Kantonsregierung

Nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den einzelnen Kantonen gibt  es jeweils eine Regierung. Die Kantonsregierung ist die Exekutive, d. h. die ausführende Gewalt. Die Kantonsregierung muss die  Gesetze ausführen und umsetzen, welche die Legislative beschlossen hat.  Bei der Kantonsregierung ist das oberste Organ der Regierungsrat  (manchmal auch Staatsrat oder Regierung genannt). Zur Kantonsregierung zählt auch die  Verwaltung.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

Kantonsregierungen
Regierungsrat
Staatsrat