Gesetzeshierarchie
In der Schweiz gibt es drei Ebenen: den Bund, die Kantone und die Gemeinden. Jede dieser drei Ebenen hat eigene Gesetze und eine eigene Verfassung. Bundesgesetze und die Bundesverfassung (Bundesrecht) gehen Kantonsgesetzen und Kantonsverfassungen (Kantonsrecht) jedoch vor. Steht Kantonsrecht im Widerspruch zu Bundesrecht, so hat das Bundesrecht Vorrang.