Notrecht
Die Verfassung erlaubt dem Bundesrat und dem Parlament, in speziellen Situationen Notrecht zu beschliessen. Mit dem Notrecht reagieren sie auf eine Bedrohung oder eine Störung der öffentlichen Ordnung. Bundesrat und Parlament stützen sich dabei direkt auf die Verfassung und nicht auf ein Gesetz. Das Notrecht ist auf sechs Monate befristet.