Gewaltenteilung

Damit in einem Staat die Macht nicht allein einer Person oder einer Organisation gehört, gibt es die Gewaltenteilung.  Es gibt drei Staatsgewalten: Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte). Jede der drei Staatsgewalten hat klar definierte Aufgaben. In der Schweiz sind dies auf Bundesebene die Bundesversammlung (Legislative), der Bundesrat (Exekutive) und das Bundesgericht (Judikative). Normalerweise darf eine Person nicht gleichzeitig in mehreren dieser Gewalten vertreten sein. 

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