Die Krankenkassen
Die Krankenkassen bieten Krankenversicherungen (Grundversicherung und Zusatzversicherung) an. Diese decken unter anderem die Kosten im Falle von Krankheiten, Mutterschaft und Unfall ab.
Übersicht
- Die Krankenkasse in Kürze
- Grundversicherund und Zusatzversicherung
- Unfallversicherung
- Prämien
- Franchise und Selbstbehalt
- Wie werden die Kosten im Gesundheitswesen festgesetzt?
Die Krankenkasse
Die Krankenkassen bieten Krankenversicherungen (Grundversicherung und Zusatzversicherung) an. Diese decken unter anderem die Kosten im Falle von Krankheiten, Mutterschaft und Unfall ab. In der Schweiz ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Person eine Krankenversicherung haben muss. Diese obligatorische Krankenversicherung wird Grundversicherung genannt.
Die Krankenkassen übernehmen einen Teil der Gesundheitskosten der Versicherten, zum Beispiel bei einem Spitalaufenthalt oder für Medikamente. Für Leistungen, die nicht von der Grundversicherung abgedeckt werden, kann man eine Zusatzversicherung abschließen. Zur Zusatzversicherung gehören zum Beispiel Zahnbehandlungen.
Versicherte Personen zahlen eine monatliche Prämie für die Krankenversicherung. Für manche Menschen sind die Prämien jedoch nur schwer oder gar nicht bezahlbar. Diese Personen können eine Prämienverbilligung beantragen. Die Höhe der Prämie hängt von der gewählten Franchise ab. Durch die Franchise wird festgelegt, ab welchem Betrag die Versicherung beginnt, die Kosten für die medizinische Behandlung zu übernehmen. Jedoch müssen versicherte Personen auch einen gewissen Selbstbehalt bezahlen, wenn die Kosten höher sind als die Franchise.
Grundversicherung
Die Grundversicherung ist obligatorisch. Die obligatorische Krankenkasse gilt auch auf Reisen, allerdings deckt sie nicht alle medizinische Behandlungen und Transportkosten im Ausland ab. Um mehr finanzielle Unterstützung im Ausland zu erhalten, gibt es von den Krankenkassen Zusatzversicherungen.
Das Modell der Grundversicherung kann frei gewählt werden. Es gibt folgende Modelle:
Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen übernehmen die medizinischen Behandlungenkosten, die die Grundversicherung nicht abdeckt. Dazu gehören z. B. ein Fitness-Abo oder Zahnbehandlungen. Eine Zusatzversicherung ist freiwillig. Eine Person kann mehrere verschiedene Zusatzversicherungen abschliessen. Nicht alle Zusatzversicherungen kosten aber gleich viel. Eine Person zahlt also unterschiedlich viel, je nachdem welche und wie viele Zusatzversicherungen sie bei welchen Krankenkassen abschliesst.
Nicht alle Personen können jede Zusatzversicherung abschliessen. Erfüllt eine Person gewisse gesundheitliche Bedingungen nicht, dürfen Krankenkassen diese Person ablehnen. Sie erhält also die gewünschte Zusatzversicherung nicht.
Eine mögliche Zusatzversicherung ist die halb-private oder private Versicherung. Wenn eine Person diese Zusatzversicherung abgeschlossen hat, bekommt sie dafür z. B im Spital ein Zimmer für sich allein oder hat Anspruch auf zusätzliche Behandlungen.
Die Unfallversicherung
Nebst der obligatorischen Krankenversicherung und den Zusatzversicherungen gibt es als weitere Gesundheitsversicherung die Unfallversicherung. Die Unfallversicherung über-nimmt die Kosten bei Unfällen (während oder ausserhalb der Arbeit). Die Unfallversicherung läuft über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Die Unfallversicherung gilt auch im Ausland.
Alle Arbeitgebende müssen ihre Angestellten versichern, ausser die Person arbeitet weniger als acht Stunden pro Woche.
Berufsunfälle
Sind Unfälle, die während der Arbeit oder während den Pausen bei der Arbeit passieren. Geschieht ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit, so gilt dies allerdings als Nichtberufsunfall. Ebenfalls gelten Unfälle, die sich in der Freizeit oder zu Hause passieren als Nichtberufs-unfälle. Mit der Unfallversicherung ist eine Person bei all diesen Unfälle versichert.
Wenn eine Person weniger als acht Stunden pro Woche an einem Ort arbeitet, so ist sie nur gegen Berufsunfälle versichert. In diesem Fall gelten aber Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit passieren, ebenfalls als Berufsunfälle. Die versicherte Person ist dann selbst dafür verantwortlich eine Versicherung gegen Nichtberufsunfälle bei einer Krankenkasse abschliessen. Das gilt z. B. auch für Studierende, die nicht berufstätig sind. Die Unfallver-sicherung ist aber freiwillig. Wenn eine Person arbeitslos ist und Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung hat, ist sie ebenfalls versichert.
