13. AHV-Rente3. März 2024
Ziel: In der Schweiz sollen alle Pensionierten eine 13. AHV-Rente erhalten.
Ausgangslage
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die erste Säule der
Schweizer Altersvorsorge. Jede Person, die einen Lohn erhält, muss einen Teil
davon in die AHV einzahlen. Nach der Pensionierung zahlt die AHV jeden Monat
eine Rente. Die Höhe der Rente hängt davon ab, wie viel eine Person in ihrem
Leben durchschnittlich verdient und wie viele Jahre sie eingezahlt hat. Mehr Infos zur Schweizer Altersvorsorge und den zwei weiteren Säulen findest du hier.
Pensionierte erhalten eine jährliche AHV-Rente von:
- Mindestrente Einzelperson:
14'700 Franken - Maximalrente Einzelperson:
29'400 Franken - Maximalrente Ehepaare und eingetragene
Partnerschaften: 44'100 Franken
Menschen, die von ihrer Rente nicht leben können, erhalten zudem noch Ergänzungsleistungen (EL).
Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, die einen weiteren Monat Rente pro Jahr – eine 13. AHV-Rente – verlangt. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
Was würde sich ändern?
Falls die Volksinitiative angenommen wird, erhalten alle Pensionierten in der Schweiz eine 13. AHV-Rente im Jahr. Neu erhalten sie eine jährliche AHV-Rente von:
- Mindestrente Einzelperson:
15'925 Franken - Maximalrente Einzelperson:
31'850 Franken - Maximalrente Ehepaare und eingetragene
Partnerschaften: 47'775 Franken
Menschen, die von ihrer Rente nicht leben können, erhalten weiterhin Ergänzungsleistungen (EL). Der Bund rechnet für die Einführung einer 13. AHV-Rente mit Kosten von 4.1 Milliarden Franken pro Jahr. Fünf Jahre nach der Einführung rechnet der Bund mit Kosten von rund fünf Milliarden Franken pro Jahr. Das Parlament entscheidet, wie diese Kosten gedeckt werden.
Argumente der Befürworter/-innen
- Immer mehr Pensionierte haben zu wenig Geld. Von der 13. AHV-Rente profitieren auch Pensionierte, die Ergänzungsleistungen (EL) erhalten.
- Die Kosten für Miete oder Strom werden immer höher und betragen eine Monatsrente. Eine 13. AHV-Rente kann diese Kosten decken.
- Die AHV ist eine gute Lösung für alle, weil sie von allen zusammen finanziell
getragen wird.
Argumente der Gegner/-innen
- Eine 13. AHV-Rente kostet jährlich rund 4 Milliarden Franken mehr. Weil es immer mehr Pensionierte gibt, werden diese Kosten immer höher.
- Um die Mehrkosten auszugleichen, müssen z. B. die Lohnabzüge oder die Mehrwertsteuer erhöht werden.
- Der Bund zahlt von den Kosten 800 Millionen Franken selbst. Dafür muss er aber entweder die Steuern erhöhen oder sparen.
AHV-Timeline
1925 Einführung der AHV in der Verfassung
1947 Erstes Gesetz zur AHV
1948 Die ersten Personen erhalten AHV-Renten
1951-1969 Erste bis siebte AHV-Revision
In dieser Zeit gab es einige Änderungen an der AHV. Unter anderem wurde das Rentenalter der Frauen von 65 auf 63 gesenkt (1957) und es wurde eingeführt, dass Ausländer/-innen die gleichen Renten erhalten wie Schweizer/-innen (1961).
1972 Einführung des 3-Säulen-Systems in der Bundesverfassung
1973-1980 8. und 9. AHV-Revision
In diesen beiden Revisionen wurde unter anderem die Beitragspflicht der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden erhöht.
1985 Einführung der beruflichen Vorsorge
1997 10. AHV-Revision
Bei dieser Revision wurde unter anderem die Einzelrente eingeführt und das Rentenalter der Frauen auf 64 erhöht.
2008 Änderung des AHV-Gesetzes
Einführung der 13-stelligen Sozialversicherungsnummer.
2012 Teilrevision AHV
Die drei wichtigsten Änderungen dieser Revision waren:
- Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber für ein Unternehmen arbeiten, das den Sitz nicht in der Schweiz hat, müssen neu die gleichen Beiträge zahlen, wie andere Arbeitnehmende.
- Der Maximalbeitrag, der an die AHV gezahlt werden muss, wird neu festgelegt. Jetzt beträgt er jeweils das 50-Fache des Mindestbeitrags.
- Personen, die Frühpensioniert werden, wechseln neu nicht mehr die Ausgleichskasse.
2017 Altersvorsorge 2020 wird abgelehnt
Die Altersvorsorge 2020 sah unter anderem vor, dass das Rentenalter der Frauen ab 2021 65 Jahre sein würde, und dass mehr Gelder aus der Mehrwertsteuer an die AHV gehen sollten.
2020 Steuerreform und AHV-Finanzierung
Mit dieser Abstimmung wurden die Steuern angepasst, die Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zahlen müssen. Gleichzeitig wurde der AHV-Beitrag erhöht, den Arbeitgebende und Arbeitnehmende zahlen müssen.
2024 Einführung AHV 21
Mit der AHV 21 wird das Rentenalter der Frauen schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Zudem wurde auch die Mehrwertsteuer per 1.1.2024 erhöht.
