Eigenmietwert

Eigentümer/-innen eines Wohnobjekts (z. B. ein Haus oder eine Wohnung), müssen einen Eigenmietwert versteuern, wenn sie selbst darin wohnen. 

Der Eigenmietwert entspricht  einem Teil des Betrags, den die EigentümerInnen erhalten würden, wenn sie ihr Wohnobjekt vermieten würden.

Weil sie selbst darin wohnen, erhalten die Eigentümer/-innen keine Miete. Sie müssen aber auch keine Miete zahlen. Dadurch können sie Geld sparen. Deshalb wird der Eigenmietwert zum Einkommen hinzugezählt und so versteuert.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)