Covid-19-Gesetz18. Juni 2023
Ziel: Das Covid-19-Gesetz soll geändert werden.
Ausgangslage
Das Covid-19-Gesetz ist ein dringliches Bundesgesetz. Seit es in Kraft ist, hat das Parlament es mehrfach geändert. Mit der letzten Änderung vom 16. Dezember 2022 wurde beschlossen, dass verschiedene Teile des Gesetzes bis Mitte 2024 gültig bleiben. Betroffen davon sind:
- Import von Medikamenten gegen Covid-19
- Ausstellen von Covid-19-Zertifikaten
- Schutzmassnahmen von Arbeitgebenden für besonders gefährdete Arbeitnehmende
- Auskunft über die Auslastung der Spitalbetten durch die Kantone
- Förderung der Entwicklung von Medikamenten gegen Covid-19
- Möglichkeit, die SwissCovid-App wieder zu aktivieren
- Möglichkeit, die Einreise aus bestimmten Ländern einzuschränken
- Spezielle Regeln für GrenzgängerInnen
Gegen die Änderungen des Covid-19-Gesetzes vom 16. Dezember 2022 wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
Was würde sich ändern?
Werden die Änderungen angenommen, bleiben sie bis Mitte 2024 in Kraft. Werden die Änderungen abgelehnt, treten sie am 16. Dezember 2023 ausser Kraft. Die Änderungen treten dann ausser Kraft, weil es sich beim Covid-19-Gesetz um ein dringliches Bundesgesetz handelt. Es treten nur die Änderungen vom 16. Dezember 2022 ausser Kraft.
Argumente der Befürworter/-innen
- Mit dem Covid-19-Gesetz können Medikamente gegen Covid-19 schneller zugelassen werden.
- Dank dem Covid-19-Gesetz dürfen Zertifikate ausgestellt werden. Diese braucht es, falls andere Länder wieder ein Zertifikat verlangen.
- Viele GrenzgängerInnen arbeiten in Spitälern. Falls es wieder zu Grenzschliessungen kommt, können sie weiterarbeiten. Dafür sorgt das Covid-19-Gesetz.
Argumente der Gegner/-innen
- Auch geimpfte Personen können das Virus verbreiten. Das Zertifikat ist also sinnlos. Es braucht also auch keine gesetzliche Grundlage dafür.
- Es gibt keine Einschränkungen mehr vom Bund. Deswegen braucht es auch das Covid-19-Gesetz nicht mehr.
- Durch das Gesetz hat der Bundesrat zu viel Macht. Solange es das Gesetz noch gibt, ist die Demokratie in der Schweiz in Gefahr.
Was ist bisher geschehen?
Was ist bis wann gültig?
Zum dritten Mal stimmen wir über das Covid-19-Gesetz ab. Du weisst langsam nicht mehr, was jetzt noch im Gesetz steht und welche Regelung bis wann gültig ist? Deshalb machen wir dir hier eine Auflistung, was bis wann gültig ist (Stand Mai 2023):
16.12.2023
- Die Änderungen, über die wir am 18. Juni abstimmen, wenn sie abgelehnt werden. Z. B. der Import von Medikamenten gegen Covid-19, das Ausstellen von Covid-19-Zertifikaten oder Schutzmassnahmen von Arbeitgebenden.
31.12.2023
- Der Bundesrat kann gewisse Regelungen im Arbeitslosenbereich anpassen, z. B. die Kurzarbeitsentschädigungen für Personen, die Lernende in einem Betrieb ausbilden.
30.06.2024
- Die Änderungen, über die wir am 18. Juni abstimmen, wenn sie angenommen werden. Z. B. der Import von Medikamenten gegen Covid-19, das Ausstellen von Covid-19-Zertifikaten oder Schutzmassnahmen von Arbeitgebenden.
31.12.2031
- Das Grundgerüst des Gesetzes. Dort wird geregelt, um was es beim Gesetz geht und wie die Rahmenbedingungen aussehen.
- Der Bundesrat kann Massnahmen ergreifen, um das Gesetz umzusetzen.
- Der Bundesrat kann gewisse Regelungen zum Vorgehen ändern, wenn ein Unternehmen kein Kapital mehr oder zu viele Schulden hat.
- Es können Personendaten und Informationen zwischen Bund und Kantone ausgetauscht werden, wenn Unternehmen finanzielle Unterstützung erhalten haben. Damit soll ein Missbrauch der Beiträge verhindert werden.
Du hast noch Fragen? Dann stell sie uns unter info @ easyvote.ch. Wir beantworten gerne alle deine Fragen zum Covid-19-Gesetz und zum politischen System der Schweiz 😊.