Dublin-Abkommen

Die Schweiz ist Mitglied des Dublin-Abkommens. Das Dublin-Abkommen ist ein Vertrag zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und Liechtenstein. Das Dublin-Abkommen ist Teil der Bilateralen II. Es regelt die Zusammenarbeit der Staaten im Asylbereich. Das Dublin-Abkommen sieht vor, dass jenes Land für das Asylverfahren zuständig ist, in dem die asylsuchende Person als erstes ein Asylgesuch gestellt hat. Es ist nicht möglich, in einem zweiten Dublin-Staat ein Asylgesuch zu stellen. Stellt beispielsweise eine Person in der Schweiz ein Asylgesuch, so prüft die Schweiz in der gemeinsamen Datenbank, ob die Person bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Gesuch gestellt hat. Hat sie noch kein Gesuch gestellt, so ist die Schweiz für das Asylverfahren der Person zuständig. Hat sie bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Gesuch gestellt, so ist der andere Staat für das Asylverfahren zuständig. 

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

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