Besteuerung Unternehmen18. Juni 2023
Ziel: In der Schweiz sollen neue Regelungen zur Besteuerung von grossen internationalen Unternehmen eingeführt werden können.
Ausgangslage
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) wollen die Regeln zur Besteuerung grosser internationaler Unternehmen ändern. Die Schweiz ist einer von rund 140 Staaten, die an diesem Projekt beteiligt sind.
Das Projekt besteht aus diesen zwei Teilen:
- Besteuerung im Marktstaat: Unternehmen sollen neu auch dort Steuern zahlen müssen, wo sie Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. Das betrifft Unternehmen, die einen jährlichen Umsatz von mindestens 20 Milliarden Euro haben und bei denen der Gewinn mindestens 10 Prozent des Umsatzes ausmacht. Weltweit sind das etwa 100 Unternehmen.
- Mindestbesteuerung: Unternehmensgruppen, die in mehr als einem Land Unternehmen haben und einen jährlichen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro machen, sollen in jedem Land mindestens 15 Prozent Steuern auf ihren Gewinn zahlen.
In der Schweiz werden laut Bundesverfassung alle Unternehmen steuerlich gleichbehandelt. Damit die Schweiz Ausnahmen für grosse internationale Unternehmen machen kann, braucht es eine Verfassungsänderung. Verfassungsänderungen unterliegen dem obligatorischen Referendum. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
Was würde sich ändern?
Wird die Vorlage angenommen, kann die Schweiz die neuen Regelungen zur Besteuerung von grossen Unternehmen einführen. Die Mindestbesteuerung (2.) wird 2024 eingeführt. Die betroffenen Unternehmen müssen die zusätzlichen Steuern ab dann in der Schweiz zahlen. Von diesen Steuereinnahmen gehen 25 Prozent an den Bund und 75 Prozent an die Kantone und Gemeinden, in denen die Unternehmen steuerpflichtig sind. Ob die Besteuerung im Marktstaat (1.) umgesetzt wird, müssen der Bundesrat und das Parlament noch entscheiden.
Argumente der Befürworter/-innen
- Die betroffenen Unternehmen müssen die Steuern so oder so zahlen. Diese Steuereinnahmen sollen in der Schweiz bleiben.
- Die Aufteilung der zusätzlichen Steuereinnahmen ist ein guter Kompromiss. Er wird vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden unterstützt.
- Die zusätzlichen Steuereinnahmen kann die Schweiz in ihre Attraktivität investieren. So bleiben Arbeitsplätze erhalten.
Argumente der Gegner/-innen
- Der Bund muss mehr als die geplanten 25 Prozent der Steuereinnahmen erhalten. Nur so kann die ganze Schweiz davon profitieren.
- Steuereinnahmen, die an die Kantone gehen, müssen gleichmässiger verteilt werden. So wird der Steuerunterschied zwischen den Kantonen abgeschwächt.
- Die Verteilung der Steuereinnahmen an die Gemeinden muss in der Bundesverfassung geregelt werden.
Mehr Infos
Steuervermeidung
Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, müssen auf ihren Gewinn Steuern zahlen. Grosse Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen in verschiedenen Ländern verkaufen, verschieben oftmals den Gewinn in ein Land, in dem sie wenig Steuern zahlen müssen. Die Unternehmen können so sehr viel Geld sparen.
Die OECD schätzt, dass Unternehmen weltweit jährlich 90 bis 230 Milliarden Euro einsparen. Dieses Steuergeld fehlt in Ländern mit höheren Steuern. Steuergelder werden beispielsweise für Schulen, öffentliche Verkehrsmittel oder Spitäler verwendet.
Länder mit tiefen Steuern werden auch Steueroasen genannt. Die Schweiz ist im internationalen Vergleich für Unternehmen eine Steueroase. Hier müssen Unternehmen durchschnittlich 14.7 Prozent Steuern auf ihren Gewinn zahlen. Die Kantone erheben unterschiedlich hohe Steuern. Der Kanton Zug hat mit knapp unter 12 Prozent die tiefsten Steuern, während der Kanton Bern mit 21 Prozent die höchsten Steuern hat. Deutschland, Frankreich und Italien verlangen höhere Steuern auf den Gewinn von Unternehmen.
