Instanzen
Es gibt mehrere Ebenen von Gerichten. Eine Ebene nennt man Instanz. Die erste Instanz ist die erste Ebene, die in einem Streitfall entscheidet. Dies ist meist ein regionales Gericht. Ist eine Seite mit dem Urteil der ersten Instanz nicht einverstanden, kann sie den Fall an die nächste Instanz weiterziehen. Dies kann ein kantonales Gericht sein. Diese entscheidet dann nochmals über den Fall. Die letzte Instanz in der Schweiz ist das Bundesgericht.