Mehr Infos
Alle arbeitenden Personen bekommen in der Regel einmal im Monat ihren Lohn ausgezahlt. Der Lohn ist das Geld, das z. B. Unternehmen, der Staat oder Organisationen den Personen überweisen, welche für sie arbeiten. Unter welchen Bedingungen der Lohn ausgezahlt wird und wie hoch der Lohn ist, ist in einem Arbeitsvertrag festgelegt.
Der 13. Monatslohn
In der Schweiz ist im Arbeitsvertrag oft ein 13. Monatslohn festgelegt. Das bedeutet, dass die arbeitende Person am Ende des Jahres einen zusätzlichen Monatslohn ausgezahlt bekommt. Auf das Jahr gesehen, werden also 12 Monatslöhne - einer pro Monat des Kalenders - plus ein zusätzlicher Monatslohn (der 13. Monatslohn) ausgezahlt. Woher der 13. Monatslohn stammt, ist nicht ganz klar. Womöglich hat er sich aus dem Weihnachtsgeld entwickelt. Das wurde früher am Ende eines Kalenderjahres ausgezahlt. Im Gegensatz zum 13. Monatslohn war das Weihnachtsgeld als Bonus gedacht und deswegen an eine gute Arbeitsleistung gebunden. Heute ist der 13. Monatslohn an keine Bedingungen gebunden, da er vertraglich geregelt ist. Der 13. Monatslohn ist jedoch nicht zwingend Teil des Arbeitsvertrags.
Bruttolohn und Nettolohn
Der Arbeitsvertrag legt den Bruttolohn fest. Das ist der Lohn vor den obligatorischen Abzügen. Die Höhe dieser Abzüge wird in Prozent berechnet und ist gesetzlich vorgegeben. Wie hoch die Abzüge sind, kommt also auf die Höhe des Lohns an. Vom Lohn abgezogen werden:
- 4.35 Prozent für die AHV
- 3.5-9 Prozent (je nach Alter) für die berufliche Vorsorge (BVG)
- 0.7 Prozent für die Invalidenversicherung (IV)
- 0.25 Prozent für die Erwerbsersatzordnung (EO)
- 1.1 Prozent für die Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Ungefähr 1-2 Prozent für Nichtberufsunfälle (NBUV).
Diese Beiträge tragen z. B. dazu bei, dass Personen, die aus einem Grund nicht arbeiten können, trotzdem monatlich einen Ersatz für ihren Lohn erhalten. Der grösste Abzug vom Lohn ist der AHV-Beitrag, mit dem die Beiträge für die aktuellen Rentner/-innen gezahlt werden. Mehr zur AHV findest du hier. Der Lohn, welcher nach diesen Abzügen übrigbleibt, wird Nettolohn genannt. Der Nettolohn ist der Betrag, der die arbeitende Person erhält.
Die Schweiz hat im Vergleich zu anderen Ländern hohe Löhne. Jedoch kostet das Leben in der Schweiz auch durchschnittlich mehr als in anderen Ländern. Diese Lebenskosten stiegen in den letzten Jahren immer mehr an. Dieser Anstieg der Preise nennt man Teuerung oder Inflation.
Inflation
Der Konsum
Jede Person braucht täglich etwas zu essen, Strom, um das Handy aufzuladen, Wärme, um die Wohnung zu heizen und viele andere Sachen, um zu überleben. Zusätzlich gehen wir zum Coiffeur, nutzen den Zug oder gönnen uns mal eine neue Uhr. All diese Sachen gehören zum Konsum der Schweizer/-innen. Der Konsum ist das Gegenteil des Sparens.
Teuerung
Das Geld, welches wir für diese Sachen ausgeben, ist der Preis. Gehen wir am Ende jedes Jahres an die Kasse und bezahlen immer gleich viel für die gleichen Dinge, so sind die Preise stabil. Falls die Preise jedoch höher sind als im Jahr zuvor, so spricht man von einer Teuerung oder Inflation. Zwischen der grossen Wirtschaftskrise im Jahr 2008 und dem Jahr 2021, gab es in der Schweiz keine Inflation. Im Jahr 2022 führten jedoch die Corona-Pandemie sowie der Ukraine-Krieg zu einer Teuerung in der Schweiz.
Die Grafik zeigt die Veränderung der Preise im Vergleich zum Vorjahr. Wenn die Preise mehr als 2 Prozent (Inflationsschwelle) gestiegen sind, spricht man von einer Inflation. (Quelle: BFS)
Der Lohn, die Teuerung und die AHV
Die Löhne dienen den Schweizer/-innen, um ihren Konsum zu bezahlen oder um zu sparen. Werden die Preise höher, brauchen die Schweizer/-innen mehr Lohn oder sie müssen weniger konsumieren. Deshalb passt sich die Höhe des Lohns immer wieder der Teuerung an. Die AHV hingegen wird in der Regel alle zwei Jahre an die Teuerung angepasst. Zuletzt wurde die AHV-Rente im Januar 2023 an die Teuerung angepasst.
Du hast noch Fragen? Dann stell sie uns unter info @ easyvote.ch. Wir beantworten gerne alle deine Fragen zur 13. AHV-Rente und zum politischen System der Schweiz 😊.