Familienergänzende Kinderbetreuung

Wird ein Kind von Personen betreut, mit denen es nicht zusammenlebt, spricht man von familienergänzender Kinderbetreuung. Die familienergänzende Kinderbetreuung wird z. B. in Anspruch genommen, wenn beide Eltern gleichzeitig arbeiten.

Zu der familienergänzenden Kinderbetreuung gehört die Betreuung durch Privatpersonen und/oder die Betreuung durch öffentliche oder private Einrichtungen. Das sind z. B. Bekannte der Eltern, Kindertagesstätten, Mittagstische oder Tagesfamilien.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)