Frühjahrssession 2024
Vom 26. Februar bis am 15. März 2024 findet die Frühjahrsession im Bundeshaus statt. Hier erklären wir dir kurz, was eine Session ist, und geben dir einen Überblick über die aktuelle Session.
Was ist eine Session?
In der Schweizer Politik bezeichnet man mit dem Wort «Session» einen Zeitraum, in dem sich der Nationalrat und der Ständerat versammeln.
Der Nationalrat (200 Mitglieder) und der Ständerat (46 Mitglieder), auch die Bundesversammlung genannt, treffen sich vier Mal im Jahr zu den ordentlichen Sessionen. Das sind die Wintersession, die Frühjahrssession, die Sommersession und die Herbstsession. Während der Session beraten die Räte getrennt oder zusammen über verschiedene Geschäfte, wie z. B. über neue Gesetze oder Beschlüsse vom Bundesrat. Sie diskutieren aber auch über nötige Planungen und wählen den Bundesrat und wichtige Mitglieder der Bundesgerichte.
Live aus dem Bundeshaus
Möchtest du genauer wissen, wie die Sessionen allgemein ablaufen? Mehr Infos findest du hier.
Hier erfährst du was die genauen Aufgaben der Bundesversammlung sind.
Was steht an der Frühjahrssession 2024 an?
Du fragst dich, über was sich die Bundesversammlung in dieser Session im Bundeshaus berät? Kein Problem! Wir erklären dir, was in der Frühjahrssession 2024 auf der Tagesordnung steht.
Der Nationalrat und der Ständerat behandeln dieses Jahr mehr als hundert Geschäfte. Ein Geschäft ist ein Thema, worüber die Räte verhandeln und abstimmen. Das können z.B. Gesetze sein, aber auch Initiativen. Kurz gesagt: ein Geschäft ist ein Beratungsgegenstand der Bundesversammlung.
In der letzten Session wurde die Motion zum Ausbau der A1 angenommen. Somit wurde der Bundesrat beauftragt, die A1 zwischen Bern-Zürich und Lausanne-Genf auszubauen. Die Themen Fortbewegung und Infrastruktur sind aber auch diese Session wichtig. Der Nationalrat behandelt zwei Geschäfte zum Thema Fortbewegung und Infrastruktur, der Ständerat behandelt acht.
Wieso wird der Bundesrat mit dem Strassenbau beauftragt?
Der Bund, die Kantone und die Gemeinden teilen sich eigentlich die Verantwortung für die Strassen der Schweiz. Ist aber eine Strasse besonders wichtig für die ganze Schweiz, kann sie die Bundesversammlung zur Nationalstrasse erklären. Sobald eine Strasse zur Nationalstrasse erklärt wird, ist der Bund alleine für die Planung- und Fertigstellung der Strasse verantwortlich.
Welche die nächsten Ausbauschritte für die Strassen sind, wird jeweils im strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) festgehalten. Ein ähnliches Programm gibt es auch für das Zugnetz der Schweiz.
Der nächste geplante Ausbau betrifft die folgenden Strecken:
- Wankdorf–Schönbühl (BE);
- Schönbühl–Kirchberg (BE);
- 3. Röhre Rosenbergtunnel, inklusive Spange Güterbahnhof (SG);
- Rheintunnel Basel (BS/BL);
- 2. Röhre Fäsenstaubtunnel (SH);
- Le Vengeron–Coppet–Nyon (GE/VD).
Gegen den Ausbau dieser Streckenabschnitte ist das fakultative Referendum zustande gekommen. Wir werden also noch darüber abstimmen.