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Politische Partizipation

In der Schweiz kannst du als stimmberechtigte Person wählen und abstimmen gehen. Das ist aber bei Weitem nicht die einzige Möglichkeit, um politisch aktiv zu sein. Hier erklären wir dir ausführlich, wie du deine Meinung platzieren kannst.

übersicht

  • Wählen und abstimmen
  • Deine politischen Instrumente
  • Deine Forderungen

Wählen und Abstimmen

National

Personen mit Schweizer Pass können sich ab 18 Jahren an den nationalen Abstimmungen und Wahlen beteiligen. Und das gilt auch für Schweizer/-innen, die im Ausland leben. Die Abstimmungen finden in der Regel viermal jährlich und immer an einem Sonntag statt. Die Termine dafür werden schon einige Zeit vorher festgelegt. Es kann aber auch sein, dass an einem oder mehreren der festgelegten Abstimmungstermine doch keine nationalen Abstimmungen stattfinden.

Hier findest du eine Liste mit zukünftigen Abstimmungsterminen.

Kantonal und Gemeindeebene

Je nach Kanton und Gemeinde gelten unterschiedliche Regeln für die Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen. Im Kanton Glarus beispielsweise dürfen Personen mit Schweizer Pass bereits ab 16 Jahren abstimmen. In den anderen Kantonen können Personen mit Schweizer Pass ab 18 Jahren an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. In den Kantonen Genf, Waadt, Jura, Neuenburg, Freiburg und in einigen Gemeinden der Kantone Basel-Stadt, Appenzell Ausserrhoden und Graubünden können auch Personen ohne Schweizer Pass abstimmen und wählen. In manchen Gemeinden wird an Gemeindeversammlungen abgestimmt und gewählt.

Aktives Wahlrecht

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, zu wählen wer das Volk in der Politik vertreten soll. Das sind z.B. die Mitglieder im Parlament, die kantonalen Regierungen und die Regierungen auf Gemeindeebene.

Passives Wahlrecht

Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich selbst zur Wahl zu stellen.

National: Für den Nationalrat können Personen mit Schweizer Pass ab 18 Jahren kandidieren. Personen, die einen Beistand haben sind davon jedoch ausgeschlossen.

Kantonal: Für die Ständeratswahlen und die kantonalen Regierungen gelten je nach Kanton unterschiedliche Regeln.

In den meisten Kantonen und Gemeinden kannst du schriftlich abstimmen und wählen. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Glarus versammelt sich einmal im Jahr die stimmberechtigte Bevölkerung unter freiem Himmel, um die Regierung und die Gerichte zu wählen und über Gesetze und Ausgaben abzustimmen. In einigen Gemeinden werden dafür Gemeindeversammlungen abgehalten.

Deine Politischen Instrumente

Du kannst verschiedene Instrumente nutzen, wenn du mit Gesetzen und Verordnungen in der Schweiz oder den Entscheidungen des Parlaments nicht einverstanden bist. Hier stellen wir dir einige davon vor.

Fakultatives Referendum

Die Bundesversammlung (National- und Ständerat) beschliesst die Bundesgesetze der Schweiz. Meistens wird darüber nicht abgestimmt. Bist du aber mit einem neuen Bundesgesetz oder der Änderung eines bereits bestehenden Bundesgesetzes nicht einverstanden, kannst du das fakultative Referendum ergreifen. 

Dafür musst du innerhalb von 100 Tagen nach der Veröffentlichung des Gesetzes 50'000 Unterschriften sammeln. Schaffst du das, kommt es zu einer Volksabstimmung. Du kannst das fakultative Referendum allein ergreifen, meist werden dafür aber Komitees gegründet oder eine Partei ergreift das fakultative Referendum. Das erleichtert die Aufgabe, genügend Unterschriften zu sammeln.

Das fakultative Referendum ist auch gegen gewisse Staatsverträge und Bundesbeschlüsse möglich.

Das fakultative Referendum gibt es nicht nur auf Bundesebene. Auch in Kantonen und Gemeinden können Stimmberechtigte das Referendum ergreifen. Mit welcher Frist wie viele Unterschriften dafür gesammelt werden müssen, ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich.

Informiere dich hier über alle aktuell laufenden fakultativen Referenden auf Bundesebene.

Obligatorisches Referendum

Wenn das Parlament eine Verfassungsänderung oder einen Beitritt zu internationalen Organisationen (z.B. für die UNO oder die EU) beschliesst, muss das Volk darüber abstimmen. Anders als bei einem fakultativen Referendum müssen dafür keine Unterschriften gesammelt werden. 

Bei einem obligatorischen Referendum braucht es das doppelte Mehr, es muss also sowohl die Mehrheit des Volkes als auch die Mehrheit der Kantone zustimmen. Das obligatorische Referendum gibt es auch in den Kantonen und Gemeinden.

Volksinitiative

Mit einer eidgenössischen Volksinitiative kannst du zusammen mit einem Komitee eine Änderung der Bundesverfassung vorschlagen. Auf nationaler Ebene müsst ihr dafür innerhalb von 18 Monaten 100'000 Unterschriften von Stimmberechtigten sammeln. Schafft ihr das, kommt es zu einer Volksabstimmung.

Mit einer kantonalen Volksinitiative kannst du zusammen mit einem Komitee eine Änderung der Kantonsverfassung vorschlagen. Es ist aber zwischen den Kantonen unterschiedlich, mit welcher Frist wie viele Unterschriften dafür gesammelt werden müssen. Schafft ihr das, kommt es zu einer Volksabstimmung.

Eine Volksinitiative kannst du nicht allein ergreifen. Du musst dafür mindestens sechs Personen finden, die die Initiative mit dir einreichen wollen.

