Erbschaft und Schenkung

Stirbt eine Person, wird ihr Vermögen (z. B. Geld, Haus, Aktien) an andere weitergegeben. Das nennt man Erbschaft. Die Person, die das Vermögen erhält (erbt), wird Erb/-in genannt. Eine  Schenkung ist das Vermögen, das eine Person vor ihrem Tod anderen schenkt.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)