OECD-Mindeststeuer
Seit 2013 diskutieren die OECD und die G20 die Forderung der USA, international Mindeststeuern für Unternehmen einzuführen. Ursprünglich waren 21 Prozent Steuern für Unternehmen angedacht. Nun haben sich rund 140 Länder (Mitglieder der G20 und der OECD) auf einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent geeinigt. Dieser soll international bis 2024 eingeführt werden.
2. Säule (Mindeststeuer)
Die Diskussion um die Mindeststeuer entspricht der 2. Säule der Massnahmen gegen die Steuervermeidungen von Unternehmen. Wird in der Schweiz die Mindeststeuer von 15 Prozent eingeführt, wären etwa 200 inländische sowie etwa 2000 ausländische Unternehmen davon betroffen. Die 200 inländischen Unternehmen entsprechen etwa einem Prozent aller inländischen Unternehmen. Wenn ein Land die Mindeststeuer von 15 Prozent nicht eingeführt hat, geht die Differenz in ein anderes Land, damit alle Unternehmen die 15 Prozent zahlen müssen. Wenn also beispielsweise ein Tochterunternehmen eines amerikanischen Konzerns in der Schweiz einen Gewinnsteuersatz von 13 Prozent zahlen würde, dann würden 2 Prozent an die amerikanische Finanzbehörde gehen.
Das Parlament ist sich einig darüber, dass die Mindesteuer eingeführt werden muss, weil die Schweiz ansonsten die Einnahmen an andere Länder abtreten muss. Wird die Vorlage abgelehnt, bedeutet das also nicht zwingend, dass die Mindeststeuer gar nicht eingeführt wird. Das Parlament kann in diesem Fall im Eilverfahren eine neue Vorlage mit einer anderen Verteilung der Einnahmen an Bund und Kantone ausarbeiten. Wird die Vorlage angenommen, wird die Mindeststeuer so wie sie jetzt ausgearbeitet ist in der Schweiz ab 2024 eingeführt.
Genaue Umsetzung der 2. Säule in der Schweiz
In der Schweiz werden alle Unternehmen unabhängig von ihrer Grösse gleichbesteuert. Kantonal und auf Gemeindeebene unterscheidet sich aber die Höhe der Steuern. Geplant ist, dass das weiterhin so bleibt. Der Bund wird dann den Unterschied zwischen den kantonalen Steuern und der Mindeststeuer über eine sogenannte «Ergänzungssteuer» beziehen. Wenn also beispielsweise der Kanton Basel-Stadt 13 Prozent Gewinnsteuern verlangt, so verlangt der Bund 2 Prozent Ergänzungssteuer, damit das Unternehmen am Ende 15 Prozent Steuern auf seinen Gewinn zahlt. 75 Prozent des Geldes aus der Ergänzungssteuer erhalten die Kantone, in denen die Unternehmen wegen der Mindeststeuer mehr Steuern zahlen müssen als bisher. Diese Kantone können die zusätzlichen Einnahmen einsetzen, um weiterhin ein attraktiver Standort für Unternehmen zu sein. Sie können mit den zusätzlichen Einnahmen beispielsweise andere Steuern senken oder Bauland für Unternehmen billiger zur Verfügung stellen. Es gibt aber auch einen nationalen Finanzausgleich, der dafür sorgt, dass auch die übrigen Kantone von den Einnahmen profitieren können.
Was die Kantone mit dem zusätzlichen Geld genau machen, können sie selbst entscheiden. Sie müssen aber die Gemeinden berücksichtigen und ihnen einen Teil des Geldes zur Verfügung stellen.
25 Prozent des Geldes aus der Ergänzungssteuer erhält der Bund. Zwei Drittel der Einnahmen, die dem Bund zukommen, will der Bund in die Standortförderung investieren. Damit will der Bund die Schweiz als attraktiven Standort für Unternehmen aufrechterhalten und fördern. Ein Drittel verteilt der Bund an die Kantone.
Wie viel Mehreinnahmen werden erwartet?
Das Finanzdepartement des Bundes schätzt, dass durch die Einführung der Mindeststeuern in der Schweiz zusätzlich 1 bis 2.5 Milliarden Franken Steuern eingenommen werden. Die Gesamteinnahmen aus Steuern auf den Gewinn von Unternehmen liegen in der Schweiz bisher bei rund 14 Milliarden Franken.
Du hast noch Fragen? Dann stell sie uns unter info @ easyvote.ch. Wir beantworten gerne alle deine Fragen zur Besteuerung von Unternehmen und zum politischen System der Schweiz 😊.