Frühjahrssession 2023

Vom 27. Februar bis am 17. März 2023 findet die Frühjahrsession im Bundeshaus statt. Hier erklären wir dir kurz, was eine Session ist, und geben dir einen Überblick über die aktuelle Session.

Was ist eine Session?

In der Schweizer Politik bezeichnet man mit dem Wort «Session» einen Zeitraum, in dem sich der Nationalrat und der Ständerat versammeln.

Der Nationalrat (200 Mitglieder) und der Ständerat (46 Mitglieder), auch die Bundesversammlung genannt, treffen sich vier Mal im Jahr zu den ordentlichen Sessionen. Das sind die Wintersession, die Frühjahrssession, die Sommersession und die Herbstsession. Während der Session beraten die Räte getrennt oder zusammen über verschiedene Geschäfte, wie z. B. über neue Gesetze oder Beschlüsse vom Bundesrat. Sie diskutieren aber auch über nötige Planungen und wählen den Bundesrat und wichtige Mitglieder der Bundesgerichte.

Live aus dem Bundeshaus

Möchtest du genauer wissen, wie die Sessionen allgemein ablaufen? Mehr Infos findest du hier.

Hier erfährst du was die genauen Aufgaben der Bundesversammlung sind.

Was steht an der Frühjahrssession 2023 an?

Du fragst dich, über was sich die Bundesversammlung in dieser Session im Bundeshaus berät? Kein Problem! Wir erklären dir ab dem 27. Februar was in der Frühjahrssession 2023 auf der Tagesordnung steht.

Der Nationalrat und der Ständerat behandeln dieses Jahr mehr als hundert Geschäfte. Ein Geschäft ist ein Thema, worüber die Räte verhandeln und abstimmen. Das können z.B. Gesetze sein, aber auch Initiativen. Kurz gesagt: ein Geschäft ist ein Beratungsgegenstand der Bundesversammlung. 

  • Die genaue Tagesordnung des Nationalrates findest du hier.
  • Die genaue Tagesordnung des Ständerats findest du hier.

In der Wintersession 2022 wurde unter anderem das Geschäft «Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben» behandelt. Dieses Geschäft wird auch diese Session wieder behandelt, diesmal aber vom Nationalrat. Wir erklären dir hier dieses Geschäft genauer.

 

Wie liest man eigentlich eine Tagesordnung?

Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben 

Ziel:

Das Gesetz schafft die Rechtsgrundlagen für das elektronische Erledigen von Geschäftsprozessen. Es fördert den Einsatz von E-Government für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden, Organisationen und der Bevölkerung und legt den Rahmen für elektronische Behördenleistungen fest. Ausserdem soll es die Weiterentwicklung der E-Government-Mitteln ermöglichen.

Ausgangslage:

Der Bund hat in den vergangenen Jahren mehrere Massnahmen getroffen, um die Digitalisierung im Bereich der Behördenaufgaben zu fördern. Unter anderem ist die Schweiz 2017 der Tallin Declaration on eGovernment beigetreten. Ausserdem wurde 2018 im Auftrag des Bundes das Unternehmen eOperations Schweiz gegründet. eOperations Schweiz wird von Schweizer Gemeinden und Kantonen finanziert. 2022 wurde die Organisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) gegründet. Das Ziel der DVS ist eine möglichst rasche und gute Umsetzung von eGovernment Lösungen in den Gemeinden, den Kantonen und im Bund. Die DVS wird vom Bund und den Kantonen gemeinsam finanziert. 

Tallin Declaration on eGovernment

Die «Tallin Declaration on eGovernment» ist ein Übereinkommen über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben. Darin haben sich die 32 Länder der EU und der EFTA dazu verpflichtet, eGovernment national und international zu fördern. Das Übereinkommen trat 2017 in Kraft.

eOperations Schweiz

eOperations Schweiz ist ein Unternehmen, welches zum Ziel hat, E-Government-Lösungen für den Bund, die Kantone und die Gemeinden zu entwickeln. Andere Kunden darf eOperations Schweiz nicht haben. Ausserdem dürfen auch nur der Bund, die Kantone und die Gemeinden Aktien der eOperations kaufen und sich so an der Entwicklung von E-Government in der Schweiz beteiligen.

