Ungültige Wahlzettel
Wahlzettel sind ungültig, wenn sie keinen Namen eines/einer Kandidierenden des Wahlkreises enthalten, die Wahl nicht mit dem offiziellen Wahlzettel erfolgt, der Wahlzettel nicht handschriftlich ausgefüllt ist oder der Wahlzettel z. B. Beleidigungen enthält. Vom Wahlzettel gestrichen werden überzählige Wiederholungen (wenn ein Name mehr als zweimal auf einem Wahlzettel steht). Wenn ein Wahlzettel mehr Namen enthält, als Sitze zu vergeben sind, so werden die letzten vorgedruckten und danach die letzten handschriftlich ausgefüllten Namen gestrichen.