Gesamtarbeitsvertrag
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Vertrag zwischen den Sozialpartner/-innen. Zu den Sozialpartner/-innen gehören Arbeitgebendenbände und Arbeitnehmendenverbände (Gewerkschaften). In einem GAV sind grundlegende Arbeitsbedingungen geregelt. So beispielsweise der minimale Lohn oder minimale Ferienanspruch. Gesamtarbeitsverträge müssen dabei mindestens die gesetzlichen Vorschriften einhalten. GAVs gelten für einzelne Firmen, Berufe oder Branchen. Heute gibt es ungefähr 600 GAVs, welche die Arbeitsbedingungen für circa 2.1 Millionen Arbeitnehmerende regeln.
Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)
GAV
Gesamtarbeitsverträge
Gesamtarbeitsverträge