Eigenbedarf

Eigenbedarf bedeutet, dass Eigentümer/-innen ihre vermieteten Räumlichkeiten selbst nutzen wollen. Eigenbedarf anmelden können Eigentümer/-innen nicht nur für sich selbst, sondern z. B. auch für Familienangehörige, Lebenspartner/-innen oder sonstige Haushaltsmitglieder.  

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)