Prämienverbilligung

Mit Prämienverbilligungen übernimmt der Staat einen Teil der Kosten für  die Krankenkassenprämien. Prämienverbilligungen werden von den Kantonen gezahlt. Wer Prämienverbilligungen bekommt und wie hoch sie sind, entscheiden die Kantone. Je nach Kanton erhält man automatisch eine Prämienverbilligung oder man muss sie beantragen.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)