Selbstbestimmungsinitiative25. November 2018
Ziel: Die Bundesverfassung soll grundsätzlich Vorrang vor völkerrechtlichen Verträgen haben.
Ausgangslage
Staaten oder internationale Organisationen (z.B. UNO) vereinbaren miteinander völkerrechtliche Verträge. Völkerrechtliche Verträge der Schweiz sind beispielsweise die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), das Freihandelsabkommen mit China oder die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union.
Es kann vorkommen, dass eine Regelung in einem völkerrechtlichen Vertrag der Bundesverfassung widerspricht. Die Regelung im völkerrechtlichen Vertrag sagt also etwas anderes als eine Regelung in der Bundesverfassung.
Grundsätzlich hat heute der völkerrechtliche Vertrag Vorrang vor der Bundesverfassung. Es gibt für die Schweiz verschiedene Möglichkeiten, diese Situation zu lösen. In den meisten Fällen wird ein Schweizer Gesetz geändert.
Seit 1977 kann ein Referendum ergriffen werden, wenn gewisse völkerrechtliche Verträge abgeschlossen werden sollen. Das heisst, dass die Stimmbevölkerug über den Abschluss des völkerrechtlichen Vertrages abstimmen kann.
Was würde sich ändern?
Wird die Initiative angenommen, so hat neu die Bundesverfassung grundsätzlich Vorrang vor völkerrechtlichen Verträgen.
Widerspricht also eine Regelung in einem völkerrechtlichen Vertrag der Bundesverfassung, wird diese Regelung in der Schweiz nicht angewendet. Die Schweiz muss dann versuchen, diesen völkerrechtlichen Vertrag neu auszuhandeln, sodass er nicht mehr der Bundesverfassung widerspricht. Wenn das nicht geht, muss die Schweiz diesen Vertrag grundsätzlich kündigen.
Dies gilt auch für bereits abgeschlossene völkerrechtliche Verträge. Nur völkerrechtliche Verträge, die dem Referendum unterstanden sind, haben weiterhin Vorrang vor der Bundesverfassung.
Zwingendes Völkerrecht muss auch weiterhin eingehalten werden und geht der Bundesverfassung vor. Zwingendes Völkerrecht sind z.B. das Folterverbot, das Verbot des Völkermordes und das Verbot des Sklavenhandels.
Argumente der Befürworter/-innen
- Dank der direkten Demokratie haben in der Schweiz die BürgerInnen die Kontrolle. Sie entscheiden über die wichtigen Vorlagen.
- Damit die direkte Demokratie funktionieren kann, müssen Volksentscheide auch tatsächlich umgesetzt werden.
- Heute werden Volksentscheide teil- weise nicht umgesetzt, weil in völkerrechtlichen Verträgen etwas anderes steht. Die Initiative schafft Klarheit: Im Konfliktfall hat die Bundesverfassung Vorrang.
Argumente der Gegner/-innen
- Völkerrechtliche Verträge werden der Schweiz nicht aufgezwungen. Sie bestimmt selbst, welche Verträge sie abschliesst.
- Durch die Initiative können sich andere Staaten nicht mehr auf die Schweiz verlassen. Sie wissen nicht, ob die Schweiz einen Vertrag tatsächlich einhalten wird.
- Mit der Initiative muss die Schweiz Verträge im Konfliktfall neu verhandeln oder kündigen. Heute gibt es viele andere Möglichkeiten, Lösungen zu finden.
Resultat
ABGELEHNT
33.7% Ja
66.3% Nein