Dringliches Bundesgesetz
Das Parlament kann ein Gesetz für dringlich erklären, wenn der Inhalt keine weitere Verzögerung zulässt, z. B. bei kurzfristigen Massnahmen. Ein dringliches Bundesgesetz ist immer befristet. Die Bevölkerung hat nach Inkrafttreten des dringlichen Bundesgesetzes ein Jahr Zeit, um ein Referendum zu ergreifen. Während dieser Zeit gilt das Bundesgesetz aber bereits. Wird ein Referendum ergriffen, wird über das Gesetz abgestimmt. Wird das Gesetz an der Abstimmung angenommen, gilt es weiterhin. Wird das Gesetz an der Abstimmung abgelehnt, gilt es nicht mehr.