2. Säule (Pensionskasse)

Die Pensionskassen (auch BVG = berufliche Vorsorge genannt) bilden  die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge. In die Pensionskasse wird  erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen eingezahlt (2024: 22'050 Franken). Ab diesem Lohn zahlen sowohl Arbeitnehmende als auch  Arbeitgebende je einen Teil in die Pensionskasse ein  (Pensionskassen-Beitrag). Nach der Pensionierung kann man sich  entscheiden, wie das Geld von der Pensionskasse ausbezahlt wird. Es gibt  folgende Möglichkeiten:

• Als regelmässige Rente im Ruhestand
• Auszahlen des ganzen gesparten Geldes auf einmal (Kapitalbezug)
• Einen Teil des Geldes als Rente und einen Teil des Geldes als Kapitalbezug

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

Pensionskassen
Zweite Säule