Übersicht
- Was ist die Altersvorsorge?
- Wie wird die Altersvorsorge finanziert?
- Warum braucht es eine Reform?
- Wie weiter?
Was ist die Altersvorsorge?
Wozu braucht es die Altersvorsorge?
In der Schweiz ist gesetzlich geregelt, dass niemand bis zum Lebendsende arbeiten muss. Normalerweise werden Menschen in der Schweiz mit 65 Jahren pensioniert. Wenn eine Person pensioniert wird, muss sie nicht mehr arbeiten und erhält daher keinen Lohn mehr. Damit sie nach der Pensionierung doch noch Geld zum Leben hat, gibt es die Altersvorsorge.
Aufbau Altersvorsorge
In der Schweiz ist die Altersvorsorge in drei Teile aufgeteilt, den sogenannten Säulen. Darum wird bei der Schweizer Altersvorsorge vom «3-Säulen-Prinzip» gesprochen.
Die AHV (1. Säule) ist dafür da, dass Pensionierte im Ruhestand die minimalen Lebenskosten bezahlen können. Die Pensionskasse (2. Säule) ist zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards da, während die private Altersvorsorge (3. Säule) dafür Sorge trägt, dass Pensionierte im Ruhestand zusätzliche Kosten bezahlen können.
Wie wird die Altersvorsorge finanziert?
Finanzierung AHV
Die AHV wird zu 73 Prozent durch das sogenannte Umlageverfahren finanziert: Das bedeutet, dass die aktuellen Ausgaben durch die aktuellen Einnahmen finanziert werden. Die heutigen Renten der Pensionierten werden also durch die heutigen AHV-Beiträge der ArbeitnehmerInnen bezahlt. Weil aber mehr AHV-Beiträge ausgezahlt als eingenommen werden, stammen 27 Prozent der Ausgaben der AHV aus Einnahmen von der Mehrwertsteuer, den Abgaben auf Tabak und Alkohol sowie aus anderen Steuereinnahmen des Bundes.
Finanzierung Zweite Säule
Finanziert wird die Pensionskasse durch das sogenannte Kapitaldeckungsverfahren. Das ist das Gegenteil des Umlageverfahrens. Die Pensionskasse kann man sich wie ein Bankkonto vorstellen: Die eigenen Pensionskassen-Beiträge werden auf dieses Konto einbezahlt.
Nach der Pensionierung wird die eigene Rente oder der eigene Kapitalbezug von diesem Konto bezahlt. Das Geld, das nach der Pensionierung von der Pensionskasse ausbezahlt wird, ist also das eigene, angesparte Geld. Daher gibt es anders als bei der AHV auch keine minimale oder maximale Rente. Die Höhe hängt grundsätzlich davon ab, wie viel selbst in die Pensionskasse einbezahlt wurde. Das Guthaben kann aber nicht „aufgebraucht“ werden. Wenn eine Person länger lebt als der Durchschnitt, erhält sie mehr Geld ausbezahlt als sie einbezahlt hat. Wie viel Geld monatlich ausbezahlt wird, ist gesetzlich durch den sogenannten Mindestumwandlungssatz (heute 6.8 Prozent) vorgegeben. Ein Umwandlungssatz rechnet das angesparte Guthaben in eine monatliche Rente für die verbleibende Lebenserwartung um. Es ist auch möglich, das angesparte Geld als Kapitalbezug zur freien Verwendung teilweise oder ganz auszahlen zu lassen. Eine reduzierte Rente wird weiterhin ausgezahlt, wenn nur ein Teil des Guthabens bezogen wird. Das ausgezahlte Geld muss versteuert werden.
Finanzierung Dritte Säule
Die dritte Säule ist freiwillig. Sie ist dafür da, dass neben den ersten beiden obligatorischen Säulen auch privat und freiwillig gespart werden kann. Die dritte Säule ist ebenfalls eine Art Bankkonto: Was darauf einbezahlt wird, kann danach wieder bezogen werden. Anders als die zweite Säule, kann dieses Guthaben aber „aufgebraucht“ werden. Nur was angespart wurde, wird ausbezahlt.
Warum braucht es eine Reform?
Wie weiter?
Am 25. September 2022 hat die Stimmbevölkerung zwei Reformen der AHV angenommen. Das Rentenalter der Frauen wurde auf 65 Jahre erhöht. Die ersten neun Jahrgänge von Frauen mit einem höheren Rentenalter profitieren von Ausgleichsmassnahmen. Dadurch sollen keine zu starken Unterschiede zwischen den einzelnen Jahrgängen entstehen. Die betroffenen Frauen erhalten darum entweder eine lebenslange Erhöhung der AHV-Rente oder sie können sich mit weniger Abzug früher pensionieren lassen. Auch wurde der Zeitpunkt der Pensionierung flexibilisiert. Eine Flexibilisierung des Rentenalters bedeutet, dass sich jede Person flexibel zwischen 63 und 70 Jahren pensionieren lassen kann. Zur Finanzierung wurde die Mehrwertsteuer um 0.4 Prozent erhöht.
Bei der Pensionskasse ist eine vorgeschlagene Lösung, dass der Mindestumwandlungssatz gesenkt wird. Dadurch wird die monatliche Rente kleiner, doch dafür reicht das Altersguthaben für eine längere Zeit aus. Eine andere Lösung fordert, dass während der Arbeit durch alle Arbeitnehmenden grundsätzlich mehr in die zweite Säule einbezahlt wird. Das heisst, dass ein höherer Betrag vom Lohn abgezogen wird. Dadurch wird das Altersguthaben erhöht und reicht für eine längere Lebensdauer. Gleichzeitig sind verschiedene Ausgleichsmechanismen für Arbeitnehmende mit tieferen Löhnen geplant. Sie sollen z. B. durch einen Rentenzuschlag eine höhere Rente haben.