Vorläufig Aufgenommene  (Ausweis F)

Vorläufig Aufgenommene sind Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde. Aus gewissen Gründen können sie aber nicht aus der Schweiz weggewiesen werden. Gründe dafür können erstens sein, dass es gegen das Völkerrecht verstossen würde, die Person wegzuweisen. 

Zweitens, die Person ist konkret in Gefahr (zum Beispiel bei Krieg). 

Drittens, es ist aus praktischen Gründen nicht möglich, die Person wegzuweisen, weil man zum Beispiel nicht weiss, woher die Person kommt. Die vorläufige Aufnahme kann jeweils um ein Jahr verlängert werden. Es ist möglich, eine Bewilligung zu erhalten, um arbeiten zu dürfen. 

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

Vorläufig Aufgenommene
Ausweis F