Gegenvorschlag (indirekt)
Ein Gegenvorschlag ist eine Reaktion des Bundesrats oder des Parlaments auf eine Volksinitiative. Eine Volksinitiative will die Verfassung ändern. Mit einem indirekten Gegenvorschlag kann das Parlament eine Gesetzesänderung als Alternative vorschlagen. Das Initiativkomitee kann sich dann entscheiden, ob sie ihre eigene Initiative zurückziehen möchte. Wird die Volksinitiative zurückgezogen, so tritt das Gesetz in Kraft. Wird die Initiative nicht zurückgezogen, so gibt es eine Abstimmung über die Volksinitiative. Wird die Volksinitiative angenommen, so tritt die Volksinitiative in Kraft. Wird sie abgelehnt, so tritt das vorgeschlagene Gesetz in Kraft. Vorausgesetzt, es wird kein Referendum gegen das vorgeschlagene Gesetz ergriffen
Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)
Indirekter Gegenvorschlag