Prämien
Jede Person bezahlt für ihre Krankenversicherung eine Prämie. Eine Prämie ist ein Geldbetrag, der monatlich an die Krankenkasse bezahlt wird. Die Höhe der Prämie ist unabhängig vom Einkommen der versicherten Person. Es gibt aber andere Unterschiede:
Kantonale Unterschiede im Detail
Prämienhöhe
Die Höhe der Prämien orientiert sich an den Gesundheitskosten einer Region. Die meisten Kantone haben eine Prämienregion für den ganzen Kanton. Gewisse Kantone haben jedoch zwei oder drei Prämienregionen. Die Krankenkassen legen unterschiedliche Prämien für verschiedene Regionen fest. Diese festgelegten Prämien müssen dann vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt werden. Mit der Hilfe der Kantone erstellt das BAG Schätzungen für die Gesundheitskosten des kommenden Jahres und prüft, ob die vorgeschlagenen Prämien der Krankenkassen den nationalen Anforderungen entsprechen. Die kantonalen Unterschiede der Gesundheitskosten haben zur Folge, dass die Prämien von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können und sich teilweise sogar innerhalb eines Kantons unterscheiden.
Prämienverbilligung
Gewisse Personen können die Prämien kaum oder nicht bezahlen. Da die Grundversicherung obligatorisch ist, müssen jedoch auch diese Personen krankenversichert sein. Aus diesem Grund sind der Bund und die Kantone verpflichtet, diesen Personen bei der Bezahlung der Prämien zu helfen. Die Prämien sind also günstiger für diese Personen, da der Betrag teilweise vom Bund und Kanton bezahlt wird. Z. B. ist es gesetzlich geregelt, dass der Kanton für junge Erwachsene, die sich in einer Ausbildung befinden, die Prämien um mindestens 50 Prozent verbilligen müssen. Auch ist gesetzlich festgesetzt, dass wenn ein Kind aus einer Familie mit niedrigem bis mittlerem Einkommen kommt, die Kantone die Prämie für dieses Kind um mindestens 80 Prozent verbilligen müssen.
In einigen Kantonen erhalten die Personen die Prämienverbilligung automatisch. In anderen Kantonen müssen die Personen zuerst einen Antrag stellen. Erst danach prüft der Kanton, ob sie die Bedingungen für eine Prämienverbilligung erfüllen.
Die Höhe der Prämienverbilligung ist jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Wer eine Verbilligung erhält, bestimmt jeder Kanton selbst.
Normalerweise bezahlt der Bund ungefähr die Hälfte der Kosten, die durch die Prämienverbilligungen entstehen. Der Rest wird von den Kantonen bezahlt.
Franchise und Selbstbehalt
Franchise
Versicherte können ihre Franchise jedes Jahr neu festlegen. Die Franchise ist ein Betrag, den Versicherte selbst zahlen müssen, bevor die Krankenkasse einen Teil ihrer medizinischen Behandlungskosten übernimmt. Erst wenn der Betrag erreicht ist, übernimmt die Krankenkasse einen Teil der medizinischen Behandlungskosten. Es gibt eine einzige Ausnahme: Bei Schwangerschaft übernimmt die Krankenkassen auch vor dem Erreichen der Franchise medizinische Behandlungskosten.
Für die Franchise erwachsener Personen gibt es sechs verschiedene Beträge: 300 CHF, 500 CHF, 1000 CHF, 1500 CHF, 2000 CHF und 2500 CHF.
Personen mit einer hohen Franchise zahlen eine tiefere Prämie, müssen dafür aber mehr ihrer medizinischen Behandlungskosten selbst bezahlen.
Personen mit einer tiefen Franchise zahlen eine höhere Prämie, müssen dafür aber weniger ihrer medizinischen Behandlungskosten selbst bezahlen.
Selbstbehalt
Sobald die Franchise erreicht wird, teilen sich die versicherte Person und die Krankenkasse die Kosten der medizinischen Behandlungen. Der Anteil, den die versicherte Person zahlt, wird Selbstbehalt genannt. Der Selbstbehalt beträgt zehn Prozent der Kosten einer medizinischen Behandlung. Er beträgt aber höchstens 700 Franken pro Jahr. Der Selbstbehalt ist unabhängig von der gewählten Franchise. Die Gesundheitskosten einer Person sind also höchstens ihre monatlichen Prämien, plus die Franchise, plus die 700 Franken.
Wie werden die Kosten im Gesundheitswesen festgesetzt?
Die Tarife und Preise von medizinischen Behandlungen werden unter anderem in einem Tarifvertrag festgehalten. Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Versicherern (z. B. den Krankenkassen) und den Leistungserbringern (z. B. den Ärzt/-innen oder Spitälern). Die Versicherer und Leistungserbringer zusammen werden deswegen auch Tarifpartner genannt.
Die Tarifpartner können aber nicht frei wählen, wie hoch sie die Tarife setzen. Was die Tarifpartner bei der Vereinbarung beachten müssen, steht im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Z. B. steht dort, dass die medizinischen Leistungen nur so viel kosten dürfen, wie eine ausreichende Behandlung verlangt.
Tarifverträge können je nach Krankenkasse und Leistungserbringer unterschiedlich sein. Deswegen kann es sein, dass eine Krankenkasse bei dem einen Arzt mehr Kosten übernimmt als bei einem anderen Arzt.
Für einige Leistungen, oder für Situationen, in denen sich die Tarifpartner nicht einigen können, bestimmt auch das Gesetz, der Bund oder der Kanton die Preise und Tarife.