STAF-Vorlage19. Mai 2019

Ziel: Einerseits sollen die Unternehmenssteuern in der Schweiz angepasst werden. Andererseits soll die AHV mehr Geld erhalten.

Durch Abspielen dieses Videos werden entfernte Inhalte geladen und Sie können möglicherweise vom ursprünglichen Anbieter verfolgt werden.

Ausgangslage

In der Schweiz gab es 2017 eine Volksabstimmung zu der Unternehmenssteuerreform III und eine Volksabstimmung zu der Altersvorsorge 2020.

Unternehmenssteuerreform III (USR III): Gewisse Unternehmen haben ihren Sitz in der Schweiz, sind jedoch hauptsächlich im Ausland tätig. Diese Unternehmen bezahlen weniger Steuern als andere Unternehmen. Diese steuerlichen Entlastungen entsprechen nicht mehr internationalen Standards. Ziel der Vorlage war es, die Besteuerung von Unternehmen anzupassen.

Altersvorsorge 2020: Die Ausgaben für die Altersvorsorge steigen stärker als die Einnahmen. Dadurch ist die langfristige Finanzierung der Altersvorsorge nicht gesichert. Ziel der Vorlage war es, die Altersvorsorge durch Anpassungen zu sichern.

Beide Vorlagen wurden von der Bevölkerung abgelehnt. Der Bundesrat und das Parlament haben deshalb Lösungsvorschläge für beide Bereiche in einer Vorlage ausgearbeitet. Wir stimmen nun über die Vorlage ab.

Was würde sich ändern?

Wird die Vorlage angenommen, so gibt es Änderungen bei der Besteuerung von Unternehmen und bei der Finanzierung der Altersvorsorge.

Alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz werden grundsätzlich gleich besteuert. Im Gegenzug werden neue steuerliche Entlastungen eingeführt, die für alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz möglich sind (z.B. Abzüge für Forschung und Innovation). Bei den meisten neuen steuerlichen Entlastungen können die Kantone selbst entscheiden, ob und wie sie im Kanton eingeführt werden. Viele Kantone haben vor, ihre Unternehmenssteuern zu senken. Die Kantone haben somit weniger Einnahmen. Deshalb unterstützt der Bund die Kantone mit zusätzlichem Geld. Durch die Vorlage sinken die Steuereinnahmen. Der Bund geht davon aus, dass sie in den nächsten Jahren schweizweit um zwei Milliarden Franken pro Jahr sinken werden.

Die AHV erhält mehr Geld. Einerseits bezahlt der Bund jedes Jahr 800 Millionen Franken mehr in die AHV ein. Andererseits steigen die AHV-Beiträge für die ArbeitnehmerInnen und die ArbeitgeberInnen um je 0.15 Prozent. ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen bezahlen also einen grösseren Teil des Lohnes in die AHV als bisher. Durch die höheren AHV-Beiträge hat die AHV pro Jahr 1.2 Milliarden Franken mehr Einnahmen. Gesamthaft erhält die AHV damit pro Jahr zwei Milliarden Franken zusätzlich. 

Argumente der Befürworter/-innen

  • Der Erfolg der Schweiz baut auf einem starken Wirtschaftsstandort und einer guten Altersvorsorge auf. Es braucht deshalb diese notwendigen Anpassungen.
  • Die neue Besteuerung der Unternehmen ist fairer als heute, weil alle Unternehmen nach den gleichen Regeln besteuert werden.
  • Die AHV braucht dringend Geld. Die Vorlage stärkt die AHV und erleichtert weitere Anpassungen.

Argumente der Gegner/-innen

  • Die Kritik an der USR III wurde nicht ernst genommen. Auch dieses Mal profitieren grosse Unternehmen auf Kosten der SteuerzahlerInnen.
  • Mit der Vorlage gehen Milliarden Steuern verloren. Dieses Geld fehlt bei Aufgaben wie der Betreuung, Pflege oder Bildung.
  • Die Vorlage verbindet zwei fremde Themen miteinander. Es ist unmöglich, so pro Thema seine Stimme abzugeben.

Resultat

ANGENOMMEN

66.4% Ja
33.6% Nein

Hier geht's weiter