Vaterschaftsurlaub

Bekommt ein Vater ein Kind, so hat er das Recht auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Er kann diese 14 Tage im Laufe der ersten sechs Monate nach der Geburt beziehen und muss während diesen Tagen nicht arbeiten. In dieser Zeit bekommt er von der Erwerbsersatzordnung (EO) 80 Prozent seines Lohnes.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)