Nachrichtendienstgesetz (NDG)25. September 2016
Ziel: Der Nachrichtendienst (NDB) soll neue Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung erhalten.
Ausgangslage
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) beschafft Informationen zur Sicherheitslage der Schweiz (siehe Infobox). Diese Informationen beschafft der NDB in der Schweiz und im Ausland. In der Schweiz muss er sich bei der Informationsbeschaffung an strengere Regeln halten als im Ausland.
Informationen zu einer einzelnen Person (z.B. ihre politische Meinung oder Mitgliedschaft in einem Verein) darf der NDB in der Schweiz nur unter gewissen Bedingungen beschaffen. Folgende zwei Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:
- Es besteht ein konkreter Verdacht gegen die Person.
- Die Information ist öffentlich zugänglich (z.B. im Internet) oder sie ist bei einer anderen Behörde vorhanden.
Das Parlament hat das Nachrichtendienstgesetz überarbeitet. Gegen dieses neue Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun über das neue Nachrichtendienstgesetz ab.
Was würde sich ändern?
Mit dem neuen Gesetz hat der NDB zusätzliche Möglichkeiten, um in der Schweiz Informationen zu beschaffen. Dazu gehören folgende:
- Überwachung von Post, Telefon und Internet einer Person.
- Ortung und Überwachung mithilfe von Geräten.
- Eindringen in Computernetzwerke.
- Durchsuchen von z.B. Räumen oder Fahrzeugen.
Diese neuen Möglichkeiten kann der NDB aber nur dann nutzen, wenn er von einer schweren Bedrohung gegen die Sicherheit der Schweiz ausgeht. Dafür braucht er eine Genehmigung: Zuerst muss das Bundesverwaltungsgericht zustimmen. Danach muss auch jeneR BundesrätIn zustimmen, die/der das Verteidigungsdepartement leitet. Vor der Entscheidung müssen die beiden BundesrätInnen angehört werden, die das Aussendepartement und das Justizdepartement leiten.
Im neuen Gesetz wird weiter geregelt, wann der NDB Informationen wieder löschen muss. Es wird auch geregelt, wie sich BürgerInnen über gespeicherte Daten informieren und gegen Überwachungsmassnahmen vorgehen können. Zudem wird eine neue Aufsichtsbehörde gegründet. Diese Aufsichtsbehörde kontrolliert, ob der NDB die Regeln einhält.
Argumente der Befürworter/-innen
- Die Welt und die Technologie entwickeln sich heute schnell. Der NDB muss modernere Möglichkeiten haben, damit er seinen Auftrag erfüllen kann.
- Es ist wichtig, dass der NDB auch gezielt Personen überwachen kann. Nur so erfährt er von sicherheitsrelevanten Informationen (z.B. von einem geheimen Treffpunkt).
- Der NDB bekommt nicht nur mehr Möglichkeiten: Gleichzeitig werden auch die Kontrollen verschärft und die Rechte der BürgerInnen gestärkt.
Argumente der Gegner/-innen
- Der NDB greift in die Privatsphäre der BürgerInnen ein und kann auch ohne Verdacht E-Mails, Facebook-Nachrichten und SMS überwachen.
- Mehr Überwachung verhindert keinen Terroranschlag. Es wird sogar schwieriger, aus der Informationsflut die entscheidende Information zu finden.
- Mit dem neuen Gesetz kann der NDB stärker mit Agenten anderer Länder zusammenarbeiten, z.B. bei gemeinsamen Cyber-Angriffen im Ausland. Das schadet der Neutralität der Schweiz.
Resultat
ANGENOMMEN
65.5% Ja
34.5% Nein