Prämien-Entlastung9. Juni 2024
Ziel: Alle Personen, die in der Schweiz versichert sind, sollen maximal zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämie bezahlen müssen.
Ausgangslage
Die Krankenkasse übernimmt seit dem Jahr 1996 die Kosten für die Gesundheitsversorgung. Eine Krankenversicherung ist in der Schweiz Pflicht. Alle Versicherten müssen eine Prämie an die Krankenkasse bezahlen. Die Kosten für die Gesundheitsversorgung sind seit der Einführung der Krankenkasse laufend gestiegen. Um diese Kosten zu decken, wurden die Prämien immer wieder erhöht. Wer sich die Prämie nicht oder kaum leisten kann, kann eine Verbilligung beantragen. Wie hoch die Verbilligung ist und wer genau sie erhält, ist je nach Kanton unterschiedlich. Die Finanzierung der Prämienverbilligung ist zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt. Der Bund passt die Verbilligung den Gesundheitskosten an. Die Kantone können selbst entscheiden, in welchem Umfang sie die Verbilligung anpassen.
Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, die verlangt, dass die Prämie höchstens zehn Prozent des verfügbaren Einkommens sein darf. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
Der Bundesrat und das Parlament haben einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative entworfen. Was dieser genau beinhaltet findest du weiter unten.
Was würde sich ändern?
Falls die Volksinitiative angenommen wird, müssen versicherte Personen höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien bezahlen. Wie das verfügbare Einkommen festgelegt wird, entscheidet das Parlament. Ist die Prämie höher als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens, wird der restliche Betrag von einer Prämienverbilligung gedeckt. Dadurch müssen der Bund und die Kantone die Verbilligungen erhöhen. Der Bund übernimmt mindestens zwei Drittel der Verbilligung. Die zusätzlichen Kosten werden auf 3,5 bis 5 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt.
Argumente der Befürworter/-innen
- Die Höhe der Prämien ist unabhängig vom Einkommen. Eine höhere Verbilligung verteilt die Gesundheitskosten gerechter.
- Die Prämien steigen jährlich, das Einkommen nicht. Eine Obergrenze, die sich dem Einkommen anpasst, bremst diese Entwicklung.
- Bisher mussten Versicherte die erhöhten Gesundheitskosten bezahlen. Die Initiative sorgt dafür, dass die Politik das ändern muss.
Argumente der Gegner/-innen
- Die Initiative führt zu hohen Kosten für Bund und Kantone. Um diese auszugleichen, kann es zu höheren Steuern oder Sparmassnahmen kommen.
- Die Gesundheitsversorgung beeinflussen vor allem die Kantone. Zahlt der Bund mehr, haben die Kantone weniger Druck, die Versorgung sinnvoll zu gestalten.
- Eine Obergrenze für die Prämien bremst die steigenden Gesundheitskosten nicht.
Der Indirekte Gegenvorschlag
Der indirekte Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative beinhaltet folgende Punkte:
- Wenn die Gesundheitskosten der obligatorischen Krankenversicherungen steigen, bezahlt der Bund mehr an die Prämienverbilligungen. Dies passiert automatisch. Neu sollen auch die Kantone ihre Beiträge an die Prämienverbilligungen automatisch an die Gesundheitskosten anpassen.
- Jeder Kanton muss neu einen Mindestbeitrag an die Krankenkassen bezahlen, welcher für die Prämienverbilligung gedacht ist. Die Höhe des Betrags ist von den kantonalen Kosten der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung) abhängig.
- Die Kantone müssen in Zukunft die Prämien mindestens um weitere 360 Millionen Franken pro Jahr verbilligen.
- Die Kantone müssen neu festlegen, wie hoch die Krankenkassenprämie im Vergleich zum verfügbaren Einkommen höchstens sein darf. Dieser Anteil kann von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.
Gewisse Punkte des Gegenvorschlages werden bereits heute von einigen Kantonen erfüllt. Die Kosten des Gegenvorschlages tragen die Kantone. Der Bund hat durch den Gegenvorschlag keine zusätzlichen Kosten.
Wird die Initiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» abgelehnt, tritt der Gegenvorschlag auf normalem Weg in Kraft. Das bedeutet, dass gegen den Gegenvorschlag noch das Referendum ergriffen werden kann. Wird dieses ergriffen, wird die Schweizer Bevölkerung in Zukunft über den Gegenvorschlag abstimmen. Wird das Referendum nicht ergriffen, dann tritt der Gegenvorschlag in Kraft.