Finanzierung KVG24. November 2024

Ziel: Die Finanzierung der verschiedenen Gesundheitsleistungen soll einheitlich werden. Dafür soll die Verteilung der Kosten zwischen Kantonen und Krankenkassen gleich geregelt werden.

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Ausgangslage

In der Schweiz ist eine Versicherung bei einer Krankenkasse obligatorisch. Für diese Krankenversicherung bezahlt man eine Krankenkassenprämie. Die Prämie ist also der Preis der Versicherung. Dieser wird normalerweise monatlich an die Krankenkasse bezahlt. Die Krankenkasse deckt dafür die notwendigen medizinischen Behandlungen. Die Krankenkasse finanziert jedoch nicht jede Behandlung vollständig aus der eigenen Kasse:

  • Ambulante Behandlungen werden vollständig über die Krankenkasse finanziert.
  • An den Behandlungskosten für stationäre Behandlungen beteiligen sich auch die Kantone. Stationär bedeutet, dass die Person im Spital übernachtet. Hier übernimmt der Kanton mindestens 55 Prozent der Kosten.
  • Bei den Kosten für die Pflege (z. B. im Altersheim) beteiligen sich die Kantone mit ungefähr 46 Prozent der Kosten.

Das Parlament hat eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) beschlossen, um die Finanzierung der Gesundheitsleistungen einheitlich zu machen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Falls die Vorlage angenommen wird, wird die Finanzierung der verschiedenen Gesundheitsleistungen einheitlich gemacht. Der Wohnkanton der Person in Behandlung übernimmt immer mindestens 26.9 Prozent und die Krankenkasse höchstens 73.1 Prozent der Kosten. Dies betrifft sowohl stationäre und ambulante Behandlungen als auch die Pflege.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Die Art der Behandlung soll nicht abhängig von der Finanzierung sein. Eine einheitliche Finanzierung verhindert dies.
  • Eine einheitliche Finanzierung fördert die ambulanten Behandlungen. Diese sind günstiger und kürzer.
  • Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen (z. B. zwischen Ärzt/-innen und Spitälern) wird gefördert. Dies steigert die Qualität der Behandlungen.

Argumente der Gegner/-innen

  • Die Gesetzesänderung gibt den Krankenkassen mehr Macht. Dadurch können Kranke und Ärzt/-innen nicht selbst entscheiden, welche Behandlung nötig ist.
  • Durch die Gesetzesänderung müssen Krankenkassen mehr bezahlen. Dies wird die Prämien erhöhen.
  • Die Gesetzesänderung kann zu einem geringeren Gesundheitsangebot in der Pflege führen. Das gefährdet ältere Menschen.

Mehr Informationen zum KVG

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (abgekürzt: KVG) regelt die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall. Das Gesetz regelt also, wie eine Person versichert ist, falls sie krank wird. Die Krankenversicherung ist eine Sozialversicherung. Sozialversicherungen schützen Personen vor den finanziellen Folgen von verschiedenen Risiken. Sie schaffen dadurch soziale Sicherheit. Wenn also z. B. eine Person wegen einem Unfall im Spital ist, hilft die Krankenversicherung ihr, die Kosten für den Spitalaufenthalt zu bezahlen. Dadurch wird die Person finanziell unterstützt und fühlt sich sicherer vor den verschiedenen Risiken.

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Jede Person, die in der Schweiz wohnt, muss also bei einer Krankenkasse versichert sein. Die Krankenkassen bieten die Krankenversicherungen an. Die Krankenkassen übernehmen im Falle einer Krankheit einen Teil der Gesundheitskosten, z. B. bei einem Spitalaufenthalt oder für ein Medikament. Das Krankenversicherungsgesetz schreibt den Krankenkassen genau vor, welche Kosten sie übernehmen müssen und welche die versicherte Person selbst tragen muss. Bei welcher Krankenkasse eine Person sich versichern lassen will, kann sie grundsätzlich frei wählen.

Das KVG zeigt die Leistungen auf, für welche die Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Die Leistungen bei Krankheit umfassen unter anderem:

Ambulante Behandlungen:

Ambulante Behandlungen sind alle medizinischen Behandlungen, für die keine Übernachtung notwendig ist. Dazu gehören beispielsweise Untersuchungen und Behandlungen in der Arztpraxis, in der Therapie oder kurzfristige Aufenthalte im Spital ohne Übernachtung.

Die Finanzierung der ambulanten Behandlungen läuft über die Krankenkasse. Das bedeutet, dass die Versicherung die Kosten vorerst übernimmt und anschliessend mit der versicherten Person die Kosten aufteilt. Die Aufteilung erfolgt nach den Vorgaben der abgeschlossenen Krankenversicherung. Wie die Kosten aufgeteilt werden, ist abhängig von der Franchise, dem Selbstbehalt und anderen Bestimmungen. Mehr Infos zu diesen Begriffen und der Krankenversicherung findest du hier.

Stationäre Behandlungen:

Stationäre Behandlungen sind alle medizinischen Behandlungen, bei welchen die Person über Nacht bleiben muss.  Dazu gehören z. B. längere Spitalaufenthalte oder Aufenthalte in einer Psychiatrie mit Übernachtung. Was die stationäre Behandlung von der ambulanten Behandlung unterscheidet, ist also die Übernachtung.

Die Finanzierung der stationären Behandlung läuft sowohl über die Krankenkasse sowie auch über den Wohnkanton der betroffenen Person. Dabei übernimmt der Wohnkanton jeweils mindestens 55 Prozent der Kosten. Die restlichen Kosten übernimmt die Krankenkasse der betroffenen Person. Dabei werden wie bei der ambulanten Behandlung die Kosten je nach Franchise und Selbstbehalt an die versicherte Person weitergegeben.

Pflegeleistungen

Die Leistungen der Pflege sind Massnahmen und Handlungen, die einer kranken Person helfen, alltägliche Handlungen zu erledigen. Dazu gehört z. B. die Hilfe beim Duschen oder die Unterstützung beim Kochen und Essen. Solche Leistungen werden beispielsweise in einem Altersheim angeboten.

An der Finanzierung der Pflegeleistungen beteiligen sich die Patient/-innen, die Krankenkassen und der Wohnkanton der Patient/-innen. Dabei übernehmen die Patient/-innen und die Krankenkassen jeweils einen festen Betrag. Auch hier ist der Betrag, den die versicherte Person bezahlt, abhängig von der Franchise und dem Selbstbehalt. Der Wohnkanton übernimmt die restlichen Kosten. Heute bezahlen die Wohnkantone normalerweise etwas weniger als die Hälfte dieser Kosten.

Die Abstimmungsvorlage «Finanzierung KVG» will die Verteilung der Kosten zwischen den Kantonen und den Krankenkassen anpassen. Statt den drei unterschiedlichen Regelungen der Finanzierung der Pflegeleistungen, ambulanten und stationären Behandlungen, soll neu alles einheitlich geregelt sein. Das bedeutet, dass der Wohnkanton der kranken Person neu immer mindestens 26.9 Prozent der Kosten übernimmt. Die Krankenkasse übernimmt dann den Rest der Kosten, also maximal 73.1 Prozent. Auch bei der neuen Verteilung der Finanzierung tragen Patient/-innen einen Teil der Kosten der Krankenkasse. Der Betrag, den die versicherte Person bezahlt, ist weiterhin abhängig von der Franchise und dem Selbstbehalt. 

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