Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit

Jede Person hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf geistige Unversehrtheit. Diese Grundrechte stehen in der Bundesverfassung. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit besagt, dass der Staat niemandem körperlich etwas antun darf. Das Recht auf geistige Unversehrtheit ist das Recht auf Willens- und Entscheidungsfreiheit. Der Staat darf also niemanden zu Entscheidungen zwingen und keiner Person geistigen Schaden zufügen.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)