Sommersession 2024

Vom 27. Mai bis am 14. Juni findet die Sommersession im Bundeshaus statt. Hier erklären wir dir kurz, was eine Session ist, und geben dir einen Überblick über die aktuelle Session.

Was ist eine Session?

In der Schweizer Politik bezeichnet man mit dem Wort «Session» einen Zeitraum, in dem sich der Nationalrat und der Ständerat zu gemeinsamen Sitzungen versammeln.

Der Nationalrat (200 Mitglieder) und der Ständerat (46 Mitglieder), auch die Bundesversammlung genannt, treffen sich vier Mal im Jahr zu den ordentlichen Sessionen. Das sind die Wintersession, die Frühjahrssession, die Sommersession und die Herbstsession. Während der Session beraten die Räte getrennt oder zusammen über verschiedene Geschäfte, wie z. B. über neue Gesetze oder Beschlüsse vom Bundesrat. Sie diskutieren aber auch über nötige Planungen und wählen den Bundesrat und wichtige Mitglieder der Bundesgerichte.

Möchtest du genauer wissen, wie eine Session abläuft? Mehr Infos findest du hier.

Hier erfährst du, was die genauen Aufgaben der Bundesversammlung sind.

Live aus dem Bundeshaus

Was steht an der Sommersession 2024 an?

Während wir an die Urne gehen, um unter anderem über die Änderung des Energiegesetzes und die Einführung einer Kostenbremse abzustimmen, beschäftigen sich auch der Nationalrat und der Ständerat mit Geschäften in den Bereichen Energie und Gesundheitsversorgung. Ein Geschäft ist ein Thema, worüber die Räte verhandeln und abstimmen. Das können z. B. Gesetze sein, aber auch Initiativen. Kurz gesagt: ein Geschäft ist ein Beratungsgegenstand der Bundesversammlung.

  • Die genaue Tagesordnung des Nationalrates findest du hier.
  • Die genaue Tagesordnung des Ständerats findest du hier.

Zwei dieser Geschäfte stellen wir dir hier genauer vor:

Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung (Datenaustausch, Risikoausgleich)

Wer/Wann: 

Am 9. Juni 2023 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) veröffentlicht.

Ziel: 

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) soll geändert werden, um unter anderem die Arbeit der Kantone und der Versicherer (z. B. Krankenkassen) zu erleichtern.

Behandlung:

Der Nationalrat hat das Geschäft im Dezember 2023 als erster Rat behandelt und einige Änderungen am Entwurf unternommen. Diese Version wurde dann an den Ständerat weitergereicht. Dieser hat den Entwurf im Februar 2024 ebenfalls behandelt und verändert. In der Sommersession geht das Geschäft nun wieder zurück an den Nationalrat.
 

Änderungen:

Sowohl der Bundesrat als auch der National- und Ständerat haben einige Änderungen am aktuellen KVG vorgeschlagen. Zum Beispiel:

  • Wenn die Versicherer (z. B. die Krankenkasse) eine Person länger nicht mehr erreichen konnten, ist die Person nicht mehr versicherungspflichtig. (Vorschlag Ständerat)
  • Die Kantone und Versicherer müssen neu bestimmte Daten miteinander teilen. Und zwar folgende:
    • Die Daten, die es braucht, um zu prüfen, ob alle Personen, die versichert sein müssen, es auch wirklich sind. (Vorschlag Bundesrat)
    • Die Daten, die es braucht, um zu vermeiden, dass Personen bei mehr als einer Versicherung versichert sind. (Vorschlag Bundesrat)
    • Es soll vermieden werden, dass Personen weiterhin versichert sind, obwohl sie schon lange nicht mehr kontaktiert werden konnten. Damit dies möglich ist, braucht es ebenfalls einen Datenaustausch. (Vorschlag Nationalrat)

Hier findest du noch alle weiteren Änderungsvorschläge.

Was ist mit dem Geschäft passiert?

Der Ständerat hat während der Sommersession den Änderungen zugestimmt, die der Nationalrat vorgenommen hat. Danach haben sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat nochmals über das Gesetz abgestimmt. Beide Räte haben es angenommen. Das Gesetz wird also bald veröffentlicht. Wenn in den 100 Tagen nach der Veröffentlichung kein Referendum ergriffen wird, tritt es in Kraft.

Standesinitiative: Holzenergienutzung in der Landwirtschaftszone wirklich eine Chance geben

Wer 

Sowohl der Kanton St. Gallen als auch der Kanton Thurgau haben Standesinitiativen eingereicht.

Ziel: 

Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) soll so angepasst werden, dass der Kanton und die Gemeinden in Landwirtschaftszonen den Bau von Anlagen zur Produktion von Energie bewilligen können.

Behandlung:

Im Juni 2022 hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats die Initiative geprüft und ihr Folge gegeben. Das heisst, sie finden es sinnvoll, diese zu behandeln. Im Juni 2023 hat der Nationalrat entschieden, der Initiative keine Folge zu geben, also die Initiative nicht weiter zu behandeln.

Argumente:

Begründung für die Initiative:

  • Aktuell dürfen in der Regel keine Anlagen zur Energieproduktion ausserhalb von Bauzonen gebaut werden. Um das zu ändern, muss das Gesetz über Raumplanung geändert werden.
  • Energie dort zu produzieren, wo Menschen leben, ist wegen dem Lärm, Rauch und dem Transport ungünstig. Darum ist es sinnvoll, stattdessen Energie in Landwirtschaftszonen zu produzieren, damit die Energie nicht über zu weite Strecken transportiert werden muss.
  • Wenn auch Wälder für die Produktion von Energie genutzt werden können, schafft dies einen zusätzlichen Anreiz die Wälder mehr zu pflegen.

 

Wieso die Kommission des Nationalrats beschlossen hat, die Initiativen nicht weiter zu behandeln:

Die Forderungen der Initiative werden durch die Änderung des Raumplanungsgesetzes und der Änderungen des Energie- und Stromgesetzes aus Sicht der Kommission bereits ausreichend umgesetzt. Es ist also nicht nötig, die Initiative weiter zu Verfolgen.

Die genaue Begründung findest du hier.

Was ist mit dem Geschäft passiert?

Auch der Ständerat hat das Geschäft abgelehnt. Es wird also als erledigt markiert und nicht weiter behandelt.

 

Wie liest man eigentlich eine Tagesordnung?