Stempelabgaben13. Februar 2022

Ziel: Unternehmen sollen für die Aufnahme von Eigenkapital keine Steuern mehr bezahlen.

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Ausgangslage

Wird ein Unternehmen gegründet und beteiligen sich Personen und Unternehmen z. B. durch Aktien, dann muss das neu gegründete Unternehmen dem Bund Geld abgeben. Bestehende Unternehmen mit Beteiligung müssen Geld abgeben, wenn sie ihr Eigenkapital erhöhen. Diese Abgabe wird Emissionsabgabe genannt und gehört zu den Stempelabgaben. Die Emissionsabgabe wird dann fällig, wenn ein Unternehmen Eigenkapital aufnimmt. Sie beträgt ein Prozent des aufgenommenen Eigenkapitals. Ein Unternehmen muss die Emissionsabgabe aber nur dann bezahlen, wenn das aufgenommene Eigenkapital mehr als eine Million Franken beträgt. Gemeinnützige Unternehmen sind von der Abgabe ausgenommen.

In den letzten 20 Jahren hat die Schweiz jedes Jahr durchschnittlich 250 Millionen Franken an Emissionsabgaben eingenommen.

Das Parlament hat beschlossen, die Emissionsabgabe abzuschaffen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Wird die Änderung des Gesetzes angenommen, müssen Unternehmen keine Emissionsabgabe mehr bezahlen.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Die Abschaffung der Abgabe fördert Investitionen und stärkt die Schweizer Wirtschaft.
  • Besonders in Krisenzeiten müssen einige Unternehmen Eigenkapital aufnehmen. Die Abgabe ist für sie dann besonders belastend.
  • Die Abgabe auf Eigenkapital bringt Unternehmen dazu, immer mehr Fremdkapital aufzunehmen und sich so zu verschulden. Das ist ein Risiko für die Wirtschaft.

Argumente der Gegner/-innen

  • Kleinunternehmen profitieren nicht von der Abschaffung der Abgabe. Dadurch gibt es keine zusätzlichen Investitionen.
  • Vor allem Grossunternehmen aus der Finanzbranche haben Steuer-vorteile im Gegensatz zu kleineren Unternehmen. Die Stempelabgaben wirken ausgleichend.
  • Fehlen 250 Millionen Franken aus der Abgabe, werden Steuern erhöht oder staatliche Leistungen gestrichen.

Mehr zum Thema

Wertpapiere

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die einen bestimmten Geldbetrag festhält. Das Papier selbst hat also einen Wert. Diese Urkunden werden heutzutage kaum mehr physisch ausgestellt, sondern elektronisch verwaltet. Ein wichtiges Beispiel für ein Wertpapier ist die Aktie. Ein Unternehmen kann Aktien zum Kauf anbieten und sich so Geld verschaffen. Wer eine Aktie von einem Unternehmen gekauft hat, ist TeilhaberIn des Unternehmens. Die Wertpapiere eines Unternehmens bilden also das Kapital ab, welches einem Unternehmen zur Verfügung gestellt wird.

Ein Unternehmen kann sich aus Eigenkapital und Fremdkapital finanzieren. 

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist Geld, das ein Unternehmen von seinen InhaberInnen beispielsweise in Form von Aktien erhält. InhaberInnen können die GründerInnen selbst oder Dritte sein, wie beispielsweise Freunde, Bekannte sonstige Personen oder auch Unternehmen. Dieses Geld gehört dem Unternehmen und muss nicht zurückgezahlt werden.

Fremdkapital

Als Fremdkapital wird Geld bezeichnet, das geliehen und verzinst wird. Ein Unternehmen kann zu seiner Finanzierung beispielsweise einenKredit bei einer Bank aufnehmen. Dieses Geld gehört nicht dem Unternehmen und muss zurückgezahlt werden.

Stempelabgaben

Der Begriff «Stempelabgabe» ist historisch zu erklären und geht vermutlich darauf zurück, dass man früher für einen Stempel auf Wertpapierurkunden bezahlen musste. Heute wird nicht mehr gestempelt, aber der Begriff und drei Steuerabgaben sind uns geblieben: Die Emissionsabgabe, die Umsatzabgabe und die Abgabe auf Versicherungsprämien. 

Die Umsatzabgabe

Diese Steuer fällt an, wenn eine Händlerin oder ein Händler Wertpapiere vom In- oder Ausland kauft oder verkauft. Händler sind in diesem Kontext vor allem Banken, aber auch sonstige professionelle WertpapierhändlerInnen, VermögensverwalterInnen und AnlageberaterInnen. Die Berechnung der Abgabe bezieht sich auf den bezahlten Preis des Wertpapiers. Sie beträgt 1.5 Promille für Schweizer Wertpapiere und drei Promille für ausländische Wertpapiere. 

Die Abgabe auf Versicherungsprämien

Diese Steuer wird auch Versicherungsstempel genannt. Sie wird auf Beiträge für die Haftpflicht-, Feuer-, Kasko- und Hausratsversicherung erhoben. Sie beträgt in der Regel fünf Prozent der Versicherungsprämie. Die Steuer müssen inländische Versicherer bezahlen, nicht die versicherten Privatpersonen. Es gibt verschiedene Ausnahmen bei dieser Abgabe. So sind beispielsweise die Kranken- und Unfallversicherungen sowie die Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherungen von der Steuer befreit.

Du hast noch Fragen? Dann stell sie uns unter info@easyvote.ch. Wir beantworten gerne alle deine Fragen zum Bundesgesetz über die Stempelabgaben und zum politischen System der Schweiz ?.