Tabakwerbeverbot13. Februar 2022
Ziel: Tabakwerbung, die für Minderjährige sichtbar und zugänglich ist, soll verboten werden.
Ausgangslage
In der Schweiz ist Tabakwerbung teilweise erlaubt. Es gibt bestimmte Einschränkungen wie das Verbot von Tabakwerbung in Radio und Fernsehen. Nicht erlaubt ist auch Tabakwerbung, die sich direkt an Minderjährige richtet. Zudem dürfen keine Werbegeschenke oder Gratiszigaretten an Minderjährige verteilt wer- den. In einigen Kantonen gibt es noch weitere Einschränkungen für Tabakwerbung.
Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, die für Minderjährige zugängliche Tabak- werbung schweizweit verbieten will. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
Der Bundesrat und das Parlament haben einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet.
Was würde sich ändern?
Wird die Volksinitiative angenommen, ist Tabakwerbung überall dort verboten, wo sie für Minderjährige sichtbar und zugänglich ist. Deshalb ist nur noch Tabakwerbung erlaubt, die sich an Erwachsene richtet und für Minderjährige nicht sichtbar und zugänglich ist. Dies sind z. B. Werbemails, Prospekte, gezielte Internetwerbung oder Werbung über Social-Media-Kanäle.
Zudem hält die Initiative fest, dass Bund und Kantone die Gesundheit von Minder- jährigen fördern müssen.
Argumente der Befürworter/-innen
- Tabakwerbung beeinflusst das Konsumverhalten von Minderjährigen. Mit einem Tabakwerbeverbot schützen wir die Gesundheit von Minderjährigen.
- Der Tabakkonsum verursacht jedes Jahr unnötige Kosten in der Höhe von mindestens fünf Milliarden Franken.
- Der indirekte Gegenvorschlag reicht für einen wirksamen Schutz von Minderjährigen nicht aus.
Argumente der Gegner/-innen
- Ein nationales Verbot für Tabakwerbung schränkt die Schweizer Wirtschaft zu stark ein.
- Auch der indirekte Gegenvorschlag schützt Minderjährige besser als bisher. Kantone können nach wie vor strengere Regeln einführen.
- Der indirekte Gegenvorschlag bezieht die Interessen der Wirtschaft mit ein und erlaubt weiterhin gewisse Tabakwerbung.
Mehr informationen
Der Weg einer Initiative
Ein Initiativkomitee – eine Gruppe von Minimum 7 bis Maximum 27 stimmberechtigten Personen – verfasst einen Initiativtext. Das Initiativkomitee hat 18 Monate Zeit, um mindestens 100'000 Unterschriften von stimmberechtigten Personen zu sammeln. Die Unterschriften werden in den Gemeinden überprüft. Nach 18 Monaten wird die Volksinitiative eingereicht und von der Bundeskanzlei überprüft.
Kommt die Volksinitiative zu Stande, kommt sie in den Bundesrat:
- Der Bundesrat hat 12 Monate Zeit, um eine Botschaft zur Volksinitiative auszuarbeiten. Die Botschaft richtet sich an das Parlament (National- und Ständerat). Darin empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, die Volksinitiative dem Volk zur Annahme oder Ablehnung zu empfehlen.
- Der Bundesrat hat 18 Monate Zeit, falls er sich dazu entscheidet, der Volksinitiative einen direkten Gegenvorschlag oder indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Nach spätestens 18 Monaten gelangt die Volksinitiative ins Parlament:
- Das Parlament hat 18 Monate Zeit, um zu entscheiden, ob es dem Volk und den Kantonen (Stände) die Volksinitiative zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt.
- Hat der Bundesrat einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, hat das Parlament 12 Monate Zeit, um über die Initiative und den direkten oder indirekten Gegenvorschlag zu entscheiden.
- Das Parlament hat weitere 12 Monate Zeit, wenn es den direkten oder indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats abändern möchte oder wenn es einen eigenen direkten oder indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten möchte.
Nachdem das Parlament die Volksinitiative zur Ablehnung oder Annahme empfohlen hat oder einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet hat, gelangt die Volksinitiative zur Abstimmung.
Zahlen und Fakten
Im Jahr 2017 haben 31,7 Prozent aller 15- bis 24-Jährigen geraucht. Obwohl in den letzten Jahren in allen Altersgruppen weniger Tabak konsumiert wird, bleibt die Anzahl Raucherinnen und Raucher seit 2011 gleich hoch. Etwa die Hälfte der heutigen Raucherinnen und Raucher haben schon vor dem 18. Lebensjahr täglich geraucht. Vor allem die Altersgruppe der Jugendlichen ist empfänglich für Tabakwerbung. Forscherinnen und Forscher gehen davon aus, dass dies daran liegt, weil die meisten Jugendlichen sich in einer Selbstfindungsphase befinden. Dadurch nehmen sie gesellschaftliche Einflüsse im Vergleich zu Erwachsenen stärker wahr.
Gesundheitliche Folgen des Rauchens
Der Tabakkonsum hat einen negativen Einfluss auf die Gesundheit. Generell verschlechtert das Rauchen die körperliche Verfassung. Personen, die Tabak konsumieren, haben ein höheres Risiko an Herz-Kreislauf-Krankheiten oder Krebs zu erkranken. Im Vergleich zu Nichtrauchenden leben Raucherinnen und Raucher im Durchschnitt 14 Jahre weniger lang.
Auch das Passivrauchen ist schädlich für die Gesundheit. Im Tabakrauch befinden sich verschiedene Stoffe, die langfristig zu Asthma, Lungenkrebs, Hirnschlag wie auch Herzinfarkt führen können.
volksinitiative vs. Gegenvorschlag
Die Volksinitiative zum Tabakwerbeverbot fordert, dass Tabakwerbung, die für Minderjährige sichtbar und zugänglich ist, verboten werden soll. Dadurch sollen Minderjährige geschützt werden. Der Bundesrat und das Parlament unterstützen die Grundidee, die Initiative geht ihnen aber zu weit. Aus diesem Grund hat das Parlament im Oktober 2021 ein neues Tabakproduktegesetz verabschiedet. Das Tabakproduktegesetz wird dieser Volksinitiative als Gegenvorschlag gegenübergestellt. Wird die Volksinitiative abgelehnt und kein Referendum gegen das Tabakproduktegesetz ergriffen, tritt das Tabakproduktegesetz in Kraft.
Du hast noch Fragen? Dann stell sie uns unter info@easyvote.ch. Wir beantworten gerne alle deine Fragen zum Tabakwerbeverbot und zum politischen System der Schweiz ?.