Damit der Bund weiterhin die Organisation Digitale Verwaltung Schweiz mitfinanzieren kann und sich auch der Bund an Unternehmen wie z. B. eOperations Schweiz beteiligen kann, braucht es die entsprechenden Gesetze. Der Bundesrat hat deshalb im März 2022 der Bundesversammlung den Entwurf über das «Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben» vorgelegt. Darüber wird nun beraten.

Was würde sich ändern?

Wird das Gesetz in Kraft treten, gibt es einige neue Regelungen im Zusammenhang mit E-Government.

  • Es werden Grundsätze für die Koordination von E-Government zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden geschaffen sowie Grundsätze zur Nachhaltigkeit, Sicherheit und Zugänglichkeit. Ein solcher Grundsatz ist z. B., dass die Behördenleistungen für alle zugänglich sein müssen.
  • Der Bundesrat erhält die Erlaubnis mit Gemeinden Vereinbarungen im Bereich E-Government abzuschliessen
  • Der Bundesrat erhält die Erlaubnis, sich an Organisationen und Unternehmen zu beteiligen die im Bereich E-Government aktiv sind.
  • Es werden die Bedingungen festgelegt, damit der Bund E-Government-Lösungen finanziell unterstützen kann 
  • Der Bundesrat erhält die Erlaubnis, Aufgaben im Bereich E-Government an private Organisationen zu geben. 
  • Es werden Grundlagen für die Freigabe von Daten und für die Nutzung von technischen Mitteln geschaffen
  • Es werden die Rahmenbedingungen für Pilotversuche definiert
  • Es wird eine befristete Förderung (2023-2027) für dringend nötige digitale Infrastruktur beschlossen, z. B. eine Plattform, auf der Daten sicher gespeichert werden und die von Gemeinden, Kantonen und dem Bund genutzt werden kann.

Ausserdem werden einige kleinere Änderungen an bestehenden Erlassen unternommen. 

Argumente:

Sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat sind grundsätzlich für die Einführung des Gesetzes. Das aus mehreren Gründen:

  • Mit einem ausgearbeiteten E-Government ist es für BürgerInnen einfacher Behördenleistungen zu nutzen.
  • Das Gesetz bildet die Grundlage, damit der Bund mit Organisationen zusammenarbeiten kann, um neue E-Government Lösungen zu finden.
  • Das Gesetz garantiert, dass E-Government-Forschung bis 2027 vom Bund mitfinanziert werden kann.

Ständerat

  • Der Bund soll die Kantone nicht zwingen dürfen, bestimmte Informatiksysteme zu brauchen.
  • Die Bundesbehörden müssen die Funktionsweise der Software nur dann offenlegen, wenn es sinnvoll ist.
  • Die Daten aus amtlichen Registern sollen nicht öffentlich zugänglich sein. Zu diesen Registern zählt z. B. das Strafregister

Nationalrat

  • Die Bestimmungen im Gesetz zu Informatiksystemen sollen auch für die Kantone gelten.
  • Die Bundesbehörden sollen verpflichtet werden, die Funktionsweise der E-Government Software offenzulegen.
  • Die Daten der amtlichen Register sollen öffentlich zugänglich sein. Zu diesen Registern zählt z. B. das Strafregister

Was ist mit dem Geschäft passiert?

Am 2.3.2023 hat der Nationalrat über das Geschäft verhandelt. Er hat entschieden, dass die Bestimmungen zu den Informatiksystemen nicht für die Kantone gelten sollen. Er hat also die Forderung des Ständerats angenommen. Der Nationalrat besteht aber weiterhin darauf, dass die Gemeinden mit dem Bund E-Government-Lösungen finden dürfen, ohne dass die Kantone zustimmen müssen. Auch möchte der Nationalrat weiterhin, dass der Bund die Funktionsweise der Software offenlegen muss. Es soll aber Ausnahmen geben, wenn z. B. ein Sicherheitsrisiko besteht.

E-Government, was ist das?

Unter «E-Government» versteht man die Digitalisierung des Staats. 

Viele Dienstleistungen und Tätigkeiten des Schweizer Staats werden auf Papier erledigt, zum Beispiel Bewilligungen einholen oder abstimmen. Das Ziel von E-Government ist, dass möglichst viele dieser Tätigkeiten elektronisch gemacht werden. Dann kann man z. B. eine Bewilligung direkt via Internet beantragen und herunterladen.