Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, zwischen Privatpersonen und Unternehmen und zwischen Unternehmen. Das Zivilrecht ist in der Schweiz grösstenteils im schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) festgehalten.
Es beinhaltet insbesondere:

das Personenrecht

  • Wer zählt als „Person“ im juristischen Sinn
  • Was dürfen Personen?

das Familienrecht

  • Wie wird Verwandtschaft verstanden?
  • Wer darf wen heiraten?

das Erbrecht

  • Wer erbt was?
  • Wie sieht ein gültiges Testament aus?

das Sachenrecht

  • Was gehört wem?
  • Wie kann man beweisen, dass etwas jemandem gehört?

Auch das Obligationenrecht (OR) gehört zum Zivilrecht. Das Obligationenrecht enthält die Rechte und Pflichten, die Privatpersonen und Unternehmen haben, wenn sie Verträge und Ähnliches abschliessen.  Geht es in einem Gerichtsfall um das Privatrecht, klagt meistens eine Person oder ein Unternehmen gegen eine andere Person oder ein Unternehmen.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)