2. Säule (Pensionskasse)
Die Pensionskassen (auch BVG = berufliche Vorsorge genannt) bilden die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge. In die Pensionskasse wird erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen eingezahlt (2024: 22'050 Franken). Ab diesem Lohn zahlen sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende je einen Teil in die Pensionskasse ein (Pensionskassen-Beitrag). Nach der Pensionierung kann man sich entscheiden, wie das Geld von der Pensionskasse ausbezahlt wird. Es gibt folgende Möglichkeiten:
• Als regelmässige Rente im Ruhestand
• Auszahlen des ganzen gesparten Geldes auf einmal (Kapitalbezug)
• Einen Teil des Geldes als Rente und einen Teil des Geldes als Kapitalbezug
Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)
Pensionskassen
Zweite Säule
Zweite Säule