Der Weg einer Initiative

Ein Initiativkomitee – eine Gruppe von Minimum 7 bis Maximum 27 stimmberechtigten Personen – verfasst einen Initiativtext. Das Initiativkomitee hat 18 Monate Zeit, um mindestens 100'000 Unterschriften von stimmberechtigten Personen zu sammeln. Die Unterschriften werden in den Gemeinden überprüft. Nach 18 Monaten wird die Volksinitiative eingereicht und von der Bundeskanzlei überprüft. Kommt die Volksinitiative zu Stande, kommt sie in den Bundesrat:

  • Der Bundesrat hat 12 Monate Zeit, um eine Botschaft zur Volksinitiative auszuarbeiten. Die Botschaft richtet sich an das Parlament (National- und Ständerat). Darin empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, die Volksinitiative dem Volk zur Annahme oder Ablehnung zu empfehlen.
  • Der Bundesrat hat 18 Monate Zeit, falls er sich dazu entscheidet, der Volksinitiative einen direkten Gegenvorschlag oder indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Nach spätestens 18 Monaten gelangt die Volksinitiative ins Parlament:

  • Das Parlament hat 18 Monate Zeit, um zu entscheiden, ob es dem Volk und den Kantonen (Stände) die Volksinitiative zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt.
  • Hat der Bundesrat einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, hat das Parlament 12 Monate Zeit, um über die Initiative und den direkten oder indirekten Gegenvorschlag zu entscheiden.
  • Das Parlament hat weitere 12 Monate Zeit, wenn es den direkten oder indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats abändern möchte oder wenn es einen eigenen direkten oder indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten möchte.

Nachdem das Parlament die Volksinitiative zur Ablehnung oder Annahme empfohlen hat oder einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet hat, gelangt die Volksinitiative zur Abstimmung.

Informiere dich hier über alle aktuell laufenden und früheren Initiativen.

Petition

Jede Person (auch eine nicht stimmberechtige Person) kann eine Petition, das heisst eine «Bittschrift», an Gemeinde-, Kantons- oder Bundesbehörden richten. Dabei kann es sich um Kritik, Vorschläge oder Beschwerden handeln. Allerdings ist die Behörde nicht verpflichtet, darauf zu antworten. Du musst also angehört werden, es muss dir aber keine Antwort gegeben werden.

Meist wird eine Petition in Form einer Unterschriftenliste eingereicht. Die Unterschriften werden beispielsweise auf der Strasse oder online gesammelt. Es gibt keine Frist für das Sammeln der Unterschriften und auch keine formalen Angaben über den Text und den Unterschriftenbogen.

Deine Forderungen

In der Schweiz kannst du durch verschiedene Gruppen in der Politik mitmachen. Darin arbeiten Menschen mit ähnlichen politischen Meinungen und Forderungen zusammen. Du kannst an Demonstrationen auf deine Forderungen aufmerksam machen oder dich in der Form von politischen Organisationen, Bewegungen, Jugendparlamenten und Parteien in die Politik einbringen.

Politische Parteien

Parteien sind Vereine, in denen sich Personen mit ähnlichen politischen Meinungen zusammenfinden. Sie suchen unter ihren Mitgliedern nach Kandidierenden, die ein politisches Amt übernehmen möchten. Wenn jemand gewählt wurde, vertritt er oder sie die Interessen der Wählenden in Parlamenten und Regierungen. 

Parteien reden in den öffentlichen Diskussionen zu politischen Themen mit und bringen ihre Meinungen ein. Jede Person in der Schweiz kann eine eigene Partei gründen oder einer bereits existierenden Partei beitreten.

Politische Organisation

Es gibt viele Organisationen, die sich mit politischen Themen beschäftigen. Sie versuchen, die Diskussionen in der Gesellschaft und der Politik zu beeinflussen. Sie beobachten und reagieren auf die Entwicklung im Parlament und der Gesellschaft und bringen eigene Ideen ein. Sie reichen manchmal auch Volksinitiativen ein oder ergreifen das Referendum.

Jugendparlamente

Jugendparlamente und Jugendräte setzen sich politisch für Jugendliche ein. Jugendliche können sich durch sie in politische Diskussionen einbringen und teilweise auch mitbestimmen. Jugendparlamente führen zudem Projekte für Jugendliche durch.

Wo es bereits Jugendparlamente gibt und wie du selbst eines gründen kannst findest du hier.

Bewegungen

Bewegungen versuchen die Bevölkerung auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen und die Politik zu beeinflussen. Meist sind sie auf ein bestimmtes Thema fokussiert. Sie setzen dabei häufig auf Aktionen wie z.B. Demonstrationen und Abstimmungskampagnen, um Aufmerksamkeit zu erhalten.

Bewegungen sind kurzlebiger als andere Organisationen. Sie können bei einem neuen Problem schnell gebildet werden, lösen sich dann aber auch wieder auf, wenn dieses Thema an Bedeutung verliert.

Demonstrationen

Mit Demonstrationen machen Menschen auf ihre Anliegen aufmerksam. Eine Demonstration ist eine Versammlung im öffentlichen Raum. Demonstrierende kommunizieren ihre Forderungen und Wünsche durch Plakate und Rufe.

Lobbyismus

Lobbyist/-innen vertreten die Interessen von Verbänden, Firmen oder Organisationen bei den Mitgliedern des National- und Ständerats. Sie sind aber selbst nicht teil des Parlaments. Lobbyist/-innen können Zugang zum Parlamentsgebäude erhalten, wenn ihnen ein Mitglied des National- oder Ständerats eine Zutrittskarte ausstellen lässt. Jedes Ratsmitglied kann Zutrittskarten für zwei Personen ausstellen lassen.