Zweikammersystem
Das Schweizer Parlament besteht aus zwei Kammern: Dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat repräsentiert die Gesamtbevölkerung und der Ständerat die Kantone. Die beiden Kammern haben die gleichen Rechte und Pflichten. So müssen z. B. beide Kammern einem neuen Gesetz zustimmen.
Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)
Bikamerismus