B. Apothekerverband). Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern müssen von den Behörden genehmigt werden. 

Die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien sind seit der Einführung der Krankenkasse stark gestiegen. Dafür gibt es verschiedene Gründe, z. B. die Entwicklung neuer Behandlungsmöglichkeiten.

Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, die fordert, dass eine Kostenbremse für die Krankenkassen eingeführt wird. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Der Bundesrat und das Parlament haben einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative entworfen. Was dieser genau beinhaltet findest du weiter unten.

Was würde sich ändern?

Falls die Volksinitiative angenommen wird, wird bei der Grundversicherung eine Kostenbremse eingeführt. Der Bund wird verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Grundversicherung in einem ähnlichen Verhältnis steigt, wie Löhne und Wirtschaft wachsen. Dafür arbeitet der Bund mit den Kantonen, den Krankenkassen und den Leistungserbringern zusammen. 

Die Kosten für die Grundversicherung dürfen maximal 20 Prozent stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne. Ist der Unterschied höher, müssen Bund und Kantone Massnahmen ergreifen, um den Anstieg der Kosten zu bremsen. Diese Massnahmen müssen ab dem Jahr danach umgesetzt werden.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Die Prämien der Krankenkassen steigen zu stark an. Dadurch bleibt weniger Geld für andere Ausgaben. 
  • Die Gesundheitskosten sind sehr viel stärker gestiegen als die durchschnittlichen Löhne. Deshalb braucht es eine Kostenbremse. 
  • Die Initiative schafft die Verfassungsgrundlage, damit verpflichtende Massnahmen gegen den Anstieg der Gesundheitskosten ergriffen werden können.

Argumente der Gegner/-innen

  • Es gibt viele Gründe, warum die Gesundheitskosten steigen. Die Kosten nur an den Löhnen festzumachen, macht keinen Sinn.
  • Durch die Initiative fliesst weniger Geld ins Gesundheitssystem. Es besteht das Risiko, dass sich die medizinische Versorgung verschlechtert.  
  • Die Gesundheitskosten steigen auch, weil die Bevölkerung immer älter wird. Das beachtet die Initiative nicht.

Entwicklung der Kosten

Der Indirekte Gegenvorschlag

Der indirekte Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative sieht unter anderem vor:

  • Der Bundesrat legt als Ziel fest, wie stark die Gesundheitskosten maximal steigen dürfen. Um dieses Kostenziel zu erstellen, hört er auch auf die Meinungen der Kantone, der Leistungserbringer und der Versicherungen. Diese müssen ausserdem begründen, wieso die Kosten steigen. Auch andere Faktoren, wie z. B. die Löhne und Preise, der technologische Fortschritt und die Sterblichkeit der Bevölkerung müssen beachtet werden. Jeder Kanton erhält zudem ein eigenes Kostenziel vom Bundesrat.
  • Die Kantone legen im Rahmen des Kostenziels, das ihnen der Bundesrat zugeteilt hat, jeweils ein eigenes Kostenziel fest. Dafür müssen sie die Meinungen der Leistungserbringer und der Versicherungen miteinbeziehen.
  • Die Kantone teilen ihr Kostenziel auf mehrere Kostenblöcke auf. Für einige Kostenblöcke gibt der Bund an, wie viel die Kosten maximal steigen dürfen. Bei den anderen Kostenblöcken dürfen die Kantone selbstständig entscheiden, wie sie den Rest ihrer Kosten verteilen.
  • Wenn das Kostenziel eines Kostenblocks überschritten wird, muss der Bundesrat oder die Kantonsregierung prüfen, ob Massnahmen notwendig sind. Insbesondere müssen sie prüfen, ob die Erhöhung der Kosten immer noch im Rahmen des Gesetzes liegt. Zudem müssen sie prüfen, ob es noch mehr Massnahmen braucht als jene, die bereits im Gesetz stehen.

Wird die Kostenbremse-Initiative abgelehnt, wird der Gegenvorschlag wie ein gewöhnliches Gesetz behandelt. Das heisst, dass er dem fakultativen Referendum unterliegt. Ab dem Tag, an dem das neue Gesetz veröffentlicht wird, kann sich die Stimmbevölkerung gegen die Einführung dieses Gesetzes wehren. Dafür müssen innert 100 Tagen nach der Veröffentlichung des Gesetzes 50'000 Unterschriften gesammelt werden. Gültig sind nur Unterschriften von stimmberechtigten Schweizer/-innen. 

Wenn das Referendum ergriffen wird, stimmen wir in Zukunft über den indirekten Gegenvorschlag ab. Wird das Referendum nicht ergriffen, tritt er in Kraft.

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